Aufgabe 4 Überholtes Recht
johanna.lehner.uni-linz, 7. Juli 2011, 14:46
Datenschutz
Das Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999 idgF., ist das geltende österreichische Datenschutzgesetz, und damit die wichtigste Rechtsvorschrift zum Datenschutz in Österreich.[1]
Definition des Datenschutzrechtes: Datenschutzgesetz 2000 § 1. (1)“ Jedermann hat, insbesondere auch im Hinblick auf die Achtung seines Privat- und Familienlebens, Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht. Das Bestehen eines solchen Interesses ist ausgeschlossen, wenn Daten infolge ihrer allgemeinen Verfügbarkeit oder wegen ihrer mangelnden Rückführbarkeit auf den Betroffenen einem Geheimhaltungsanspruch nicht zugänglich sind.“[3]
Das Datenschutzrecht wird immer wieder aktualisiert. Daher ist es meiner Meinung nach keine Frage des FÜR oder GEGEN eine Änderung des Datenschutzgesetztes, sondern eher des Anpassens an aktuelle Gegebenheiten. Ohne Zweifel entstehen immer neue Technologien vor allem im Internet, wie GoogleStreetView, Google+, Social Media wie Facebook oder auch Erneuerungen wie die Elektronische Gesundheitsakte, die es erfordern, dass das Datenschutzgesetz geändert, angepasst oder ergänzt wird. [2]
Weiters ist die Datenschutzkommission der Meinung, dass die mangelnde Harmonisierung in Bereichen des Datenschutzes ein umfassendes kohärentes Konzept erfordert, das die lückenlose Einhaltung des Grundrechtes des Einzelnen auf Schutzes seiner Daten nicht nur im eigen Heimatland sondern auch in der gesamten EU und Drittstaaten garantiert. Diese Harmonisierung ist zB besonders bei der Videoüberwachung wichtig. In vielen EU- Mitgliedsstaaten werden Videoaufzeichungen grundsätzlich nicht als sensible Daten betrachtet. Hier könnten zB Spezialbestimmungen für den Bereich der Verwendung dieser Bilddaten oder auch für andere Technologien wie RFID geschaffen werden.[2]
Vor allem das Thema Social Media am Beispiel Facebook bietet große Diskussionsbandbreiten im Bezug auf Datenschutz. Viele sind sich dem nicht gewusst, dass Fotos, Videos, Posts oder Kommentare die sich einmal auf Facebook befinden, nur schwer wieder richtig gelöscht werden können. Selbst der Facebook-Account kann nur deaktiviert aber nicht gelöscht werden. Weiters können,nicht nur Freunde sondern durch zahlreiche Applicationen oft Leute und Unternehmen auf sensible Daten zugreifen, die man normalerweise nicht gerne preis gibt. Ein weiterer Punkt ist, dass Facebook regelmäßig neue Features anbietet und neue Einstellungen ermöglicht. Oft werden diese dann aktiviert und sind so lange aktiv bis der Benutzer dies bemerkt und dann selbst deaktiviert. So können auch Informationen preis gegeben werden, ohne die eigentliche Zustimmung. Hier bedarf es sicherlich neuer Regelungen, um diese Daten besser zu schützen.
Es gibt zahlreiche weitere Herausforderungen für den Datenschutz im Internet. Die Herausforderungen reichen von Cookies, welche Informationen einer Website auf dem Computer des Nutzers speichern und dann ohne Kenntnis des Nutzers beim nächsten Besuch wieder abgerufen werden, bis hin zu Web-Bugs, welche in einer Email oder Webseite eingebetteter Verweise darstellen und IP-Adresse und ID des Benutzers sowie die angezeigte Seite registrieren können. Auch Spyware zur heimlichen Überwachung eines Nutzers stellt eine große Herausforderung für den Datenschutz dar. [7]
Urheberrecht
Definition des Urheberrechtes: Urheberrechtsgesetz § 1. (1) "Werke im Sinne dieses Gesetzes sind eigentümliche geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und der Filmkunst."[4]
Für das Urheberecht, gibt es ähnliche Erneurungen und Gefahren durch moderne IT, die wie beim Datenschutz, neue Regelungen bedürfen. Täglich werden zahlreiche Videos, Fotos oder Softwaren im Internet zur Verfügung gestellt und heruntergeladen ohne dabei den Ursprung bzw. den Urheber anzugeben. Einerseits muss man hier den Schutz des Urhebers betrachten, welcher diese Informationen und Produkte erstellt hat und sozusagen beraubt wird. Anderseits werden die Forderungen der Wissenschaft - zB von "Open-Knowledge-Bewegung" immer lauter. Sie fordern den freien Zugang zu Behördendaten und eine Lockerung des Urheberechtes. Die Open-Knowledge-Bewegung entwickelt Werkzeuge und Projekte, um Inhalte und Daten frei zur Verfügung zu stellen. [5]
Definitiv sollten neue Regelungen für den Schutz der Urheber der zahlreichen unauthorisieren Downloads im Internet stattfinden. Die zunehmende Verbreitung elektornischer Netzwerke erschwert den Schutz geistigen Eigentums und ist ein rießen Problem. Die Frage ist nur, ob es überhaupt möglich ist, dieses Verhalten zu kontrollieren, überwachen, einzuschränken bzw. zu sanktionieren. Definitiv muss für dies die nötige Zurechenbarkeit, Haftung und Kontrolle gegeben sein.[7]
Dennoch sollte möglicherweise auch daran gedacht werden für den Forschritt und für die Wissenschaft eigene Rechte zu etablieren, um Transparenz und Rechtssicherheit für Wissenschafter zu schaffen, um verlässliche, klare leicht handhabbare und faire rechtliche Rahmenbedingen für die wissenschaftlichen Arbeit mit publizierter Information zu schaffen.[6]
[1] DSK- Österreichische Datenschutzkommission. Abgerufen am 05.07.2011 von http://www.dsk.gv.at/site/6200/default.aspx
[2] DSK- Österreich Datenschutzkommission. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union. Abgerufen am 05.07.2011 von http://www.dsk.gv.at/DocView.axd?CobId=42236
[3] RIS - Rechtsinformationssystem. Datenschutzgesetz 2000. Abgerufen am 05.07.2011 von http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001597
[4] RIS - Rechtsinformationssystem.Urheberrecht. Abgerufen am 05.07.2011 von http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001848
[5] Stern.de. Konferenz entwirft Ideal einer neuen Wissensgesellschaft. Abgerufen am 05.07.2011 von http://www.stern.de/digital/online/konferenz-entwirft-ideal-einer-neuen-wissensgesellschaft-1701115.html
[6] MPG- Max-Planck-Gesellschaft. Neuregelung des Urheberrechts. Abgerufen am 05.07.2011 von http://www.mpg.de/198018/Urheberrecht
[7] Laudon, Kenneth C.; Laudon, Jane P. & Schoder Detlef: Wirtschaftsinformatik. Eine Einführung, 2. aktualisierte Auflage. München: Pearson Studium 2010, S. 149-203.
0 comments :: Kommentieren