Aufgabe 4 - überholtes Recht???
siegfried.lehner.uni-linz, 5. Juli 2011, 16:15
Grenzen und Veralterung des Urheberrechtes:
Früher, als es nur Bucher und Schallplatten gab, betrafen diese Urheberrechte meist nur den Urheber und den Verwerter. Mit der Digitalisierung ist nun aucgh der Endverbraucher im Boot. Es ist und war legal, eine Lp auf Kassette zu überspielen und diese der Freundin zu schenken. Heute hat dieser Freundschaftsdienst ein größeres Ausmaß, da sehr viele Menschen vom einzelnen profitieren können. Außerdem ist bei den heutigen Kopien kein Qualitätsverlust verhanden, und die Substitution des Originals durch die Kopie steht an der Tagesordnung. Hierbei wird offensichtlich, dass das „alte Recht“ seine Grenze erreicht hat!
Viele Menschen verwenden digitale Techniken zur Erstellung von sogenannten Mashups : Allerdings kommt es hierbei ständig zu Verstößen gegen diverse Urheberrechte. So könnte beispielsweise ein Songremix 15 einzelne Urheberrechte verletzen. Kritiker befürchten, dass durch Abmahnungen und rigoroses Exekutieren dieser Rechte das kulturelle Schaffen vieler Einzelner beschnitten und beschränkt werde. Vorab wäre hier die Frage nach dem geistigen Eigentum an sich zu klären. Wie wird geistiges Eigentum definiert, und wie steht es um das Interesse der Allgemeinheit an verschiedenen Informationen? Faktum ist, dass nicht einmal Medienexperten und Juristen eine einheitliche Meinung zu diesen Fragen vertreten.
Ein weiteres Grundproblem stellen veraltete Gesetze dar, die sich auf das Eigentumsrecht beziehen. Viele der heute noch gültigen Gesetze wurden beschlossen, als es beispielsweise „Youtube“ noch nicht gab. In der Realität werden Regeln tausende Male gebrochen, doch ist unmoralisches Verhalten eine Straftat? Ehebruch war bis in die 60er Jahre eine Straftat, heute ist das nicht mehr so. Eine zeitgemäße Anpassung der Gesetzeslage wäre auch im Medienzeitalter von Nöten.
Neuere Modelle in Frankreich oder England sehen einen Pakt zwischen Internetprovidern und Musikproduzenten vor. Dabei durchsucht der Provider nach Verstößen seiner Nutzer gegen Urheberrechte und meldet diese umgehend. Falls sich User uneinsichtig zeigen, wird der Internetzugang des betroffenen für mehrere Woche abgeschaltet. Ob dies nun als gute Idee oder als „Ende der Privatsphäre“ verstanden wird, werden die zuständigen Gerichte noch klären.
Die Theorie besagt, dass Musik nicht getauscht werden darf. Also dürften Menschen mit ihren potenten USB-Sticks in ihren Wohnungen mit ihren Freunden nicht tausende Musiktitel tauschen. Man könnte davon ausgehend ein Schreckensszenario entwickeln, welches besagen würde, dass Hausdurchsuchungen bei Verdachtsfällen angeordnet werden könnten. Hierbei würden gesetzliche Regelungen schlicht zu weit gehen.
Quelle: http://www.youtube.com/watch?v=oxGq-nO42UQ
Soziale Netzwerke:
Sehr Vieles, was man auf Facebook online stellt, verletzt irgendwelche Rechte. Ein relevates Stichwort ist hier auch das "Einbetten" von Youtube- Videos oder das Hinaufladen von Party-Fotos. Ein sehr interessanter Betrag zu diesem Thema wurde von einem deutschen Rechtsanwalt gestaltet: http://www.youtube.com/watch?v=L_Mj_R48CwA
E-books:
Die Verlage haben Angst ein ähnliches Schicksal wie die Musikindustrie zu erleiden. Welche Strategien angewandt und welce Risiken dadurch lauern ist hier perfekt beschrieben: http://www.youtube.com/watch?v=JTC_XeHp4P0
Wer zahlt bei one-click hostern (rapidshare) die Zeche?
Downloader sind auch meist schuldig, doch wo kein Kläger, da kein Richter.....
http://www.youtube.com/watch?v=1uzuqGzTQPM&feature=relmfu
Ausnützung des Urheberrechts:
Einige Webportale arbeiten mit Plattenfirmen und Anwaltskanzleien zusammen und verdienen sich damit am Rande der Legalität gutes Geld. Einen interessanten Beitrag dazu habe ich hier gefunden: http://www.youtube.com/watch?v=_bboFp842cQ
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