Statement zur Vorratsdatenspeicherung

Alexander.Reimann.sbg, 25. Mai 2011, 09:15

 Vorratsdatenspeicherung in Deutschland - jeder ein Terrorist?

Ich sehe die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung eher kritisch gegenüber. Wie Herr Mittendorfer in seinen Ausführungen dargestellt hat geht es darum, dass massenweise Daten jedes Einzelnen gespeichert werden. Egal ob Personen kriminelle Praktiken im Internet verfolgen oder nur zum Vergnügen Surfen.

Generell und auch in der gesetzlichen Ausarbeitung in Deutschland verstößt dies meiner Ansicht nach gegen das Recht auf informelle Selbstbestimmung. Dieses Recht wurde vom Bundesverfassungsgericht in Deutschland mit dem Volkszählungsurteil aus dem Jahr 1983 festgesetzt und bildet seit dem einen wichtigen Pfeiler der Deutschen Datenschutz Rechte. Diese würde durch die massenhafte und Datenspeicherung der Provider meines Erachtens verletzt. So hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung im Jahre 2010 ausgesetzt.

Da es sich aber bei der Vorratsdatenspeicherung um eine Europaweite Richtlinie (Richtlinie 2006/24/EG) handelt sind die Mitgliedstaaten dazu gezwungen diese gesetzlich in ihren jeweiligen Ländern mit ihren jeweiligen Gesetzen in Einklang zu bringen (also auch in Österreich). Solche Richtlinien besitzen einen gewissen Spielraum den die Staaten selber gestalten können. Aus der Richtlinie lässt sich ablesen, dass Beispielsweise die Benutzerkennungen die Usern zugewiesen werden gespeichert werden müssen, genauso wie die Rufnummer. Zudem noch die IP Adresse und die Benutzerdaten und einiges mehr. Die Mitgliedstaaten hatten in der Verlängerten Frist bis 15. September 2009 Zeit die Richtlinie durchzuführen. In Deutschland wurde die Richtline schon im Jahr 2007 durchgeführt mit dem Gesetzt zur Neureglung der Telekommunikationsüberwachung. Diese wurde vom Bundesverfassungsgericht wieder ausgesetzt. Mit der Begründung, dass das Gesetzt gegen Art. 10 des Grundgesetzes  („Fernmeldegeheimnis ist unantastbar“/ mit Ausnahme zur Sicherung des Landes) verstößt. Auch bemängelte das Bundesverfassungsgericht die Regelungen der Datensicherheit und des Datenschutzes. Zudem müssen auch Regelungen getroffen werden für die Datenverwendung.

Zum Beispiel konnten die Geheimdienste (z.B. Bundesnachrichtendienst BND) ohne richterlichen Beschluss auf die Gespeicherten Daten zugreifen. Dies wird von Roland Schlapka im Youtube Video erklärt. 

Zusammenfassend kann man sagen, dass der Deutsche Gesetzgeber viel aufzuarbeiten hat um die Vorratsdatenspeicherung Verfassungskonform zu gestalten. So könnte es beispielsweise gerichtliche Beschlüsse zur Datenspeicherung geben wenn ein bestimmter Verdacht besteht. Ähnlich wie bei der Telefonüberwachung. Damit könnte ein Missbrauch oder eine massenweise Speicherung von Daten verhindert werden.

Generell haben kriminelle (sowie jeder andere) User die Möglichkeit über anonymisierende Server im Internet anonymer zu Surfen. Hier kommuniziert nur noch ein Proxy Server mit den Seiten die aufgerufen werden. Damit lassen sich Bewegungen im Internet schwerer nachvollziehen. Kriminelle die einen Wert auf Anonymität legen werden also eher auch anonym bleiben. Oder es gibt auch die Möglichkeit seine Bewegungen im Netz mit einer Software (Thor) zu verschleiern. Die Software Thor leitet einen auf andere Server um, man öffnet keine Verbindung direkt über den Provider mit Seiten.    Damit stellt sich die Frage wie sinnvoll das massenhafte Speichern von Nutzungsdaten im Internet ist.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte in Deutschland, Peter Schaar findet auch das die Begehrlichkeiten durch die Vorratsdatenspeicherung steigt und damit auch der Missbrauch. Als beispiel nennte er auch die USA wo anders mit Daten umgegangen wird. Hier haben die Behörden mehr Möglichkeiten auf die Daten der Bürger zuzugreifen.

Du bist Terrorist

In diesem Video wird dargestellt, dass die Überwachung in unserem Leben immer weiter fortschreitet. Mit neuem Personalausweis, Nackt Scanner und Bundestrojaner. Zusammen mit der Vorratsdatenspeicherung und dem EU Projekt INDECT bietet sich den Sicherheitsbehörden aber die Möglichkeit die Menschen umfassend zu Überwachen.

Gerade die Möglichkeit und Gedankenspiele zur Überwachung mittels Video finde ich etwas ängstigend. Im nächsten Video bekommt ihr noch mehr Informationen über das INDECT Programm.

 

Fazit

Die Vorratsdatenspeicherung bietet zwar sicherlich die Möglichkeit Straftaten im Internet besser zu Verfolgen, zusammen mit den anderen Überwachungsmöglichkeiten bietet dieses Instrument aber ein hohes Gefährdungspotential für die eigene Datenfreiheit und Sicherheit. Mit der richtigen Beschränkung für Geheimdiesnte, wie einer Richterlichen vormundschaft, könnte dies aber vielleicht mit dem Grundrecht und der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht in einklang gebracht werden.

 

Hier auf der Seite könnt ihr noch prüfen was euer Browser alles an Webseiten sendet bzw. was alles ausgelesen werden kann:

http://privacy.net/

1 comment :: Kommentieren

Connector "Datenschutzrecht"

Carla.Stenitzer.Uni-Sbg, 30. Mai 2011, 11:16

Vielen Dank für die Verlinkung deines Beitrags zum Connector. Der Vollständigkeit wegen hier auch der Backlink zum Connector "Datenschutzrecht", damit Interessierte auch andere Beiträge mit einem ähnlichen Themeninhalt einafch und schnell finden können.

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