5) Streaming - Wann ist die Grenze der Legalität überschritten?
annette.aubell.uni-linz, 3. November 2014, 17:57
Streaming Definition
Unter Streaming-Media versteht man die kontinuierliche Übertragung komprimierter Video- und Audiodateien in Form eines Datenstroms über das Internet. Beim Streaming werden die Daten schubweise im Store- and Forwardverfahren übertragen. Sie kommen beim Anwender also nicht als fortlaufende Datei an, sondern werden in Puffern kurz zwischengespeichert. Dabei sind sowohl Live-Übertragungen als auch spätere Downloads der Daten möglich [4].
Die Streaming-Technologie fand anfänglich Nutzen bei der Übertragung von Audiosignalen. Durch die steigende Popularität entstanden in weiterer Folge Internet- Radiosender, Konzerte wurden live übertragen, aber auch Pressekonferenzen und andere Ereignisse wurden für ein breites Publikum aufgezeichnet. Wichtige Anwendungen sind das Probehören von Musikstücken, die über das Internet vertrieben werden, und das Betrachten von Videos auf Videoportalen. Streaming macht somit Live-Übertragungen möglich und vermeidet längere Wartezeiten durch den schubweisen Download-Vorgang [5].
Streaming-Arten
Folgende Arten des Streamings können unterschieden werden:
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On-Demand-Streaming: Das Audio/Video liegt auf dem Streaming-Server bereit. Der Client-Rechner stellt eine Verbindung zum Server her und bekommt dann das Audio/Video gestreamt. Der Client startet sofort mit der Entschlüsselung und der Wiedergabe. Das Vor- und Zurückspulen im Audio/Video ist möglich.
Beispiele:
- Youtube
- Spotify
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Live-Streaming: Hier erfolgt eine direkte Übertragung des Audio- bzw. Videostroms (ohne Zwischenspeicherung auf dem Server), welcher live encodiert wird. Der verschlüsselte Strom wird an den Streaming-Server bzw. HTTP-Server gestreamt und über den Client entschlüsselt und wiedergegeben. Das Vorspulen ist logischerweise nicht möglich.
Beispiele:
- Internet-Radio
- Übertragung von Live-Veranstaltungen
Wie sieht es mit der Legalität von Streaming aus?
Rechtlich gesehen braucht man sich keine Sorgen machen, solange man der Urheber, also der Ersteller des gestreamten Videos ist. Dieses kann man unbedenklich auf Streaming-Dienste wie z.B. Youtube anderen Leuten zur Verfügung stellen.
Anders sieht es jedoch aus, wenn jemand einen Kinofilm ins Internet stellt, denn hier ist eindeutig, dass es sich im Normalfall nicht um den Urheber des Filmes handeln kann. Sieht man sich als Konsument diesen Film dann mittels Streaming an (z.B. kinox.to), dann bewegt man sich strafrechtlich in Österreich in einer Grauzone (die Rechtslage ist nicht eindeutig) [1].
Nach österreichischer Rechtslage darf laut S.M.P. Rechtsanwälte für den "privaten Gebrauch kopiert (dh vervielfältigt) werden. Es wird nicht unterschieden, ob die Quelle legal oder illegal ist." Dennoch ist Vorsicht geboten, denn "auch beim Streaming ist meist eine kurzzeitige Vervielfältigung auf der Festplatte erforderlich. Und ein solches Kopieren ist gesetzlich nur erlaubt, wenn es rechtmäßig erfolgt, was nur der Fall sein dürfte, wenn es sich um einen legalen Anbieter handelt." [3]
Es ist dementsprechend klug zu überpfüfen, mit welcher Form des Streaming man es zu tun hat. Wird der Stream komplett in den temporären Internetdateien gespeichert, sollte er dort gelöscht werden.
Die Rechtslage als Betreiber von einer Streamingseite wie kinox.to sieht anders aus. Laut enemy.at ist es "prinzipiell verboten, fremdes urheberrechtlich geschütztes Material upzuloaden und einer Öffentlichkeit zugänglich zu machen, vor allem, wenn man es illegal erworben und damit keine Berechtigung hat." [2]
Plattformen wie z.B. kinox.to verweisen jedoch öfter darauf, dass sie bloß mithilfe von Links auf Anbieter dieser Filme verweisen, also somit nichts illegales machen. Ob dies jedoch illegal ist, hängt von der jeweiligen Gesetzeslage des Landes ab. Da es schon zu Verhaftungen in der Vergangenheit gekommen ist, gehen Anbieter solcher Seiten auf Nummer sicher, und hosten ihre Seite auch auf einem Server auf den Jungferninseln. Dort ist es für Behörden nämlich sehr schwierig einzugreifen.
Bildquelle: Flickr (https://www.flickr.com/photos/tom-b/22374148/in/photostream/)
Quellen:
1) http://rataufdraht.orf.at/?story=18802
2) http://www.enemy.at/2013/sind-kinox-to-movie4k-to-co-illegal/
3) http://www.s-m-p.at/index.php/aktuelles/226-kinoto-und-andere-streaming-plattformen
4) http://www.itwissen.info/definition/lexikon/Streaming-Media-streaming-media.html
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