Schwerpunkt Streaming

sabrina.wappel.uni-linz, 14. Juni 2016, 17:55

 

Video-on-Demand

„Digitale Videos werden definiert als direkt über das Internet vertriebener, bedarfsgerecht abrufbarer Bewegtbildinhalt.“ (Q6) Hierfür hat sich das Wort des VoD etabliert. VoD oder Video-on-Demand beschreibt ein Angebot, welches dem Rezipienten die Möglichkeit bietet, jederzeit aus einem Angebot an Filmen und Serien zu wählen und diese anzusehen. Der gewählte Content kann über ISP oder „Breitbandkabelnetz“ bezogen werden. (vgl. Q1) Letzteres kommt nur dann Zustande, wenn es einen Rückkanal gibt, welcher es dem Anbieter ermöglicht Informationen über die ausgewählten Inhalte der Rezipienten zu erhalten. (vgl. ebd) 

Aktuell gibt es im Bereich des VoDs drei relevante Geschäftsmodelle. Zum einen das Transaktionsbasierte-VoD, das Subscription-VoD und Electronic-Sell-Through. (vgl. Q2)

 

TVoD

TVoD oder auch Transkationsbasiertes Video-on-Demand ist ein bezahltes Leihsystems oder auch Pay-per-View oder Download-to-Rent genannt. Dabei bekommen die Rezipienten zeitlich begrenzte Zugänge für kostenpflichtigen Video-Content. Die Bezahlung des Contents erfolgt für eine einmalige Nutzung bzw. einer Begrenzten, diese Inhalte können downgeloaded oder gestreamt werden und auf verschiedenen Endgeräten gesehen werden. Bekannte Anbieter von  TVoD sind itunes, Google Play oder Amazon Instant Video. (vgl. Q3)

 

EST

EST auch Electronic-Sell-Through oder Download-to-own (DTO) genannt, bezeichnet kostenpflichtige Downloads von digitalen Videos. Dieser Content wird einmal heruntergeladen oder permanent in einer Cloud zur Verfügung gestellt und kann beliebig oft genutzt werden. Die bekanntesten Anbieter sind hier wie auch bei TVoD itunes, Google Play oder Amazon Instant Video. (vgl. Q4)

 

SVoD 

SVoD, Subscription-Video-on-Demand, bezeichnet einen Video-on-Demand-Service dieser bietet den Rezipienten unbegrenzten Zugang digitalen Archiven der Anbieter gegen eine monatliche Gebühr. Die Inhalte können auf verschiedenen Endgeräte gestreamt werden. Nicht enthalten in SVoD sind werbefinanzierte Streaming-Anbieter, einzelne Abrufe, Einmalzahlungen oder Streaming-Dienste welche nur mit Pay-TV Abonnements gebucht werden können. Anbieter für SVoD sind Netflix, Maxdome, Amazon Prime Instant Video. (vgl. Q5)

 

TVoD, EST, SVoD Österreich 

In Österreich wird der Umsatz von „Digitalen Videos“ im Jahr 2016 auf etwa 33,2 Mio. Euro geschätzt. Die Prognose besagt, dass bis zum Jahr 2020 ein Marktvolumen von rund 60,5 Mio. Euro erreicht werden soll, dies würde eine jährliche Umsatzsteigerung von etwa 16,15% betragen. Der beliebteste VoD-Service in Österreich nimmt das SVoD mit einem Umsatzvolumen von 17,8 Mio. Euro ein. (vgl. Q6) 

 

Warum VoD?

Warum ÖsterreicherInnen zu VoD greifen werden wir am Ende unseres Vortrages näher erläutern.

