Juergen's Weblog
Freitag, 23. Januar 2004
Datenmissbrauch oder Sicherheit?

1. Einleitung

2. Missbrauch von private Daten

3. Biometrische Merkmale

4. Literatur


1. Einleitung:

Name, Adresse, Alter, Familienstand, Kaufkraft, Fingerabdruck, genetische Daten,... wo endet die Privatsphäre und wo beginnt die öffentliche Identität des Menschen? Diese Grenze scheint wie so oft nicht genau definiert und doch gibt es ein Datenschutzgesetz an den sich auch diverse datenerhebende Firmen zu halten haben. Leider scheint das Gesetz auch Schlupflöcher zu haben bzw. Paragraphen zu besitzen die ungenau definiert sind.

2. Missbrauch von private Daten:

Dass Sammlungen identitätsrelevanter Daten immer häufiger diskutiert werden, hat vor allem einem Grund: Noch nie waren die technischen Möglichkeiten zum Erfassen und Verwenden und damit auch zum Missbrauch persönlicher Daten so ausgereift.

Die Firma Herold ließ Ende Oktober 2003 mit einer Telefonbuch-CD, die auch Tiefendaten wie Kaufkraft, Konsumverhalten oder Alter tauschender Österreicher beinhaltet, aufhorchen. Viele Leute sind deswegen beunruhig, denn ein überwältigender Großteil der 2 Millionen in der CD angeführten Privatpersonen hatte niemals bewusst seine Zustimmung zur Veröffentlichung sensibler, privater Daten gegeben.

Die Paragraphen 1 und 2 des Datenschutzgesetzes 2000 besagen folgendes:

(1) Jedermann hat, insbesondere auch im Hinblick auf die Achtung seines Privat- und Familienlebens, Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht. Das Bestehen eines solchen Interesses ist ausgeschlossen, wenn Daten infolge ihrer allgemeinen Verfügbarkeit oder wegen ihrer mangelnden Rückführbarkeit auf den Betroffenen einem Geheimhaltungsanspruch nicht zugänglich sind.

(2) Soweit die Verwendung von personenbezogenen Daten nicht im lebenswichtigen Interesse des Betroffenen oder mit seiner Zustimmung erfolgt, sind Beschränkungen des Anspruchs auf Geheimhaltung nur zur Wahrung überwiegender berechtigter Interessen eines anderen zulässig, und zwar bei Eingriffen einer staatlichen Behörde nur auf Grund von Gesetzen, die aus den in Art. 8 Abs. 2 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK), BGBl. Nr. 210/1958, genannten Gründen notwendig sind. Derartige Gesetze dürfen die Verwendung von Daten, die ihrer Art nach besonders schutzwürdig sind, nur zur Wahrung wichtiger öffentlicher Interessen vorsehen und müssen gleichzeitig angemessene Garantien für den Schutz der Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen festlegen. Auch im Falle zulässiger Beschränkungen darf der Eingriff in das Grundrecht jeweils nur in der gelindesten, zum Ziel führenden Art vorgenommen werden.

Das Datenschutz Gesetz weist noch viele weiter Paragraphen zum Schutz der einzelnen Privatperson auf. Doch bietet es viele verschiedene Ansichten die der Laie kaum durchschauen kann.

Die datenerhebende Firma ARGE weist alle Anschuldigungen von sich zurück und verweist darauf das nur personenbezogene Informationen veröffentlicht werden und ohnedies viele Angaben nicht richtig wären. Bis jetzt musste Herold den Verkauf und Vertrieb dieser umstrittenen CD auch nicht einstellen.

3. Biometrische Merkmale:

Ungeachtet vieler noch ungeklärter technischer Probleme möchte der deutsche Innenminister möglichst schnell biometrische Daten (z.B. Fingerabdruck, NetzhautScan, genetische Daten,...) in die Pässe der deutschen Bürgern integrieren. Besonders prekär in diesem Zusammenhang scheint die Tatsache, das nach dem 2. Weltkrieg in Deutschland der verpflichtende Fingerabdruck aus den Pässen gestrichen wurde, galt dies als Zeichen dafür, dass Deutschland langsam wieder rechtsstaatliche Strukturen etablierte.

Da auch schon die EU ähnliche Pläne hat, stellt sich allgemein die Frage ob eine derartige aufwendige und datenschutzrechtliche bedenken Maßnahme überhaupt nötig ist. In fast allen Staaten der EU verfügen die jeweiligen Meldeämter über ein ausreichendes Maß an identitätsrelevanten Daten. Desweiteren macht eine derartige Sammlung und Archivierung der artiger Daten nur dann Sinn, wenn sie über eine EU-weit verfügbare Datenbank abrufbar sind.

In diesem Fall ist aber wieder ein zusätzliches Risiko durch den potentiellen Missbrauch solcher Daten gegeben und sollte nicht unterschätzt werden. Das sieht man an dem Fall der in Österreich geschah - denn jahrelang nutzen Funktionäre der FPÖ Informationen, die von illegal getätigten Abfragen aus dem EKIS Datenarchiv der Polizei stammten.

Besonders problematisch ist auch die Aufnahme biometrischer Merkmale in Visa, Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, da dadurch gewisse Bevölkerungsgruppeb pauschal als besonders überwachenswert gekennzeichnet werden. Dies kann dazu führen, dass die schon vorhandenen Benachteiligungen auch Ausgrenzungen von Migranten weiter zunimmt. Und dies kann sich im neuen Jahrtausend sicher kein Staat leisten und erlauben.

Wie schon oft, ist der große Nachbar USA für Europa ein Vorbild. Dort schreibt die amerikanisches Gesetzgebung seit dem 26. Oktober 2004 vor, dass von Personen, die im Rahmen des "Visa Waiver Program" ohne Visum in die USA einreisen, maschinell lesbare Reisepässen haben müssen. Zusätzlich müssen Reisepässe von "Visa Waiver Program" Ländern, die ab dem 26. Oktober ausgestellt werden, biometrische Daten beinhalten. Andernfalls muss ein Visum beantragt werden. Das Ziel der amerikanischen Regierung, Reisedokumente sicherer zu gestalten und Fälschungen vorzubeugen. Welchen Weg Europa auch immer einschlagen sollte, er sollte die Privatsphäre des Einzelnen schützen und Missbrauch von gesammelten Daten auf jeden Fall verhindern.

4. Literatur:

http://www.plattform.org/stories/storyReader$281

Abruf 22.11.2003

http://www.argedaten.at/office/recht/dsg2000.htm

Abruf 22.11.2003

http://www.kronegger.at/

Abruf 04.01.2004

http://www.bka.gv.at/datenschutz/gesd.htm

Abruf 04.01.2004

http://www.usembassy.at/en/embassy/press_biometrg.htm

Abruf 22.11.2003

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alex_kaltenbrunner_linz, Sonntag, 25. Januar 2004, 20:09
Tolle Arbeit - Interessantes Thema
Die Frage, inweit mehr der Sicherheitsaspekt oder die Gefahr des Datenmißbrauchs in Zukunft dikutiert werden ist von großer Bedeutung. Auch in Österreich will man ja mittels der Einführung einer Karte für die Gebietskrankenkassa biometrische Daten der Bevölkerung speichern.

Durch die rasanten technologischen Entwicklungen in diesem Gebiet, muss man stets darauf erbicht sein, dass der Sicherheitsaspekt nicht vernachlässigt wird.

Die Entwicklungen in Amerika halte ich für äußerst bedenklich, da ich der Meinung bin, dass dadurch erhebliche Datenschutzverletzungen begangen werden und sogar die Grundrechte des Menschen beschnitten werden.

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