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Montag, 12. Januar 2004
3. Rechtliche Regelungen
3.1. Allgemeine rechtliche Lage

Als das Internet noch in den Kinderschuhen steckte, war man davon überzeugt, nicht auf eine Rechtsordnung von außen angewiesen zu sein. Es herrschte vielmehr die Ansicht, das Internet würde eigene Regeln kreieren, die ein Miteinander möglich machen sollten. Doch die „600 Urteile Deutscher Gerichte“ (OQ1, Kröger, 210), die bis 2002 verkündet wurden, zeigen, dass die Selbstregulierung in einem „ansonsten rechtsfreien Raum“ (ebd.), durch die so genannten Nettiketten nicht durchführbar ist. Es wird immer offensichtlicher, dass das Internet sukzessiv an Bedeutung für die Juristen gewinnt. Als besonders wichtig gelten klare Definitionen und Abgrenzungen im Internetbereich.
Je komplexer und umfangreicher das Internet wird, desto wichtiger wird es für Web-Anbieter sein, sich über Rechte und Pflichten zu informieren. Auch ergibt sich die Notwendigkeit, eine Rechtsschutzversicherung bereits vor dem Publizieren eines Web-Projektes abzuschließen. Für das Publizieren im Netz wird also zukünftig ein gewisses juristisches Basiswissen notwendig sein, trotz oder gerade weil so vieles „unklar, umstritten und gesetzlich ungeregelt“ (OQ4) ist.
Ein großes, kaum lösbares Problem kommt noch hinzu : „Das Web ist zwar ein weltweites Medium, aber es gibt keine weltweiten Gesetze dafür.“ (OQ4) Im technischen Sinne gibt es keine Unterschiede beim Erreichen einer Webpage, allerdings haben die Inhalte jeweils unterschiedliche juristische Auswirkungen . „Also wird ein Web-Angebot nach dem Recht eines bestimmten Landes beurteilt, nämlich nach dem Recht des Landes, dessen Staatsbürger der Verantwortliche des Web-Angebots ist, und bei nicht-natürlichen juristischen Personen nach dem Recht des Landes, in dem diese juristische Person ihren Erfüllungsort hat.“ (ebd.) Doch auch so können nicht alle Probleme gelöst werden und selbst bei zwischenstaatlichen Abkommen bleiben immer noch Grauzonen. Ein weiteres Problem ergibt sich aus der Frage nach der Verantwortlichkeit der beteiligten Personen. In Deutschland regeln mittlerweile Gesetze die Rechte und Pflichten zwischen den beteiligten juristischen Personen . Als ein besonderes Problem erweist sich in den Rechtsfragen des Internets daher, dass Personen ihre Anonymität wahren können.
In Deutschland wollte man sich mit dem Informations- und Kommunikationsgesetz an die weltweite Spitze der Internetgesetzgebung begeben. Das teilweise Misslingen dieses Unternehmens zeigt uns, dass man die Komplexität des Internets nicht unterschätzen darf .
Zu den relevanten Rechtsbereichen für Web-Publikationen zählen das öffentliche Recht, das Strafrecht und das Zivilrecht. Ich werde mich lediglich mit dem Zivilrecht, um genauer zu sein mit dem Urheberrecht und dem Wettbewerbsrecht sowie dem Medienrecht auseinandersetzen.

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Last update: 2004.02.07, 22:58
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Fußnoten
Leider wurden die Fußnoten beim Übersetzen...
by elgin.werk.salzburg (2004.02.07, 22:58)
hallo, hab grad deine...
hallo, hab grad deine arbeit bzw. deinen weblog begutachtet...
by stefan.bortenschlager.sbg (2004.01.26, 22:33)
Inhalt
1. EINLEITUNG 2. INTERNET 2.1. Entwicklung/Geschichte...
by elgin.werk.salzburg (2004.01.26, 09:25)
3.2.1. Urheberrecht 3.2.1.1. Werkbegriff Das...
3.2.1. Urheberrecht 3.2.1.1. Werkbegriff Das Urheberrecht...
by elgin.werk.salzburg (2004.01.26, 09:03)
3.2.2. Wettbewerbsrecht 3.2.2.1. Grundlagen...
3.2.2. Wettbewerbsrecht 3.2.2.1. Grundlagen des Wettbewerbsrechts Das...
by elgin.werk.salzburg (2004.01.26, 08:55)

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