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Aktualisiert: 2009.06.22, 06:55 |  login | 
Sonntag, 3. Mai 2009

 

Kollaboratives Publizieren

Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Rainer Kuhlen hat 2004 einen Beitrag mit dem Titel "Wenn Autoren und ihre Werke Kollaborateure werden - was ändert sich dann? Oder: Wenn Kommunikation ein Recht, gar ein Menschenrecht wird - was ändert sich dann?" veröffentlicht und das heute noch gängige Autoren-Bild, abgeleitet vom romantischen Geniebegriff, radikal entmystifiziert. Kuhlen hat u.A. Ted Nelson's Idee aufgegriffen und weiterentwickelt.

Zentrale Aussagen aus dem Werk:

  1. Kommunikationsrechte, das right tomcommunicate, (r2c) als universal und fundamental anzusehen. (Seite 12)
  2. Dargestellt werden die Folgen des neuen kommunikativen und kollaborativen Verhaltens (Seite 4):
    • für den Begriff der Autorenschaft, über den intellektuelle Werke bislang überwiegend individuell zugerechnet und geschützt werden, für Verteilung/Publikation der Ergebnisse, Produkte der Wissenschaft, aber auch des weiteren
    • Kulturbereichs aus Kunst und Unterhaltung und damit für den weltweiten Zugriff auf die Ressourcen von Information und Kommunikation,
    • für Formen des Wissensmanagement in organisationellen Umgebungen,
    • für Lehren und Lernen, wenn zunehmend kollaboratives Arbeiten ermöglichende neue Lehr- und Lernformen zum Einsatz kommen,
    • für die Rolle der Medien, die bislang weitgehend das Monopol für die Erstellung politischer Öffentlichkeit und des Agenda setting haben,
    • für die Entwicklung neuer partizipativer deliberativer Formen des politischen Systems.
  3. Also sind es nicht nur die Autoren, die sich kollaborativ verhalten, sondern die Texte, die Dokumente selber (Seite 3)
  4. Ein geglücktes kollaboratives Werk ist, nicht zuletzt durch seine Verknüpfungsstrukturen, mehr als die Summe der vielleicht noch mit Mühe einzeln referenzierbaren Wissensstücke (Seite 5)
  5. Eine dynamische Sicht auf das Wissensmanagement hingegen nimmt Wissen nicht als gegeben an, sondern betont den Prozess, wie Wissen in vielfältigen Kommunikationsprozessen entsteht,.. (Seite 9)
  6. Der Grundgedanke kollaborativen Lernens beruht darauf [Soller et. al. 1998], das Wissen nicht als statischer Inhalt gesehen wird, der z.B. über Vorlesungen vermittelt wird und den es sich überwiegend rezeptiv anzueignen gilt, sondern als konstruktiver Prozess, der sich im Diskurs ständig weiterentwickelt, der also grundsätzlich offen und durch Referenzierung auf „Wissensstücke“ anderer Lernender oder aus externen Ressourcen intensiv vernetzt ist. (Seite 10).

 

Onlinequellen, aufgerufen am 28.3.2009:

Kollaboratives Pulizieren in Lernblogs:

Eine mögliche Konsequenz aus den Aussagen über das kollaborative Lernen ist die Methode des kollaborativen Lernens und Publizierens in Lernblogs.

Dokumentation

Zu den kollaborativen Funktionen der Lernblogs zählen:

  1. Das Kommentieren in fremden Lernblogs mit Rück- und Querverweisen.
  2. Der gezielte Umgang mit der Zuordnung der grundsätzlich chronologisch geordneten Beiträge zu Kategorien.
  3. Erteilen von Schreib- bzw. Änderungsrechten an Mitautoren (Gruppen-Lernblog).
  4. Das Anbieten und Nutzen von RSS-Feeds.
  5. Das Aktivieren von Benachrichtigungen per eMail.

Urheberschaft in den digitalen Medien

Der Vorgang des Kopierens hat durch die Digitalisierung audio-visueller Medien eine neue Qualitätsstufe erreicht. Für das Kopieren digital codierter Quellen gilt im Vergleich zu analogen codierten Medien:

  1. die Kopie ist vom Original nicht zu unterscheiden,
  2. der Kopiervorgang beeinträchtigt das Original in keiner Weise,
  3. die für den Kopiervorgang notwendigen Ressourcen sind vernachlässigbar klein, berücksichtigt man, dass Trägermaterialien in allen Fällen der Speicherung von Information notwendig sind.

Sofern keine Maßnahmen zur Kennzeichnung der Instanzen oder zur Verhinderung des Kopiervorganges ergriffen werden, sind die obgenannten Eigenschaften als grundsätzlich anzusehen.

Die daraus folgende Praxis des Kopierens urheberrechtlich geschützter Werke, wird als hinlänglich bekannt vorausgesetzt. Die Diskussion um die Zukunft, bzw. Weiterentwicklung eines Urheberrechts digitaler Werke wird kontroversiell geführt.

Auf der einen Seite wollen Gesetzgebung und Digitales Rechtemanagement digital codierte, urheberrechtlich geschützte Werke, einmal erworben, "unveräußerbar" machen und mittels der Methoden der Kryptographie auf den Eigentümer rückführbar kennzeichnen. Digitales Rechtemanagement tendiert eben dazu, "Nutzungsrechte über das Ausmaß der ursprünglichen Urheberrechtsgesetzgebung einzuschränken" (vgl.Quelle, 2. Dez. 2007).

Lawrence Lessig, Professor an der Stanford University, Californien meint aber, dass "das Recht dem Fortschritt weichen muss". Er argumentiert in Übereinstimmung mit der Vorstellung des dritten US-Präsidenten Thomas Jefferson: Sobald eine Idee ausgesprochen ist, sei sie frei".

Das Thema vertiefende, bzw. weiterführende Quellen:

 

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