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Montag, 12. Januar 2004
2. Internet
2.1. Entwicklung/Geschichte des Internet und seine Möglichkeiten

Das Internet entwickelte sich eigentlich aus dem Bedürfnis heraus, Dateien innerhalb eines Netzwerkes zu verschicken und die diversen Computer an den Datenbanken anderer teilhaben zu lassen. Die Grundidee für ein ausfallsicheres Datenkommunikations-Netzwerk stammt aus den USA der 60er Jahre und war für militärische Zwecke gedacht . Aber erst als sich Schweizer Wissenschafter gegenseitig Bilder schicken wollten, kam es zur Entwicklung des WWW, das ursprünglich nur internen Zwecken dienen sollte. Das Internet dient also dem Informationsaustausch zwischen Computern, die durch ein Netzwerk miteinander verbunden sind. Beim Internet handelt es sich also um ein Informations-, Kommunikations- und Publikationsmedium . „Das Internet bietet uns die Möglichkeit, relativ einfach Texte, Bilder, Tondokumente zu veröffentlichen. Es gibt bereits eine ganze Reihe von Programmen, die bei der Erstellung von Webseiten wertvolle Dienste leisten, so daß beinahe jeder, der einen Computer samt Internetzugang hat, sein eigenes Werk produzieren kann.“ (OQ3)

2.2. Situation in Österreich

EU-weit gesehen ist Österreich in Bezug auf die Internetnutzung im Spitzenfeld angesiedelt . „Fast jeder zweite österreichsche Haushalt hatte Ende 2001 einen Internetanschluss bzw Zugang zu einem weltweiten Datennetz […]“. (Holoubek 20022, 9) Das bedeutet, dass in Österreich die Internetnutzung bei ungefähr zwei Drittel liegt, während der EU-Durchschnitt nur knapp die Hälfte beträgt . „Sämtliche Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern haben Internetzugang, knapp 80% einen Website Auftritt. Mit mehr als 100 Access-Providern (jenen Dienstleistern, die den Konsumenten den Zugang zum Internet ermöglichen) besitzt Österreich eines der dichtesten Providernetze überhaupt.“ (Holoubek 20022, 9) Wie die Zahlen belegen, ist eine rechtliche Auseinandersetzung mit dem Internet in Österreich mehr als erforderlich.

2.3. Internet-Publikationen

Da ich versuchen möchte, einen breiten rechtlichen Einblick in Bezug auf die Publikationen im Internet zu geben, werde ich bei dieser Arbeit nicht auf spezifische Publikationen, sondern auf Websites im Allgemeinen eingehen. Bei Websites handelt es sich um den Webauftritt als Ganzes und darf nicht mit der Homepage (Start- oder Eingangsite) verwechselt werden, die der User als erstes zu Gesicht bekommt, wenn er ein Angebot aufruft. „Der OGH hat Websites in der Entscheidung ‚C-Villas’ als komplexe Erscheinung bezeichnet, die häufig aus Texten, Bildern, grafischen Elementen und auch aus Musik bestehen. Basis jeder derartigen multimedialen Anwendung sei eine Sammlung voneinander unabhängiger Daten in Form von Texten, Abbildungen, Fotografien, Videosequenzen und Tönen, die in HTML-Dateien (Hyper Text Mark-up Language-Dateien) gespeichert sind.“ (Barbist 20022 75)

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Fußnoten
Leider wurden die Fußnoten beim Übersetzen...
by elgin.werk.salzburg (2004.02.07, 22:58)
hallo, hab grad deine...
hallo, hab grad deine arbeit bzw. deinen weblog begutachtet...
by stefan.bortenschlager.sbg (2004.01.26, 22:33)
Inhalt
1. EINLEITUNG 2. INTERNET 2.1. Entwicklung/Geschichte...
by elgin.werk.salzburg (2004.01.26, 09:25)
3.2.1. Urheberrecht 3.2.1.1. Werkbegriff Das...
3.2.1. Urheberrecht 3.2.1.1. Werkbegriff Das Urheberrecht...
by elgin.werk.salzburg (2004.01.26, 09:03)
3.2.2. Wettbewerbsrecht 3.2.2.1. Grundlagen...
3.2.2. Wettbewerbsrecht 3.2.2.1. Grundlagen des Wettbewerbsrechts Das...
by elgin.werk.salzburg (2004.01.26, 08:55)

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