Buchpreisbindung - warum? Pro & Contra

MH, 5. April 2016, 19:45

Das Buchpreisbindungsgesetz soll sicherstellen, dass ein und dasselbe Buch österreichweit zum selben Preis vertrieben wird.

 

Warum beeinflusst Buchpreisbindung uns alle?

 

Es folgt nun eine kurze Zusammenfassung  des Bundesgesetzes über die Preisbindung bei Büchern (BGBl. I Nr. 79/2014) in Österreich. Anschließend folgt eine kurze Auflistung von Argumenten für und gegen eine Buchpreisbindung.


Anwendungsbereich und Ziel:

 

Ziel dieses Gesetzes ist es, die Stellung von Büchern als Kulturgut zu schützen und die Interessen der Konsumenten an angemessenen Buchpreisen sowie die betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten des Buchhandels zu wahren.

Der Anwendungsbereich des Gesetzes bezieht sich auf alle deutschsprachigen Bücher, E-Books und Musikalien. Speziell E-Books wurden in einer Gesetzesnovelle im Jahr 2014 zum Gesetz hinzugefügt. Das E-Book wird weiter hinten im Gesetz unter § 2 Z 7 definiert als ein digital abrufbarer und speicherbarer Buchinhalt, der über geeignete Endgeräte, wie insbesondere E-Reader, Tablets und Smartphones lesbar gemacht wird.

Die Begriffe „Smartphone“, „Tablet“ und „E-Reader“ werden in diesem Gesetz nicht definiert, da diese auch nicht weiter im Buchpreisbindungsgesetz benötigt werden.

Das Gesetz findet weiters Anwendung für Verlag, Import  und Handel von deutschsprachigen Büchern, E-Books und Musikalien in Österreich.

Ein Verleger wird in § 2 Z 1 definiert als jemand, der die Herausgabe, das Herstellen und das Verbreiten von Büchern, E-Books oder Musikalien gewerbsmäßig übernimmt.

Als Importeur wird gem. § 2 Z 2 jemand bezeichnet, der eine Ware (Bücher, E-Books, Musikalien) gewerbsmäßig zum Vertrieb nach Österreich einführt oder eine Ware gewerbsmäßig im grenzüberschreitenden Handel an Letztverbraucher in Österreich veräußert.

Der Handel wird nicht weiter definiert, doch wird hierunter allgemein gebräuchlich das Kaufen und Verkaufen von Waren verstanden.

 

 

Festlegung eines Letztverkaufspreises

 

Der Verleger oder Importeur eines Buches ist durch dieses Gesetz verpflichtet, einen Preis festzusetzen, zu dem das Produkt günstigstenfalls verkauft werden soll - den so genannten Letztverkaufspreis. Dieser wird in § 2 Z 5 definiert als jener Mindestpreis, der bei der Veräußerung von Waren im Sinne des Gesetzes (Bücher, E-Books, Musikalien) an Letztverbraucher exklusive Umsatzsteuer einzuhalten ist.

 

Dieser Letztverkaufspreis ist im Internet oder an anderer dafür geeigneter Stelle bekannt zu geben. Diese Bekanntgabe hat rechtzeitig vor Inverkehrbringen der Ware und rechtzeitig vor jeder Preisänderung zu erfolgen. 


Hierfür wurde vom Bundesgremium der Buch- und Medienwirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Hauptverband des österreichischen Buchhandels folgende Internetseite eingerichtet:

www.buchwirtschaft.at

Dieser Letztverkaufspreis darf um 5% unterschritten werden, aber darf eine etwaige 5%ige Unterschreitung nicht angekündigt werden.

 

Ausnahmen von der Buchpreisbindung:

 

Es besteht keine Bindung an den Letztverkaufspreis, wenn der Letztverkaufspreis einer im Gesetz definierten Ware (Buch, E-Book, etc.) vor mehr als 2 Jahren zum ersten Mal bekannt gemacht wurde und deren Lieferzeitpunkt länger als sechs Monate zurück liegt.  

§ 6 gibt weitere 3 Ausnahmen vor, bei denen ein Abweichen vom Letztverkaufspreis erlaubt ist:

  • bei Verkauf von Waren im Sinne des § 1 an jedermann zugängliche öffentliche Bibliotheken und Schulbibliotheken ist ein Abweichen von maximal 10% zulässig;
  • bei Verkauf an Hörer eines an einer Universität Vortragenden zum Eigenbedarf, gegen Vorlage eines vom Vortragenden unterschriebenen und mit dem Namen des Hörers versehenen Hörerscheins, ist ein Abweichen von maximal 20% zulässig;
  • bei Verkauf von Mängelexemplaren ist ein handelsübliches Abweichen im Verhältnis zum Mangel zulässig.

 

 

Buchpreisbindung – pro und contra?

 

Ein Verstoß gegen dieses Gesetz wird als Handlung im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb betrachtet.

 

Eine Preisregelung am Buchmarkt ist notwendig, um den Erhalt der Buchhandelswelt zu erhalten. Dies kommt im weiteren Sinne natürlich auch dem Leser zugute, welcher weiterhin die große Auswahl an Vielfalt bei Büchern vorfinden soll.

