War früher die Kommunikation nur einseitig, ist das heute im Web 2.0 nicht mehr so klar zu definieren. Hier kann die Sender-Empfänger-Theorie ganz schnell wechseln. Das Web 2.0 birgt für professionelle Kommunikation Vorteile, bei dem man aber einige Punkte beachten muss. Ansonsten kann man schnell juristische Probleme bekommen. In den sozialen Medien ist das Verbreiten, Sharen und Verwenden von fremden Bildern und Videos zum Beispiel stark verbreitet. Wer allerdings nicht auf die Einhaltung des Urheberrechts achtet, riskiert Unterlassungsklagen und kostspielige Abmahnungen. Stichwort Creative Commons!
Fehlen einem User Bilder oder Videos sucht er im Internet danach, dass kann aber schlimme Folgen mitunter haben, zB Schadenersatz. Nach dem Urheberpersönlichkeitsrecht hat der Urheber das alleinige Verfügungsrecht über sein Werk, d.h. er bestimmt Art und Weise der Veröffentlichung eines Werkes oder die Einbettung des Werkes. Der Urheberschutz besteht über einen Zeitraum von 70 Jahren über den Tod des Urhebers hinaus. CC-Lizenzen bieten eine gute Möglichkeit zu Bildern und Videos zu kommen. Dabei gibt es vier Rechtemodule:
- Namensnennung (BY)
- Nicht-Kommerzialität (NC)
- Keine Bearbeitung (ND)
- Weitergabe unter gleichen Bedingungen (SA)
Es kann auch sein, dass sich die Rechte vermixen, zB BY-SA. Es empfiehlt sich jedoch auch bei CC-Lizenzen die Bezugsquelle klar zu dokumentieren.
Eine interessante Grafik und einen guten Überblick zum Thema Urheberrecht sieht man im folgenden Bild:
Daten im Web 2.0 zu teilen ist für viele User eine Selbstverständlichkeit geworden, sei es das Geburtsdatum, Telefonnummer oder vielleicht auch Bankdaten. Aber ist sich auch wirklich jeder bewusst was er teilt und was mit den Daten passiert?
Die Bekanntgabe von Name und Mailadresse ist für die Nutung vieler Dienste erforderlich. Wer diese Daten nicht freigeben will, muss auf zahlreiche Dienste verzichten. Dabei ist die Bekanntgabe von Name und Mailadresse nur wenig im Vergleich zu anderen Seiten, wo man ein ganzes Datenblatt ausfüllen muss.
Darüber hinaus lesen sich auch die wenigsten Personen die weitaus wichtigen AGB der Seite durch. Das kann ich manchmal auch verstehen, da die AGB meistens viele Seiten lang sind und oft unzumutbar sind. Ein Beispiel für den negativen Umgang mit Daten ist natürlich Facebook. In den AGB des Unternehmens räumt der User den Betreibern ein, dass die von ihm bereitgestellten Informationen unter anderem an Werbekunden weitergegeben werden dürfen. Dies schließt natürlich auch Fotos und Videos ein. Ein Facebook-Nutzer hat zum Beispiel sein Konterfei als Illustration einer Kontaktanzeige im Netzwerk gesehen. Jedoch habe ich auch schon gehört, dass es Personen gibt, die genau dieses Werbenetzwerk bevorzugen, da so eine zielgerichtete Werbung gemäß der Person möglich ist. Somit sieht der User nur Werbung, die für ihn auch interessant ist.
Trotzdem empfiehlt es sich ein paar Tipps zu befolgen:
1. Die Verbindung immer sorgfältig auswählen. Bei WLAN immer darauf achten, dass es auch abgesichert ist.
2. Datensparsamkeit. Egal wo man sich anmeldet, sollte man sich vorher überlegen, wieviel Daten man bereitstellt und ob der Betreiber diese Daten wirklich benötigt.
3. Ausloggen nicht vergessen!
4. Informationen einholen. Auch wenn die Länge und der Inhalt der AGBs oft abschreckend ist, sollte man nicht zurückschrecken und die AGB lesen, auch wenn es nur ein Teil ist.
Quellen:
http://www.moenikes.de/ITC/2011/09/26/urheberrecht-datenschutz-und-uwg-im-web-2-0/
http://imb.donau-uni.ac.at/socialmedia-affairs/allgemein/urheberrecht-im-web-2-0-creative-commons/