Aufgabe 4 - überholtes Recht

lisa.gabriel.uni-linz, 7. Juli 2011, 23:27

 

Datenschutz

Allgemein:

„Das Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten (Österreichisches Datenschutzgesetz 2000, DSG 2000) regelt den Schutz personenbezogener Daten in Österreich. Als solche gelten etwa E-Mail-Anschrift, Geburtsdatum oder Telefonnummer. Diese oder ähnliche Angaben dürfen ohne vorherige Zustimmung des Betroffenen nur in speziellen Fällen weitergegeben werden.“[1]

EDV-bezogen

„Bei dem EDV Begriff Datenschutz handelt es sich um eine gesetzliche Bestimmung zur Verhinderung des Missbrauchs von personenbezogener Daten im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung. Der Datenschutz der durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt ist dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen und soll den Missbrauch mit dem Umgang von personenbezogenen Daten verhindern. Betreiber von Netzwerken, Rechenzentren und anderen Kommunikationssystemen, in denen die Gefahr besteht, dass Daten von Unbefugten eingesehen, verändert oder weiterverarbeitet werden, sind gesetzlich verpflichtet, wirksame Zugangskontrollen einzurichten und diese auch zu überwachen. Diese Kontrollmechanismen und Schutzmechanismen fallen unter den Bereich der sogenannten Datensicherung, da sie dem Schutz der Daten vor vorsätzlichen bzw. unabsichtlichen löschen oder manipulieren garantieren sollen.“[2]

Dieses sehr sensible und umfassende Thema des Datenschutzes wird von Unterstützern der Datenschutzkommission ständig aktualisiert. Ihrer Meinung nach besteht in Bereichen wie Videoüberwachung und Arbeitsverhältnissen noch Verbesserungsbedarf, da hier bis dato eine zu geringe Harmonisierung stattgefunden hat. [3]

 

Datenschutz bzw. die Weitergabe von Daten oder der Verkauf bzw. Handel von persönlichen Daten ist in letzter Zeit drastisch gestiegen. In unserem Wiki haben wir das Thema der gläserne Kunde behandelt, in dem wir auch herausgearbeitet haben, dass das Hergeben von persönlichen Daten keine Seltenheit mehr ist. Eine besonders überraschend bzw. erschreckende Erkenntnis war für mich, dass sogar Apotheken mit Kundenkarten, auf denen alle persönlichen Daten gespeichert sind, hantieren. In diesem Fall geht es jedoch nicht um Daten wie, wie viele bzw. welches Klopapier ich gekauft habe, sondern um sensiblere Daten wie Medikamente und Krankheiten.

 

Urheberrecht

„Das Urheberrecht ist das Recht des Werkschöpfers (Urhebers) an seinem individuellen geistigen Werk oder an einem Geschmacksmuster. Das geistige Werk besteht aus Inhalt und innerer und äußerer Form. Die geistige Schöpfung kann sowohl im Inhalt oder in der Form oder in beidem liegen. Es handelt sich um ein absolutes, gegenüber jedermann wirkendes Recht. Geschützte Werke sind gemäß § 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) solche der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Das Urheberrecht umfasst seinem Inhalt nach die Urheberpersönlichkeitsrechte nach §§ 12 ff. UrhG, die Verwertungsrechte nach § 15 UrhG und die sonstigen Rechte nach §§ 25 ff. UrhG. Es schützt gegen schuldhaft rechtswidrige Verletzung strafrechtlich geschützt. Außerdem besteht ein zivilrechtlicher Schutz, da bei schuldhaftem Handeln Schadensersatzansprüche erhoben werden können. Neben diesen Ansprüchen können auch verschuldensunabhänige Ansprüche bestehen, wie z.B. ein Anspruch auf Auskunft, auf Beseitigung einer rechtswidrigen Beeinträchtigung oder auf Unterlassung.“[4]

 

In diesem Video auf Youtube wird ebenfalls über die Notwendigkeit gesprochen, das Datenschutzgesetz an den derzeitigen Stand des Internets anzupassen, um Skandale wie WikiLeaks zu verhindern.

 

Verbessert soll laut EU-Binnenmarkt-Kommissar Michel Barnier die Lizenzierung und Vergütung europaweit und nicht wie bisher auf nationaler Ebene. Weiters sind Vorschriften für Vergütungsgesellschaften europaweit geplant. [5]

 

 

Weiters wird der Bereich der Piraterie besonders ins Auge genommen. Es sollen Kosten für private Kopien von Büchern oder CDs angeglichen werden, dass in allen 27 Mitgliedsländern gleiche Bedingungen herrschen. Dieser Vorschlag wurde bereits von der Netzbürgerrechtsgruppe La Quadrature du Net kritisiert. [6]

 

 

Generell kann gesagt werden, dass Gesetze wie das Datenschutzgesetz und das Urheberrechtsgesetz ständig aktualisiert und angepasst werden sollten, da ihnen wichtige persönliche Daten zu Grunde liegen. Ständige Innovationen und Erneuerungen in Bereich Internet sollte für alle Benutzer eine Chance darstellen. Derzeit wird diese Chance jedoch noch von zahlreichen Unsicherheiten überschattet, dass die Errungenschaften bis dato in einem schlechten Licht darstellen lassen.



[1]Rechtsfreund (k.A.): Definition Datenschutz allgemein. URL: http://www.rechtsfreund.at/datenschutz/definitionen-datenschutzgesetz.htm[DL: 5.7.2011].

[2]Bullhost (k.A.): Definition EDV Datenschutz. URL: http://www.bullhost.de/d/datenschutz.html[DL: 5.7.2011].

[3]Datenschutzkommission (2010): Datenschutz. URL: http://www.dsk.gv.at/DocView.axd?CobId=42236[DL: 5.7. 20119].

[4]Rechtswörterbuch (2011):Definition Urheberrecht. URL: http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/u/urheberrecht/[DL: 5.7.2011].

[5] vgl. http://help.orf.at/stories/1683096/ (2011) [DL: 7.7.2011]

[6] vgl. http://help.orf.at/stories/1683096/ (2011) [DL: 7.7.2011]

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