ELGA - die elektronische Gesundheitsakte

christina.sternbauer2.uni-linz, 19. November 2012, 19:25

Der gewählte Artikel behandelt die elektronische Gesundheitsakte, die in Österreich auch unter der Abkürzung ELGA bekannt ist. Im zweiten Artikel werden Ergebnisse einer Studie beschrieben, die dazu diente, die Gründe für eine eher negative Einstellung zu ermitteln.

Im Artikel von Ströhner und Honekamp (2011) wird ELGA unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes und der Datensicherheit betrachtet. Da eine Kollegin die Grundlagen zu ELGA bereits in ihrem Blogartikel beschrieben hat und ich auf eine redundante Bearbeitung verzichten möchte, werde ich näher auf den Datenschutz bzw. die Datensicherheit eingehen. Beides ist sehr wichtig, wenn es darum geht, Daten in elektronischer Form zu speichern, da es in diesem Zusammenhang möglich wäre, vollkommene Transparenz über die Gesundheit der gesamten Bevölkerung zu schaffen.

 

Datenschutz ist in Österreich im DSG 2000 geregelt. Durch Verwendung der Daten im Zuge der Gesundheitsversorgung erfolgt keine Verletzung der schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen. Somit wäre mit der Einführung von ELGA ein eigenes ELGA-Gesetz erforderlich.

Datensicherheit betrifft technische und organisatorische Maßnahmen, um „Daten vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung und vor Verlust“ zu schützen, dafür zu sorgen, dass eine ordnungsrechtmäßige Verwendung erfolgt bzw. dass diese für unbefugte Personen unzugänglich sind. (DSG 2000, § 14 (1))

Die Autoren beschreiben die Möglichkeiten einer unerlaubten Verwendung einerseits von außen, aber auch von innen könnten Daten unrechtmäßig genutzt werden. Unbefugtes Eindringen von außen soll durch Sicherheitsmaßnahmen und dezentrales Speichern von Daten vermieden werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Verwendung der persönlichen Zugangsdaten eines Nutzes, wenn dieser damit sorglos umgeht. Ein Zugriff von innen kann durch die Gesundheitsdiensteanbieter erfolgen, wenn diese die eigenen Rechte verwenden, um unerlaubt auf Inhalte zugreifen zu können.

Ströhner und Honekamp (2011) nennen in ihrem Artikel außerdem Maßnahmen, um Vertrauen der Patienten zu fördern:

  • Patienten können festlegen, welche ihrer Daten eingetragen werden
  • Verwendung einer Berechtigungsmatrix mit den Zugangsrechten zu einzelnen Daten, die ebenfalls von Patienten bestimmt werden
  •  Zustimmung des Betroffenen vor einem Datenzugriff
  • Protokollierte Zugriffe auf Daten
  • Physikalische Überprüfung der Person durch Sicherheitsverfahren

 

Die von Ströhner und Honekamp beschriebenen Maßnahmen wirken tatsächlich etwas vertrauensfördernd, allerdings bin ich (trotz der aktuellen Sicherheitsmaßnahmen) bei einer elektronischen Speicherung meiner Daten trotzdem sehr skeptisch. Ich glaube nicht an eine 100%ige Sicherheit.

 

 

Was jedoch für eine elektronische Speicherung spricht ist, dass durch steigende Zahl an Möglichkeiten die Menge der Daten stark steigt. In der Studie (Hackl et al. 2011) wurde untersucht, warum Mediziner eine negative Einstellung haben, da auch deren Akzeptanz ein entscheidender Erfolgsfaktor für eine erfolgreiche Verwendung von ELGA ist. Die am häufigsten genannten Aussagen waren beispielsweise:

  • Unsicherheit aufgrund von fehlender, unzureichender oder negativer Information über ELGA
  • keine Garantie des Datenschutzes und der Datensicherheit
  • zusätzlicher Arbeitsaufwand für die Mediziner durch ELGA
  • Nutzung der Daten durch unauthorisierte Dritte
  • Mediziner werden durch ELGA fremdbestimmt
  • ELGA führt zu einem transparenten, kontrollierbaren Arzt
  • ...

 

Quellen:

Ströhner, A.; Honekamp, W. (2011) ELGA – die elektronische Gesundheitsakte vor dem Hintergrund von Datenschutz und Datensicherheit. In: Wiener Medizinische Wochenzeitschrift, 13-14, S. 341-346.

Datenschutzgesetz 2000, § 14 (1), RIS

Hackl, W.O.; Hoerbst, A.; Ammenwerth, E. (2011) "Why the Hell Do We Need Electronic Health Records?" In: Methods of Information in Medicine, 50(1):53-61.

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