liviu
Mittwoch, 24. November 2004
Zusammenfassung
R. Kuhlen: Wenn Autoren und ihre Werke Kollaborateure werden - was ändert sich dann?

Der Autor geht im Prinzip an zwei Themen heran:
1.“Kollaboratives Erstellen von Wissen “in den Bereichen: Wissenschaft, Management, Ausbildung und Wirtschaft.
2“Das Recht auf Kommunikation“ behandelt die politischen Konsequenzen der kollaborativen Arbeit, die Anspruche an so erstellte Werke aus politisch-gesellschaftlichen und menschlicher Sicht beleuchtet.

R. Kuhlen nimmt Unterteilung vor wie folgt:
1.Kollaboration und Kommunikation
2.Kollaboratives Arbeiten
3.Herausforderungen der Kollaboration
4.Die globale Dimension
5.Fazit

1. Die Kollaboration und Kommunikation werden aus politischer Perspektive beleuchtet. Kuhlen personalisiert das Thema und wirft die Frage auf, in wieweit die fortgeschrittene Technologie die einzelne Person beziehungsweise die Autoren beeinflusst. Ändert sich das Verhalten? Die westliche Kultur basiert auf dem individuellen Werk. Der Autor bleibt als Individuum fiktiv. Dem Autor entspricht das Werk. Das „neue“ Werk durch die Kollaboration ist die so genannte Hypertextwelt. Hier entwickeln sich kollaborativen Dokumente, “offene Texte“ so genannte „Hypertexte“. Diese Texte sind meist zum Gebrauch in bestimmten Situationen. Die eigene Kreativität wird durch die Kollaboration in der vernetzen Welt sozusagen behindert. Durch das Internet tritt die „kollektiven Kreativität“ in den Vordergrund. Nach Simanowski kommt es durch das große Link-Angebot zum „Tod des Lesers“, der „ständig hinterher hechelt, ohne dabei zu einem wirklichen Gedanken zu kommen.“
2. R. Kuhlen sieht aber auch viele positive Aspekte in der Bedeutung von kollaborativer Arbeit für die heutige Gesellschaft und stellt fest, dass sie eine große Rolle spielt.
Kuhlen nennt Kollaborateure nicht „Vaterlandsverräter“ sondern höchstens Verräter an der Idee eines geistigen Eigentums. Ein kollaborativ entstandenes Werk sollte allen frei zugänglich sein. Die elektronische Umgebung fordert einen anderen, offenen Umgang mit Wissen und Software. Die im GNU- Projekt entwickelte General Public License (GPL) fand einen Weg, wie die Rechte der Zurechenbarkeit beim Autor verbleiben und trotzdem ein freier Umgang mit Wissen gewährleistet ist. Das kommt nicht bei Software, die durch GPL geschützt ist, zum Tragen. Das vorherrschende Marktprinzip wird umgekehrt und die Autoren müssen für die Publikationen bezahlen, nicht die Nutzer. Das wiki- Prinzip kommt bei neuen Arbeiten häufig in einer Ausbildungsumgebung zur Anwendung.
3. Die Künstliche- Intelligenz- Forschung beschäftigt sich zum Beispiel mit Roboterfußball. Hierbei müssen die Roboter autonom und kollaborativ agieren. Mit der fortschreitenden Globalisierung von Wissenschaft wird natürlich auch hier die Kollaboration zu einem wichtigen Thema. In den neuen Wissensportalen herrscht ein kollaboratives Verständnis vor. Ein hoher Vernetzungsgrad mit Einzelstücken und Einzelautoren ist typisch für elektronische Produkte in einer kollaborativen Lernumgebung und einem kollaborativen Wissensmanagement.
Wissensmanagement wird von Kuhlen als „was die Organisation als Summe ihrer Mitglieder und Ressourcen im Prinzip weiß und wie das verfügbare Wissen zur rechten Zeit an die richtigen Personen kommen kann “definiert. Bisher ging man davon aus, dass Wissen in irgendeiner Form gespeichert vorhanden ist.
Mann könnte das „Wissens- Warehouse“ nennen. Ohne Wissen gibt es keinen Kommunikationsprozess, und umgekehrt gibt es ohne Kommunikation kein Wissen. In der vernetzten Welt gehen menschliche Aspekte wie Aufregung und Emotionalität verloren, die vorher einen Nachteil darstellten.