Die Preisregelung schützt vor Preisdumping, welches sich vorwiegend auf auflagen- und absatzstarke Bücher (Massenware, Beststeller) konzentrieren könnte und so weniger absatzstarke Bücher vom Markt verdrängen würde [1]. Kleinere Händler könnten gegenüber Großbuchhandlungen oder Internethändlern in ihrer Existenz gefährdet sein. 

Auch die Vertretung der österreichischen Buchwirtschaft, bspw. Der Fachverband für Buch- und Medienwirtschaft bezeichnen das Buchpreisbindungsgesetz als „Fundament für den Erhalt der Strukturen des Buchhandels und somit für den Schutz des Buches als Kulturgut“.

In Bezug auf das Buchpreisbindungsgesetz wird auch immer wieder auf die Grundrechte verwiesen.

Schon Art. 13  Staatsgrundgesetz 1867 regelt, dass „jedermann das Recht hat, durch Wort, Schrift, Druck oder bildliche Darstellung seine Meinung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äußern“.

Auch Art. 10 der EMRK beinhaltet das Recht auf freie Meinungsäußerung. Diese beiden Grundrechte werden oftmals als Kommunikationsfreiheit bezeichnet, welche auch das Recht beinhaltet, Nachrichten und Ideen zu empfangen. Für dieses Recht zur Medienfreiheit und –Vielfalt hat der Staat Sorge zu tragen. Zum Erhalt dieses Rechts trägt eben auch das Buchpreisbindungsgesetz bei. 

 

Kritiker, welche gegen die Buchpreisbindung argumentieren, sehen Bücher als allgemein übliche Handelsware, welche dem Wettbewerb entzogen wird [2]. Dies könnte bei manchen Büchern auch dazu führen, dass Bücher für den Endkunden teurer sind, da der Preiswettbewerb ausgeschalten wird.

Wettbewerbsökonomie fördert einen Konkurrenzkampf. Dadurch werden Waren günstiger und oftmals einzelne Marktteilnehmer vom Markt verdrängt, aber der Absatz steigt [3].

Als Argument für die Preisbindung wird, w.o. angeführt, dargestellt, dass kleine Buchhandlungen durch das Preisbindungsgesetz geschützt werden, damit diese eben nicht vom Markt gedrängt werden. Jedoch könnte man hier auch gegenteilig argumentieren; dahingehend, dass Preisbindung für kleine Buchhandlungen auch nachteilig ist, da auch diese absatzbedingt weitaus geringeren Mengenrabatt erhalten [4].

Auch wird kritisiert, dass andere Kulturgüter, wie Film und Musik dem Konkurrenzkampf frei ausgesetzt sind und auch hier eine große Vielfalt und Menge an Werken besteht, was wiederum als Hinweis dafür gedeutet werden kann, dass die Buchpreisbindung mehr finanzielle als kulturelle Hintergründe aufweist [5].

 

Zusammenfassung und eigene Meinung:

 

Es gibt also durchwegs gute Argumente für und gegen eine Buchpreisbindung.
Ich persönlich bin für eine Bindung an Letztverkaufspreise. Gerade in Bezug auf den E-Book Verkauf bzw. grenzüberschreitenden Bücher-Handel durch Internetgrößen wie Amazon, Thalia, etc. muss auf kleine Buchhandlungen Rücksicht genommen werden und mir scheint das österreichische Buchpreisbindungsgesetz hierfür sehr geeignet zu sein.  

Dass dieses Thema immer aktuell ist, zeigen die vielen höchstgerichtlichen Entscheidungen, welche bereits erlassen wurden [6].

Eine Zusammenfassung der Sachverhalte der wichtigen Thalia I und Thalia II Entscheidungen, sind hier zu finden.  

  

[1] http://www.buecher.at/rte/upload/pdf/bp.pdf (abgerufen am 04.03.2016, 20:45)

[2] http://www.it-law.at/wp-content/uploads/2015/09/masterarbeit_final.pdf  (abgerufen am 04.03.2016, 19:40,

[3] http://www.it-law.at/wp-content/uploads/2015/09/masterarbeit_final.pdf  (abgerufen am 04.03.2016, 19:40, zit. nach Klein, Kulturpolitik: Eine Einführung3 (2009) 224

[4] http://futurezone.at/netzpolitik/wirbel-um-buchpreisbindung-fuer-e-books/87.718.296 (abgerufen am 05.04.2016, 09:30)

[5] http://www.it-law.at/wp-content/uploads/2015/09/masterarbeit_final.pdf  (abgerufen am 04.03.2016, 19:40, zit. nach Goldschmitt, Grenzüberschreitende Buchpreisbindung und internationaler Buchmarkt, (2000) 19 ff.

[6] http://www.it-law.at/wp-content/uploads/2015/09/masterarbeit_final.pdf  (abgerufen am 04.03.2016, 19:40, zit. nach Heidinger, Gemeinschaftsrechtliche Aspekte der grenzüberschreitenden Buchpreisbindung, MR 2006, 299 (301).

Weiters: 

https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.LIart-swk-2015-12-600a?execution=e1s2&highlight=buchpreisbindung (abgerufen am 04.03.2016, 18:30)

https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.LIecolex20150107?execution=e1s2&highlight=buchpreisbindung (abgerufen am 04.03.2016, 18:31)

https://rdb.manz.at/document/ris.vwght.JWT_2011150187_20140424X00?execution=e1s2&highlight=buchpreisbindung  (abgerufen am 04.03.2016, 18:32)

 

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