Aufgabe 3
margot.arthofer.uni-linz, 12. Juni 2012, 15:48
Till Kreutzer - das Urheberrecht ist nicht mehr zeitgemäß
Nach Till Kreutzer, einem deutschen Rechtsanwalt ist das Urheberrecht mittlerweile veraltet. Seiner Meinung nach ist das deutsche Urheberrecht, das aus dem Jahr 1965 stammt, dem digitalen Zeitalter in keiner Weise mehr gewachsen. Einerseits weil zum heutigen Zeitpunkt beinahe jeder das Internet nutzt und dort auch Musik, Filme oder ähnliches downloadet, was mittlerweile völlig "normal" gilt, wobei sich der Nutzer allerdings strafbar macht; andererseits weil es nicht mehr zeitgemäß ist: es soll die Werke der Urheber schützen, der Urheber soll das Recht auf sein Werk haben. Jedoch ist es zum Beispiel beim Mischen von Musik so, dass sich Künstler der Werke anderer bedienen, um eigene zu erstellen. Meistens ist es auch so, so Kreutzer, dass Urheber ihre Rechte ohnehin nicht selber halten, sondern an Plattenfirmen, Filmindustrie usw. verkaufen würden.
Kreutzer schlägt als Lösung dieses Problems die Zweiteilung des Urheberrechts in ein Schutzrecht der Urheber und ein Schutzrecht des Werkes vor.
(Reinle, D., 2009: Das Urheberrecht ist veraltet. dl.12.6.12. URL: http://www.goethe.de/wis/med/idm/mpl/de5122599.htm)
Kritik: Meiner Meinung nach wäre das eine sehr gute Herangehensweise an die Anpassung des Urheberrechts. Dass ein Recht, das 1965 verabschiedet wurde, der heutigen Zeit nicht mehr entspricht, ist bei dem Wandel aufgelegt. Zu dieser Zeit gab es weder Leute, die im Internet suchten (obwohl es das Internet bereits gab, jedoch nur auf Militärbasis), noch Menschen, die ihre Werke und Ideen ins Internet stellen konnten. Unter diesen Umständen und der Tatsache, dass heute ein Großteil der Kommunikation auf Web-Basis erfolgt, ist es auch meiner Meinung nach enorm wichtig, Gesetze und Vorschriften an die heutige Zeit anzupassen. Dass die Industrie sich vehement gegen sogenannte Kavaliersdelikte wie Musik downloaden oder Filme runtersaugen wehrt, ist verständlich. Jedoch ist das wohl kaum mehr aufhaltbar. Man denke nur an die Filmplattformen (wie kino.to etc.), wo man mit kurzer Vorlaufzeit ohne Download Filme anschauen kann: in der Blütezeit der Filmplattform kommt man den Betreibern auf die Schliche, die Plattform wird gesperrt und die nächste ist schon funktionsbereit. Diese Piraterie wird wohl keine mehr aufhalten können.
Nähere Infos, sowie die Quelle der Information findest du hier
Die Linke Deutschland - Das Urheberrecht entspricht nicht dem Schutz der UrheberInnen
Die Linke Partei Deutschlands betont, wie Kreutzer, die Wichtigkeit einer Reformierung des Urheberrechtes. Gründe sieht sie dabei in Wirtschaft, Kultur sowie in sozialen und rechtlichen Bereichen. Sie meint, dass auf der einen Seite UrheberInnen geschützt werden müssen, andererseits aber trotzdem ein Zugang zu ihren Kreativitäten garantiert sein muss, um die Kreativität Dritter anzuregen. Jedoch sollte vorwiegend der/die UrheberIn auf seine Rechte beharren dürfen, da diese meist nur einen geringen Teil der Einnahmen für sich bestreiten können aufgrund eines scheinbaren "Verwerterrechts" anstelle des Urheberrechts. Die Linke behauptet, Verläge, Plattenfirmen etc. würden den Kreativ-Schaffenden ihre Rechte förmlich abkaufen um selbst davon zu profitieren. Besonders kritisiert sie die Existenz des Erbrechts, das sie als außergewöhnlich bezeichnet, weil es nur der Verläge diene. Im Falle eines des Todes eines Kreativen unterliegen jegliche Rechte und somit auch Einnahmen durch die Vermarktung allein dem Verlag.
(Die Linke. Im Bundestag, 2011: Urheberrecht im digitalen Zeitalter, dl. 12.6.12. URL: http://www.linksfraktion.de/themen/urheberrecht-internet/?s=2)
Kritik: Dass sich die Verläge der kreativen Werke anderer bedienen - für die sie sich die Rechte ja auch vorher kaufen, finde ich einen ganz normalen wirtschaftlichen Ablauf. Viele Künstler würden ohne einen Verlag oder eine Plattenfirma gar nicht bekannt und vor allem sind nicht alle in der Lage, sich selbst zu managen. Bei Unterzeichnung eines Vertrages mit einem Verlag oder was auch immer, gibt der Urheber ja sein OK, dass der Verlag vermarkten darf. Das ist dann immer eine Sache der Aushandlung zu welchen Bedingungen man unterschreibt. Trete ich alle Rechte ab, brauche ich mich nicht wundern, wenn ich nachher keine mehr habe. Ohne den Verlag - man betrachte einmal das Beispiel Popstars, Topmodel etc. - hätten viele gar keine Chance, entdeckt zu werden.
Den Leitartikel zum zweiten Teil meines Beitrages, sowie weitere Informationen findest du hier: Linksfraktion
Rechte Vererben?
michael.tanzer.uni-linz, 15. Juni 2012, 22:11
hallo magot,
ich finde in deinem zweiten argument ein sehr interessantes detail, und zwar wie die rechte der vermarktung abgetreten, weiterverkauft und weitervererbt werden können.
ich frage mich, wer darüber dann eigentlich bestimmen darf, über die verwertungsrechte.
da ich das gar nicht glauben kann, habe ich dazu noch recherchiert.
michael
margot.arthofer.uni-linz, 17. Juni 2012, 23:11
Hallo Michael!
Ja, prinzipiell ist es so, dass die Rechte vererbt werden, wie auch in deinem Link steht.
Aber da steht auch drinnen, dass im Falle einer Veräußerung der Rechte auf ein Werk und dem Tod des Urhebers dann die Rechte auf den Erwerber fallen.
Aber danke für dein Hinterfragen, ich habe jetzt auch noch einmal nachgesehen. Meine Behauptung stammt übrigens aus einer deutschen Quelle.
LG Margot