Klassenbuch 1.A ---- !!Kopiergeld 2? !! ----
Freitag, 19. Dezember 2003
Urheberrecht



Wo hört Urheberrecht auf und wo fängt Meinungsfreiheit an?

Inhalt ...

1. EINLEITUNG

2. §51

3. FAZIT UND EIGENE MEINUNG
____________________________________________

1. EINLEITUNG

Ohne Probleme und mit äusserst wenig Zeitaufwand können Datein aus dem Internet komiert und als das Eigene verkauft werden. Nicht nur zum Publizieren sondern auch zur "Erweiterung der eigenen Festplatte" stellt das Internet eine tolle Spielwiese dar) Bilder, Audio- und Video-Dateien etc. lassen sich schnell per Mausklick und "Speichern unter" auf die eigene Festplatte speichern.
Immer beliebter wird das illegale Kopieren von Musik CDs. Bei Jüngeren ist es schon fast zum Volkssport mutiert. Einer kauft sich eine Musik-CD und brennt weitere Kopien auf CD für seine Freunde. Oder man wandelt die Daten um, und stellt sie im hochkomprimierten MP3 Format ohne spürbare Qualitätsverluste weltweit im Internet in Tauschbörsen zum Downloaden bereit. (Kazaa, nicht nur zum MP3 downloaden, sondern auch für alle möglichen Programme, Filme etc.)

Wenn - wie es Hr. Prof. Höller ironischer Weise in der Vorlesung angesprochen hat - selbst der Inhalt von Vorlesungen und anderen Seminaren und Vorträgen unter das Urheberrecht fallen, stellt sich die Sinnhaftigkeit dieser Veranstaltungen grundlegend in Frage. Welchen Nutzen hätte man durch den Wissenserwerb, den man schlussendlich aber nicht anwenden dürfte? Was würde das für Schulen und Universitäten bedeuten? Ist diese extreme Form des Urheberrechts tödlich für Systeme wie Wissensmanagment?


2. §51

§ 51 UrhG: Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang

1. einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Zu beachten ist jedoch, dass Links Verweise auf andere Stellen bzw. Seiten im WWW sind. Links können nicht als Zitate eingestuft werden, denn Zitate enthalten immer einen textlichen, bildlcihen oder darstellerischen Auszug aus der zitierten Quelle. Links sind aber nichts mehr als dieser Quellenhinweis und daher im Rechtssinne kein Zitat. Das Anlinken an fremde Inhalte kann folglich nicht auf das Zitatrecht bezogen werden.
(http://www.weinknecht.de/ojr/index.html?/ojr/2000/14.htm)

3. FAZIT UND EIGENE MEINUNG

Aber wie erwähnt gelten auch im WWW hier Urheberrecht. Wichtig ist auch, eine weltweite Harmonisierung (da weltweites Medium) beim Schutz von Urheberrechten zu erreichen, da man eben sowohl in Amerika,Afrika als auch in Australien, Asien oder Europa auf diese Datein zugreifen kann. http://www.www-kurs.de/urheber.htm

Meiner Meinung ist es kein Verbrechen, sich Informationen aus dem Internet zu suchen. Früher hat man in der Bibliothek nach Büchern und deren Inhalt gestöbert. Das WWW hat hingegen ein größeres "Potential" an Informationen und das aus der ganzen Welt. Wichtig ist nur die Quellen auch anzugeben!

Wo gibt es noch mehr Informationen darüber
http://www.urheberrecht.org/

http://www.weinknecht.de/ojr/index.html?/ojr/1997/78.htm (heißer Tip!)

http://paedpsych.jk.uni-linz.ac.at/INTERNET/BILDER/Urheberrecht.html

was Jürgen über Datenschutz geschrieben hat kann man HIER nachlesen

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