Thalia I und II
MH, 5. April 2016, 10:10
Sachverhalt
Der in weiterer Folge dargestellte Sachverhalt des Verfahrens ist den Urteilen der Verfahren Thalia I und II entnommen. Thalia Österreich hat in den Jahren 2010 und 2011 per Newsletter-Versand und in ihren Filialen kostenlose Rabattgutscheine verteilt. Die Gutscheine gab es in zwei Ausführungen: fünf Euro Rabatt bei einem Mindestbestellwert von 20 Euro sowie zehn Euro Preisnachlass ab einem Einkaufswert von 40 Euro. Damit konnten Letztverbraucher bei Einlösung des Gutscheins im Idealfall, dh bei einem Bestellwert von exakt 20 bzw 40 Euro, 25% bei ihrer Buchbestellung sparen. Die Gutscheincodes waren in einem persönlichen Begleitschreiben integriert, in welchem sich auch Buchtipps von ausgebildeten Buchhändlern, das sind die Mitarbeiter von Thalia Österreich, befanden. Während des Weihnachtsgeschäfts wurden solche Gutscheine auch in den Filialen von Thalia Österreich in Papierform aufgelegt. Auf dem Gutschein selbst befand sich unter anderem der Hinweis: „Onlinebestellungen werden durch unseren Partner buch.de abgewickelt“ und „Der Gutschein gilt ausschließlich für Bestellungen im Online-Shop www.Thalia.at für Heimversand und nicht für Filialabholung“. Im März und April 2011 wurden ähnliche Gutscheine physisch verteilt, worauf sich folgender Hinweis befand: „Gratis W-LAN in allen Thalia Buchhandlungen“ sowie wiederum „Onlinebestellungen werden durch unseren Partner buch.de abgewickelt“ und „Der Gutschein gilt ausschließlich für Bestellungen im Online-Shop www.Thalia.at für Heimversand und nicht für Filialabholung.“ Die Verteilung der Gutscheine erfolgte nicht nur in den Thalia Österreich Filialen, sondern auch vor anderen Buchhandlungen, was die Aufregung verstärkte. Die Website www.Thalia.at ist in den Farben und der Corporate Identity von Thalia Österreich gehalten und trägt auch deren Logo. Am unteren Ende der Homepage befindet sich folgender Hinweis: „Internethandel: buch.de internetstores AG. Filialverkauf: Thalia Buch & Medien GmbH“. Unter dem Punkt „Kundenservice“ wird die Telefonnummer von Thalia Österreich angeführt. Ähnliches ist auch im Impressum zu lesen: „Thalia.at ist ein Internetauftritt der buch.de internetstores AG und der Thalia Buch & Medien GmbH“. Im Bereich „Onlinehilfe: Versand und Lieferung“ wird unter dem Punkt „Lieferung ins Ausland“ darauf hingewiesen, dass Thalia.at Lieferungen nach Deutschland und in die Schweiz akzeptiert und dafür Versandkosten in der Höhe von 3,50 Euro anfallen, während Lieferungen nach Österreich versandkostenfrei sind. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt der Testkäufe wird unter „I. Allgemeine Nutzungsbedingungen“ unter „§ 1“ ausschließlich die buch.de AG als Betreiberin genannt. Unter dem Absatz „§ 6“ in den AGB wird angeführt, dass die buch.de AG die gesetzlichen Gewährleistungspflichten trägt. Unter dem Punkt „§ 10“ wird darauf hingewiesen, dass die buch.de AG nicht Vertragspartnerin wird, wenn der Besteller den Punkt „Filialabholung“ während des Bestellprozesses auswählt. Schließlich wurde durch die Preisbindungskanzlei ein Testkauf durchgeführt. Ein Mitarbeiter bestellte zwei preisgebundene Bücher zum Preis von je 20,50 Euro auf der Website www.Thalia.at. Während des Bestellvorgangs wurde ein Gutscheincode eingegeben, welche den Gesamtpreis der Bestellung von 41 Euro auf 31 Euro reduzierte. Dies entspricht im Ergebnis einer Preisreduktion von 24,4% vom festgelegten Mindestpreis, wodurch ein Buch lediglich 15,50 Euro statt 20,50 Euro kostet.
Die Entscheidung ist hier zu finden:
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