Oktober 2011 |
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In der Vorlesung haben wir viel über Datenschutz und den in den USA 1980 eingeführten Begriff „Privacy“ gesprochen. Eine der Dimensionen den Privacy beinhaltet ist der freiwillige und wissentliche Gebrauch von personenbezogenen Daten.
Freiwillig und wissentlich stellen Kinder und Babys ihre Fotos sicher nicht ins Internet. Ich stelle mir daher die Frage, ob das Veröffentlichen von Kinderfotos überhaupt rechtlich gesehen erlaubt ist. Viele Mütter, vor allem junge Mütter, haben als Profilbild das Foto ihres Kindes. Oft werden sogar ganze Alben der Kleinen auf Facebook gestellt. Darunter sind auch Badefotos, Töpfchenfotos oder Wickelfotos. Ich stelle mir hier die Frage, ist das wirklich das Recht der Eltern und ist es unbedingt notwendig? Somit sind Minderjährige schon auf Facebook obwohl sie eigentlich Facebook nicht nützen dürfen (laut Nutzungsbedingungen ist es erst ab 13 Jahren erlaubt).
Auch wenn die Eltern oft vor lauter Stolz die schönsten Augenblicke mit ihren Kleinen mit der ganzen Welt teilen wollen, sollten sie auch im Hinterkopf behalten, dass Kinder ebenfalls ein Recht auf Privatsphäre haben. Laut Lukas Feiler, einem IT-Rechtsexperten bei der Wirtschaftsanwaltskanzlei Wolf Theiss, sollen Eltern Fotos ihrer Kinder die bereits 14 Jahre als sind, nur mit deren Zustimmung posten. Sind die Kinder jünger als 14 Jahre, so dürfen Eltern grundsätzlich nur Fotos posten, deren Veröffentlichung die Interessen der Kinder nicht beeinträchtigt.
Somit liegt das Recht also doch bei den Eltern. Diese sollten jedoch für sich selbst Abwägen ob sie diesen „Interessenskonflikt“ mit dem eigenen Kind eingehen wollen oder doch eher wie ein verantwortungsvoller Erziehungsberechtigter handeln.
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Quelle: Phänomen Facebook, Putzig aber problematisch: Kinderfotos auf Facebook (enthoben am 16.10.11)