Quelle: Meyerholt U. & Wengelowski P. (o.J.) Wissensmanagement in Staat und Verwaltung
Wissensmanagement in Staat und Verwaltung
Für viele Bürger und Bürgerinnen schein die staatliche Verwaltung intransparent zu sein. Dies bestätigt auch eine IBM Studie aus dem Jahr 2009 für Deutschland. Die E-Readiness Studie von IBM stellt der deutschen Verwaltung ein schlechtes Zeugnis in Sachen Partizipation und Kommunikation von Staat und Verwaltung aus. Dem entgegenzusetzten ist, dass es im öffentlichen Sektor Rahmenbedingungen benötigt um Transparenz zu ermöglichen. Diese Bedingungen sind technischer und rechtlicher Natur. Aus rechtlicher Sicht hat (in Deutschland) der Staat oder eine staatliche Organisation das Demokratieprinzip („Staatsgewalt geht vom Volk aus, Demokratie durch Wahlen, keine Diktatur,…“) der Verfassung zu entsprechen, um Transparenz schaffen zu können. Der Einführungsprozess von Wissensmanagement und von Wissensdatenbanken benötigt Zeit und einen koordinierten Prozess um anschließend Transparenz für die Bürger garantieren zu können. In der Offlinewelt wird ein Antrag an eine Behörde gestellt, bei dem man teilweise persönlich am Amt erscheinen muss. Der Antrag wird weitergeleitet und bearbeitet. Der Prozess ist für die Bürger transparent nachvollziehbar. In der Onlinewelt werden Anträge über das Internet gestellt und gelangen so zum Amt und wird bearbeitet. Der Antragsteller erhält die Entscheidung per Post oder per Onlinenachricht. Für diesen neuen Prozess sind die rechtlichen Rahmenbedingungen wie oben beschrieben zu gestalten.
Auf europäischer Ebene ist Transparenz folgend gehandhabt. Bürger der Europäischen Union das Recht Zugang zu Dokumenten von Europäischen Rat, Europäischen Kommission und Europäischem Parlament zu bekommen. Dies ist in der Transparenzverordnung von 2001 im Europäischen Parlament beschlossen worden (vgl. VO (EG) Nr. 1049/2001 des EU Parlaments und des Rats).
Grundfunktionen von Wissensmanagement im öffentlichen Sektor:
Wissensgenerierung: Wissen muss anfangs generiert werden. Ziel ist es höhere Qualifikationen von Organisationen und Individuen für effektivere Aufgabenerfüllung zu generieren. Das erfasste Wissen darf nicht nur niedergeschrieben werden, sondern muss im Laufe der Zeit weiterentwickelt werden.
Die Verbreitung von Wissen: Die Verteilung des erfassten Wissens wird im nächsten Schritt an Mitglieder, Organisationen,… verteilt.
Wissensbewahrung: Unter wird die Aufbewahrung von Wissen, ist die Wissensselektion und die Speicherung von Wissen verstanden. Erst durch die Speicherung kann es transparent an die Bürger weitergegeben werden. Wissen wird schnell alt, darum muss es gewartet und aktualisiert werden.
Wissensverwertung: Transparent ist Wissen erst, wenn es zugänglich ist. Bürger müssen Zugang auf der Behörde oder über das Web bekommen.
Die Funktionen des Wissensmanagement, mit dem Endziel der Steigerung von Transparenz für die Kunden (also im Falle des Staates der Bürger), sind vielfältig für einen modernen Staat/eine modere Stadt. Aufgabe des Staates ist es auf Entwicklungen der Informationsgesellschaft zu reagieren und nachhaltige Strukturen für ein transparentes Wissensmanagement zu schaffen.
Quelle:
VO (EG) Nr. 1049/2001 des EU Parlaments und des Rates vom 30.05.2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, ABIEG L 145/43