Wissen wird nicht als statisch angesehen, sondern als konstruktiven Prozess, der durch Bezugnahme auf „Wissenstücke“ anderer Lernender oder externe Ressourcen vernetzt wird und sich im Diskurs weiterentwickelt. Es basiert auf Diskussion, Austausch Erfahrungen, Veranstaltungen und Teamarbeit.
4. Kuhlen stellt die Frage über die Kontroverse „right to communicate“. Seit 20 Jahren beschäftigt man sich mit diesem Thema. Ein Informations- und Kommunikationsrecht (NWIKO) ist „als universal und fundamental anzusehen“. Dennoch ist die rechtliche Klärung schwierig, da Gesetze und Recht oft nationsgebunden sind. Jede Nation hat eine eigene Identität durch Kultur, Tradition und Vorstellungen, die das individuelle Kommunikationsverhalten beeinflussen. Eine Kodifizierung des Menschenrechtes auf Kommunikation scheint fast unmöglich. Es besteht die Gefahr der Zensur und der Informationskontrolle, da Medien automatisch abhängig von Medienorganisationen sind. Die so genannte Pressefreiheit liegt in der Hand von Presse- und Medienverlagen, die ein eigenes kommerzielles Interesse haben. Das „right to communicate“(r2c)ist nicht in der Form in den Menschenrechten verankert. Manche Menschenrechtler sprachen sich gegen eine Aufnahme des r2c in die existierenden Menschenrechte aus, da eine Erweiterung als eine implizite Kritik an den bestehenden Menschenrechten gesehen werden könnte.
Kommunikation muss frei sein. Wissen und Kommunikation funktioniert durch „gewähren, mitteilen, übermitteln, verleihen, vermitteln, weitergeben“(impart knowledge).Kommunikation und Kollaboration hat sich weit über das traditionelle Kommunikationsverständnis hinaus weiter entwickelt.
5. Es ist nötig das r2c für alle Menschen durchzusetzen, da der „Digital divide“ einen wesentlicher Grund für globale Konflikte darstellt. Bevor das r2c jedoch als neues Kommunikationsrecht Realität werden kann, müssen noch einige Punkte geklärt werden.
Menschenrechte dürfen nicht ihres universellen Anspruches entkleidet werden und wegen nationaler und kultureller Besonderheiten verletzt werden.
Das westlich, fast atomistische Verständnis von individueller Autorenschaft muss gelockert werden.
Man braucht offene Kommunikationsräume, in denen man nach Informationen suchen (seek),diese empfangen (receive) oder sie verbreiten (impart) und sich kommunikativ verhalten kann.
Eine Informationsgesellschaft ist nur auf der Basis einer Kommunikationsgesellschaft möglich, die bereit ist zu kollaborieren.
Obwohl es interaktive Medien wie digitales Fernsehen gibt, ist die Medienwelt meist eine „Einweg-Kommunikation“. Die Kontroverse über r2c bleibt aus eben diesem Grund bestehen, obwohl ein Austausch zwischen Menschen im Wissens- und Informationsbereich durch eine Open-Access-Initiative und Creative-commons-Lizenzierung über die Nutzung der Wissenschaftsprodukte möglich ist, und sogar das Recht des Autors gewährt bleibt.

Stellungnahme

4.3. zu kollaborative Wissensmanagement

Eine freie Verbreitung von Wissen ist durch den technologischen Fortschritt möglich geworden. Sie ist positiv zu bewerten. Kommunikation wird durch kollaboratives Wissensmanagement gefördert, und der Informationsfluss wird begünstigt.

4.4. zu kollaboratives Lernen

Die Idee ist nicht Wettstreit sondern Kollaboration, wodurch sich Informationen in einem konstruktiven Prozess weiter entwickeln. Ein gutes Beispiel dafür stellt unsere Lehrveranstaltung dar. Durch das „Weblog“ und die Wissensstücke der einzelnen Teilnehmer ist es jedem möglich zu lehren und zu lernen. Das funktioniert durch Meinungsaustausch, Stellungnahmen, Kommentare und Informationen im Blackboard.
Für mich ist diese Art zu lernen ein neues Feld.

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