Online-Journalismus |
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Donnerstag, 8. Januar 2004
ABGRENZUNG
alexandra.weiss.salzburg, 21:08h
Besonders wichtig erscheint mir jedoch der Punkt der Abgrenzung. Denn nicht jede beliebige Person, die Zugang zum Internet und somit die Möglichkeit zum Publizieren besitzt ist mit einem professionell tätigem Journalisten gleichzusetzen. Denn man verbindet mit dem Online-Journalisten, und diese Eigenschaft teilt er sich mit dem traditionellem Journalisten, auch ein ganz bestimmtes und signifikantes Berufsbild.
In diesem Zusammenhang möchte ich die Unterscheidung zischen dem Kommunikator und dem Journalisten treffen und zwei Definitionen anführen. KOMMUNIKATOR Jede Person oder Personengruppe, die an der Produktion von öffentichen, für die Verbreitung durch ein Massenmedium bestimmten Aussagen professionell beteiligt ist, sei es schöpferisch gestaltend, selektiv oder kontrollierend. Ursprüngliche Definition von Maletzke 1963, 48; die ich jedoch dahingehend abändern möchte, in dem ich auf den Zusatz professionell verzichte. Dies erscheint mir im Zusammenhang mit dem Online-Journalismus besonders wichtig, da ein Volksmedium, wie das Internet, eine Plattform für die gesamte Gesellschaft darstellt und die Meinungen und Aussagen nicht nur eingeschränkter Personengruppen wiederspiegeln sollte. JOURNALIST Eine Person, die an der Sammlung, Prüfung, Auswahl, Verarbeitung und Verbreitung von Nachrichten, Kommentaren sowie Unterhaltungsstoffen durch Massenmedien beteiligt ist. Er erarbeitet Wort- und Bildinformationen durch Recherchieren (Sammeln und Prüfen), wählt und bearbeitet Informationsinhalte, die gekennzeichnet sind durch eigenschöpferische medienspezifische Aufbereitung (Berichterstattung und Kommentierung) und gestaltet und vermittelt diese. Der Journalist hat demnach die Aufgabe, die Komplexität und Veränderlichkeit der Weltereignisse durch thematische Mitteilungen auf Ausmaße zu reduzieren, die eine sinnvoll informierende Kommunikation erlauben, wobei dem Verstehensniveau und der Kapazität für Informationsverarbeitung der Öffentlichkeit Rechnung getragen wird (vgl. Rühl 1992, 128). Ein Journalist ist also ein professionell tätiger Kommunikator, der mit bestimmten journalistischen Grundsätzen wie z.B. Freiheit, Genauigkeit, Unterscheidbarkeit, Einflussnahme, Persönlichkeitsschutz, Bewahrung der Intimsphäre, Materialbeschaffung, redaktionelle Spezialberichte, öffentliches Interesse Ehrenkodex der österreichischen Presse konform geht. ... link (0 comments) ... comment Vertrauen...
alexandra.weiss.salzburg, 20:55h
Für mich stellt sich die Frage, was darf Journalismus, wo liegen die Grenzen seines Handelns und wie kann er sein Verhalten – sein Tun und Unterlassen – vor der Öffentlichkeit legitimieren. Diese Fragestellungen werden jeden von uns in der Realität früher oder später treffen und es bleibt uns nicht erspart darüber nachzudenken. Der Schlüssel zu den Antworten all dieser Fragen liegt darin den Journalismus selbst in den Mittelpunkt der ethischen Reflexion zu stellen und möchte ich auf diesen Punkt gesondert eingehen.
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