 

Gründe zur Wahl des VoD-Anbieters

Einer Statistik im Jahr 2015 in Deutschland zufolge gibt es fünf entscheidende Kriterien, warum sich Nutzer/innen für einen VoD-Anbieter entscheiden. Der wichtigste Grund mit 70,7% ist die Größe der Auswahl des gebotenen Contents. Danach kommt der Preis mit 50,6%, die Möglichkeit Videos legal zu beziehen mit 44,9%. Zwei weitere Gründe welche bei der Wahl des VoD-Anbieters eine Rolle spielen sind zu 26,3% die Eigenproduktionen und zu 11,3% die vorinstallierte App auf einem Smart TV. (vgl. Q11) 

 

Definition und Funktionsweise von Streaming

Streaming definiert eine konsequente Übertragung von komprimierten Audiovisuellen Inhalten mittels Datenstrom über das Internet. Beim Streaming werden die Daten mittels „Store-and-Forward-Verfahren“ übermittelt. (vgl. Q12) Beim Store-and-Forward-Verfahren spricht man von einem Prinzip zur Vermittlung und Übertragung, „bei der Datenpakete oder Nachrichten über Teilstrecken von einem Netzknoten zum nächsten weitergeleitet und in diesen zwischengespeichert werden, bevor sie an den Endadressaten übertragen werden.“ (Q13) Das bedeutet, dass die Dateien nicht durchgängig beim Nutzer/ bei der Nutzerin, sondern mit kurzen Puffern zwischengespeichert werden. Der Datentransport wird als durchgehender Prozess abgebildet (vgl. Q12)

 

Kostenpflichtige Streaming-Anbieter

Die bekanntesten Streaming-Dienste in Österreich bei den 15-29-jährigen sind Netflix, VoD von Kabelnetzbetreibern oder Telekommunikationsanbietern, My Video, Maxdome, Google Play. Dies sieht bei den 30-59-jährigen ähnlich aus, allerdings ist Netflix nur bei 38% bekannt, auch My Video ist eher unbekannter. Zu erkennen ist, dass Snap und Flimmit bei der älteren Zielgruppe etwas bekannter ist als bei der jüngeren Zielgruppe. (vgl.Q16)

 

Netflix

Das Unternehmen startete 1997 als Online-Filmverleih in den USA, als klassisches Brick-and-Mortar Modell. Dabei boten sie eine Online-Bibliothek wo sich Rezipienten DVDs aussuchen und sich per Post zuschicken konnten. 1999 führten sie das Subscription-Modell ein und Nutzer/innen konnten zahlten nun einen monatlichen Betrag und konnten sich beliebig viele DVDs ausleihen. Zudem wollte Netflix auch Massen- als auch Nischen mit ihren Inhalten abdecken. Dieses Modell wurde ausgebaut und heute zählen sie zu ihren Geschäftsfeldern: Domestic DVD, Domestic Streaming und International Streaming. (vgl. Q14) Netflix bietet 1595 Filme und Serien derzeit in Österreich an. Im Vergleich dazu gibt es in Deutschland 1607 und in den USA 5095 Filme und Serien. (vgl. Q15) 

Facts:

  • Verfügbar in 190 Ländern (nicht in Syrien, Nordkorea und der Krim)
  • 2015: in Österreich rund 50.000 Abonnenten (weltweit 69,2 Mio.)
  • Drei verschiedene Pakete für unterschiedliche Bedürfnisse
  • Bis zum Jahr 2017 soll es 70 Eigenproduktionen geben
    • Vorteil Lizenzkosten sparen
    • Neue Abonnenten gewinnen
    • Alleinstellungsmerkmal 

 

Maxdome

Maxdome ist ein Unternehmen der ProSiebenSat.1 Media SE. Auf ihrer Website schreibt das Unternehmen, dass es auf ihrer Plattform über 50.000 Videos gibt und Deutschlands größter Online-Videothek und Video-on-Demand Portal ist. 

Facts:

 

  • Verfügbar in Österreich und Deutschland
  • 50.000 Filme und Serien
  • Abonnentenzahl unbekannt 

Amazon Prime Instant Video

 

  • In Kombination mit Prime-Abo 49 Euro pro Jahr
  • 12.000 Filme und Serien – nur ein kleiner Teil kann genutzt werden à Rest EST
  • 2014: Konsumentenschützer gingen gegen Amazon vor à Grund etwas wird beworben und kann nur zu einem Drittel genutzt werden 

Flimmit

Wurde im Jahr 2007 gegründet und soll Österreichs erste heimische, online Videothek sein. 2014 hat sich mit 25,1% die ORF Enterprise und ORS comm an Flimmit beteiligt. Filmmit bittet Jahresabos als auch Ein-Monats-Abos, zudem können Filme und Serien auch separat ausgeliehen werden bzw. gekauft oder downgeloaded werden. (vgl. Q20)

