Statement Skurrile Rechtsfälle und Vorgehensweisen rund um Facebook

Veronika.Fagerer.uni-sbg, 28. Juni 2012, 18:00

Im Zusammenhang mit Facebook kommt man in heutigen Tagen nicht um Berichte über eingereichte Klagen herum. In Bezug auf Privatsphärenverletzungen mögen sicherlich viele dieser Rechtsschritte legitim sein, doch darüber hinaus finden sich auch einige eher skurril anmutende Vorgehensweisen. Einige Beispiele findet ihr hier:

 

Wofür haftet Facebook genau?

Jack Thompson aus Florida verklagte den Facebook-Konzern auf 40 Millionen Dollar, da er durch eine Facebookgruppe großem emotionalen Stress und Furcht um seine persönliche Sicherheit ausgesetzt sei. Hintergrund dieser Klage ist die Gründung einer Gruppe von Videospiel-Fans, die auf der Seite 'I hate Jack Thompson' ihrem Ärger über kritische Kommentare zum Thema gewalttätiger Spiele von Thompson Luft machten. Die Plattform für etwas zu verklagen, was User an Inhalten beisteuern steht dabei jedoch in Amerika auf keinem guten Fundament. Der Telecommunication Act von 1996 spricht dezidiert an, dass Telekommunikationsfirmen nicht für von Dritten gestalteten Inhalten zur Verantwortung zu ziehen sein kann (vgl. Albanesius 2009: o.S.).

Quelle: http://www.youtube.com/watch?v=kHSx9R-GT30&feature=player_embedded

 

Wie hoch ist ein Schaden auf Facebook aufzuwieden?

Mustafa Fteja aus Staten Island verklagte Facebook, nachdem der Konzern sein Profil gesperrt hat. Pro durch diese Blockierung verlorenen Freund verlangt er eine Summe von 500.000 $. Begründung der Klage ist zum einen die verlorene Kontaktmöglichkeiten zu weltweit verstreuten Freunden, aber darüber hinaus auch die Tatsache, dass Fteja persönliche Fotos und Videos und somit wertvolle Erinnerungen verloren habe -ein sozialer und persönlicher Schaden, mit dem sich der Amerikaner nicht abfinden will. (vgl. Gregorian 2011: o.S.).

Wie realistisch die Klage tatsächlich ist, sei dahingestellt. Rechnet man den eingeklagten Geldbetrag auf die Freunde des Klägers um, so ergibt sich ein Betrag von 1500 $ für jeden 'verlorenen' Freund (vgl. Quigley 2011: o.S.). Begründet, findet Fteja, wären doch seine Freunde über die Blockierung nicht informiert worden und so der Eindruck entstanden, sie wären als Freunde gelöscht worden, was seine sozialen Kontakte beeinträchtigt habe (vgl. Gregorian 2011: o.S.). Wenig verwunderlich inkludiert die Klage auch eine Wiedereröffnung von Ftejas Account (vgl. Gerstein 2011: o.S.).

Ganz im Sinne des Web 2.0 wird auch der Rechtsstreit auf der eigens eingerichteten Blog dokumentiert, Missstände rund um Facebook von verschiedenen Autoren kommentiert und zur 'Help in the Fight Against Facebook' aufgerufen. Zu erreichen ist die Seite unter: http://mustafafteja.com/

 

Worauf lässt man sich bei einer Klage ein?

"Suing Facebook is a little like getting into a screaming match with a loved one. That loved one knows you all too well, and can hit your weakest spots and unearth hugely embarrassing material from your past." (Hill 2012: o.S.) Angel Fraley klagte mit einigen Unterstützer gegen die Nutzung von Namen und Vorlieben in so genannten 'Sponsored Stories Ads'. Nach den folgenden Besprechungen mit den Anwälten des Facebook-Konzerns, zog sie die Klage allerdings zurück, da sie die Veröffentlichung ihrer zuvor getätigten Likes und Kommentare im Zuge der Verhandlung fürchtete. Die Taktik der Anwälte scheint zu wirken. Durch bewusste Einschüchterung können anhängige Klagen abgewehrt werden, so scheint es, wenn man alles nutzen kann, was ein User jemals auf Facebook veröffentlicht hat (vgl. Hill 2012: o.S.).

 

Darf Jeder Jeden 'adden'?

Nicht nur der persönliche und kommerzielle Umgang mit Nutzerdaten und -inhalten, sondern auch die gepflegten Kontakte geben an mancher Stelle Anstoß zu Klagen. Im US-Bundeststaat Missouri wurde ein gesetzliches Verbot ausgesprochen, das besagte Lehrer dürften keinen Kontakt bzw. keine Freundschaftsbeziehung auf sozialen Netzwerken mit ihren Schülern pflegen, sofern nicht eine ausdrückliche Erlaubnis der Eltern oder der Schuladministration vorliege. Dieses Vorgehen wird jedoch von der Lehrerschaft kritisiert, da der Gesetzestext zu vage und es darüber hinaus eine Einschneiden der Persönlichkeitsrechte mit sich bringe, was zu einer Klage führte (vgl. Murphy 2011: o.S.). Das Thema liefert dabei einiges an Zündstoff, wie in folgenden Video in Ansätzen zu sehen ist:

Quelle: http://www.youtube.com/watch?v=Uf5cVxzRvow&feature=player_embedded

 

In manchen Fällen sind Klagen und das angewendete Vorgehen ebenso fragwürdig wie zahlreich. Welche rechtlichen Schritte tatsächlich von Erfolg gekrönt werden, bleibt abzuwarten.

 

Quellen:

Albanesius, Chloe (2009): Jack Thompson Sues Facebook Over Video-Game Backlash. Online im Internet unter: http://www.pcmag.com/article2/0,2817,2353659,00.asp (11.06.12).

Gerstein, Julie (2011): Staten Island Man Sues Facebook for Akting Like Facebook. Online im Internet unter: http://nymag.com/daily/intel/2011/01/staten_island_man_sues_faceboo.html (11.06.12).

Gregorian, Dareh (2011): Antisocial Network. SI man sues Facebook for banning him. Online im Internet unter: http://www.nypost.com/p/news/local/staten_island/antisocial_network_WIiiaZ4tHPBHHlXx4GuG5I (11.06.12).

Hill, Kashmir (2012): Seamstress Discovers Downside Of Suing Facebook. Online im Internet unter: http://www.forbes.com/sites/kashmirhill/2012/02/15/facebook-lawyers-successfully-scare-off-seamstress-suing-over-sponsored-stories/ (11.06.12).

Murphy, David (2011): Missouri Bans Student-Teacher Facebook Friendships. Online im Internet unter: http://www.pcmag.com/article2/0,2817,2389485,00.asp (11.06.12).

Quigley, Robert (2011): Man Sues Facebook for $500,000 for Cutting Him Off. Online im Internet unter: http://www.geekosystem.com/man-sues-facebook-mustafa-fteja/ (11.06.12).

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