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Aktualisiert: 2009.06.22, 06:55 | login | | |
Sonntag, 17. Mai 2009
Die, in alle Lebensbereiche eindringende Erfassung, Verarbeitung und Speicherung digialter Daten verlangt nach informationeller Selbstbestimmung. Bereits 1890 wurde in den USA (in weiser Voraussicht ?) der Begriff "Privacy", als das Recht "in Ruhe gelassen zu werden", geprägt. Kuhlen folgert in seinem Werk: "Die Kosequenzen von Informationsassistenten" (Frankfurt 1999, S: 347): "Privacy bedeutet aber mehr als das Recht, to be let alone, sondern das aktive Recht, darüber zu bestimmen, welche Daten über sich, auch solche, die beim Online-Navigieren in Web-Angeboten Spuren hinterlassen, von anderen gebraucht werden und welche Daten auf einen selber einwirken dürfen".
Privacy beninhaltet demnach zwei Dimensionen. Die erste zielt auf die Eindämmung der Datenflut ab, der sich die Informationsgesellschaft gegenüber sieht, die zweite auf die intendierte Verwendung, freiwillig und wissentlich, wenngleich oftmals "leichtsinnig" abgegebener oder unbewußt, manchmal auch unfreiwillig abgenommener Daten. Als Einstiegsbeitrag in dieses Thema soll ein Beispiel der unaufhaltsamen Techniken, nämlich RFID dienen. Eine Fülle technischer Maßnahmen begleiten diesen Themenkreis:
Diese werden durch gesellschaftlich / politische Diskussionen und Regelwerke ergänzt:
Ergänzende Quellen:
Alle Verweise wurden zuletzt am 17. Mai 2009 aufgerufen. |
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