Facts:

Schwerpunkt auf deutschsprachigen Filmen und Serien

ORF mit seinen Tochtergesellschaften ORS comm und ORF-Enterprise neuer Partner

Neuer Markenauftritt mit noch nutzerfreundlicherem Layou

-  Erfolgsserie „Vorstadtweiber seit März 2015 im Abo inkludiert

 

Streaming Hardware

Um zu „streamen“ haben sich große Anbieter wie Apple, Google, Amazon und andere unterschiedliche Arten zur Übertragung von Bild und Ton überlegt. Zum einen bieten Smart-TVs, oftmals auch mit dem Standard des HbbTVs auch Hybrid Broadcast Broadband TV genannt mit Apps von z.B. Netflix, Maxdome oder Flimmit um den Rezipienten ein bequemes Streaming-Erlebnis zu ermöglichen. Eine andere Methode bieten der Chromecast Stick von Google, der Amazon Fire TV Stick oder Apple TV. Diese bieten Hardware welche man mit dem Fernsehgerät verbindet und per mobilen Endgerät oder dazu gelieferter Fernbedienung steuern kann. 

 

Rechtliche Situation von Streaming

Wie vorhin beschrieben werden die Datenpakete beim Streaming zwischengespeichert, diese Speicherung am Empfangsgerät wir auch als Cache genannt. Die Dauer dieser Zwischenspeicherung beim Rezipienten ist abhängig von der Browsereinstellung. Diese Zwischenspeicherung ist aus rechtlicher Sicht schwierig zu beurteilen, da sich Kopien der Inhalte im Cache befinden und dies eine Verletzung des Vervielfältigungsrechts bzw. Urheberrechts wäre. (vgl. Q17) Der europäische Gerichtshof entschied im Jahr 2014, dass Streaming alleine keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Das Urteil bezieht sich dabei nur auf legale Streaming-Plattformen. (vgl. Q18) In den letzten Jahren wurde aber auch geklärt, dass Kopien also Vervielfältigungen für den eigenen Gebrauch zulässig sind, sofern diese keinen offensichtlichen illegalen Ursprung haben. Beispiele für offensichtlich illegale Inhalte wären Kinofilme, welche vor Veröffentlichung verbreitet werden.  (vgl. Q17)

"Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird." (ebd.)

Demnach sind Dienste wie kinox.to oder ähnliche legal, solange sie gestreamt und nicht downgeloaded werden. Jedoch kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Sperren seitens der ISP in Österreich. Der Verein für Antipiraterie hatte eine einstweilige Verfügung im Handelsgericht Wien veranlasst. Parteien wie z.B. die NEOS oder Piratenpartei waren gegen diese Form von Zensur. (vgl. Q19) 

 Statistiken

 

 

 


Quellen (zuletzt aufegrufen am 13.06.2016):

(Q1) Goldbach Media (2016): Video on Demand. http://tv.austriamediatool.at/glossar.php?lang=d

(Q2) Statista (o.J): Digitale Videos. https://ezproxy.fhstp.ac.at:2081/outlook/201/128/digitale-videos/oesterreich

(Q3) Statista (o.J): TVoD. https://ezproxy.fhstp.ac.at:2081/outlook/205/128/tvod/oesterreich

(Q4) Statista (o.J): EST. https://ezproxy.fhstp.ac.at:2081/outlook/207/128/est/oesterreich

(Q5) Statista (o.J): SVoD.  https://ezproxy.fhstp.ac.at:2081/outlook/206/128/svod/oesterreich

(Q6) Statista (2016): Digitale Videos. https://ezproxy.fhstp.ac.at:2081/outlook/201/128/digitale-videos/oesterreich#

(Q7) Statista: Prognose der Umsätze im Markt für Digitale Videos in Österreich in den Jahren 2014 bis 2020 (in Millionen Euro). Statista. Zugriff am 12. Juni 2016. Verfügbar unter http://ezproxy.fhstp.ac.at:2078/statistik/daten/studie/456816/umfrage/umsaetze-im-markt-fuer-digitale-videos-in-oesterreich/.

(Q8) Media Server. n.d. Aus welchen Gründen sehen Sie fern?. Statista. Zugriff am 12. Juni 2016. Verfügbar unter http://ezproxy.fhstp.ac.at:2078/statistik/daten/studie/488855/umfrage/umfrage-zu-gruenden-fuer-die-fernsehnutzung-in-oesterreich/.

(Q9) House of Research (o.J): Der Markt für Video-on-Demand in Deutschland. http://www.house-of-research.de/veroeffentlichungen/veroeffentlichung/article/der-markt-fuer-video-on-demand-in-deutschland.html ;

(Q10) Statista (2015): Umfrage zu Gründen der Nutzung von Video-on-Demand nach Altersgruppen weltweit. Statista. http://de.statista.com/statistik/daten/studie/528842/umfrage/gruende-der-nutzung-von-video-on-demand-nach-altersgruppen-weltweit/

http://ezproxy.fhstp.ac.at:2078/statistik/daten/studie/528818/umfrage/gruende-der-nutzung-von-video-on-demand-in-europa/ 

(Q11) Statista (2016) Was hat Sie zur Wahl des Video-on-Demand-Anbieters bewegt? 2016. Deutschland. http://ezproxy.fhstp.ac.at:2078/statistik/daten/studie/468955/umfrage/gruende-fuer-die-wahl-eines-video-on-demand-anbieters/

(Q12) ITWIssen (o.J): Streaming. http://www.itwissen.info/definition/lexikon/Streaming-Media-streaming-media.html

(Q13) ITWIssen (o.J): Store-and-Forward-Verfahren. http://www.itwissen.info/definition/lexikon/Store-and-Forward-Verfahren-SF-store-and-forward.html

(Q14) Afuah A. (2014): Business Model Innovation: Concepts, Analysis, and Cases. Routledge. New York.

(Q15) Allflick (2016): List of Movies and TV Shows. https://www.allflicks.net/ ;

(Q16) Mindshare (Austria). n.d. Welche Videostreaming-Dienste/Video-On-Demand Plattformen kennen Sie?. Statista. Zugriff am 12. Juni 2016. Verfügbar unter http://ezproxy.fhstp.ac.at:2078/statistik/daten/studie/374713/umfrage/umfrage-zur-bekanntheit-von-videostreaming-vod-diensten-nach-alter-in-oesterreich/.

(Q17) (Q2) E-Recht24.de (o.J): Abmahnung Streaming: Kino.to, Redtube & Co. - sind Streaming-Filmportale legal oder illegal?.  http://www.e-recht24.de/artikel/tauschboersen/6558-kino-to-sind-streaming-filmportale-legal-oder-illegal.html 

(Q18) Focus Online (2014): Keine UrheberrechtsverletzungEndgültiges Aus für Redtube-Abmahner? EU-Gericht erklärt Streaming für legal.http://www.focus.de/digital/internet/endgueltiges-aus-fuer-redtube-abmahner-europaeischer-gerichtshof-streaming-ist-keine-urheberrechtsverletzung_id_3912287.html

(Q19) Gruber, Georg in Futurezone (2014): Provider sperren jetzt Streaming-Websites.
http://futurezone.at/netzpolitik/provider-sperren-jetzt-streaming-websites/88.939.373

(Q20) Filmmit (2015): Pressemappe. https://www.flimmit.com/presse/

(Q21) PwC. n.d. Welchen Preis würden Sie maximal pro Film bezahlen?. Statista. Zugriff am 9. Juni 2016. Verfügbar unter http://ezproxy.fhstp.ac.at:2078/statistik/daten/studie/468989/umfrage/zahlungsbereitschaft-bei-der-nutzung-von-video-on-demand-t-vod/.

 

(Q22) PwC. n.d. Was hat Sie zu der Wahl Ihres Video-on-Demand-Anbieters bewegt?. Statista. Zugriff am 9. Juni 2016. Verfügbar unter http://ezproxy.fhstp.ac.at:2078/statistik/daten/studie/468955/umfrage/gruende-fuer-die-wahl-eines-video-on-demand-anbieters/.