Aufgaben Nutzung interaktiver Medien Aufgabe 3

elisabeth.atzmueller.uni-linz, 17. Juni 2012, 20:12

Das heutige Urheberrecht entspricht der „digitalen Gesellschaft“ nicht mehr, weil es nun Verhalten kriminalisiert, welches früher auch ausgeübt wurde, nur in viel kleinerem Ausmaß.


Der Jurist und Netzaktivist Til Kreutzer ist der Ansicht, dass das geltende Urheberrecht seinen Aufgaben nicht mehr gerecht wird. Man muss sich die Frage stellen, was das Urheberrecht in dieser Zeit leisten kann und auch leisten muss. „Es muss einen fairen Ausgleich herstellen zwischen den Interessen der Allgemeinheit und dem Interesse des Einzelnen. Es soll dazu dienen, Kreativität zu fördern, dem Kreativen ein Auskommen zu sichern und Investitionen in kreative Produktionen zu ermöglichen, ohne dabei der Verwendung kreativer Leistungen unangenehme Restriktionen aufzuerlegen. Bei der Entwicklung des Urheberrechts sind selbstverständlich gesellschaftliche Veränderungen und ein verändertes Nutzungsverhalten zu berücksichtigen“. (http://www.sueddeutsche.de/digital/urheberrechtsdebatte-und-ploetzlich-sind-wir-kriminell-1.1383958, 10.06.2012)

 

Dies heißt also, man müsste das Urheberrecht erstens so verändern, dass es möglich ist, den Urhebern ein Einkommen zu ermöglichen, mit dem sie auch ein Auskommen finden. Ebenfalls sollte es aber auch die Veränderung und Weiterwendung nicht illegal machen, sofern dies vom Urheber erlaubt worden ist. Ein gutes Beispiel dafür sind die Creative Commons Lizenzen, die meiner Meinung nach viel bekannter gemacht gehören, da ich vor dieser Lehrveranstaltung nicht einmal wusste, dass es diese überhaupt gibt.

 

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist eine ausführliche und verständliche Information über die Regeln des Urheberrechts. „Viele Personen kommen heute in Rechtskonflikte, weil sie Dinge tun, die sie schon immer getan haben. Es ist nicht so, dass es eine gute alte Zeit gab, und plötzlich beginnen Leute, bewusst und massenhaft gegen das Recht zu verstoßen. Früher konnten sie gar nicht gegen das Recht verstoßen – obwohl sie sich objektiv nicht anders verhalten haben. Das Urheberrecht hat für Privatpersonen erst Bedeutung erlangt, als sie begannen, bei ihren Nutzungen neue Technologien einzusetzen“.

 

Personen haben früher auch schon Musik ausgetauscht, mit Hilfe der Musikkassette. Auch ich habe Musik aus dem Radio aufgenommen und sie mir angehört und mit Freunden ausgetauscht. Das hat mich nicht laut Till Kreutzer nicht kriminell gemacht, da dies mit der Privatkopie für den eigenen Gebrauch rechtlich abgesichert war.

 

Das heutige Urheberrecht entspricht dem heutigen Zeitalter nicht mehr, weil es veraltet ist und noch nicht an neue Technologien angepasst wurde. Ein überaus restriktives Urheberrecht schadet der Verfügbarkeit von Büchern. 

Der Jurist Paul Heald von der University of Illinois hat untersucht, wann die in Amazons US-Literaturangebot verfügbaren Werke veröffentlicht wurden. Sein Fazit lautet: „Die lange Schutzfrist des Urheberrechts verhindert die Publikation wertvoller Werke“. (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/copyright-kritik-lange-schutzfrist-laesst-buecher-sterben-a-829393.html, 10.06.2012). Dies würde in weiterer Sicht dazu führen, dass vor allem alte Werke im Laufe der Zeit verloren gehen würden, wenn sie nicht digitalisiert werden dürfen. Man kann nun natürlich einwenden, dass die Bibliotheken ja den Auftrag und das Recht haben, die Werke einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen und diese doch sicher die Werke digitalisieren können. Der deutsche Bibliotheksverband warnt jedoch, dass dies nicht der Wahrheit entspricht. Das knappe Budget und das restriktive Urheberrecht verbietet es den Bibliotheken alte Werke einfach zu digitalisieren.

 

Am Tag des Buches warnte der Verband in einer Stellungsnahme: "Es gibt in Bibliotheken Hunderttausende von Werken, die derzeit nicht digitalisiert werden können, weil einer der Rechteinhaber unbekannt ist (verwaiste Werke). Außerdem gibt es sehr viele Werke, bei denen kein Verwertungsinteresse mehr besteht (vergriffene Werke)." (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/copyright-kritik-lange-schutzfrist-laesst-buecher-sterben-a-829393.html, 10.06.2012)

 

Und selbst wenn die Digitalisierung erlaubt wäre, würde dies nicht automatisch dazu führen, dass die Werke einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. In Deutschland ist es den Bibliotheken nur erlaubt jene Werke zu digitalisieren, die sie als Buch im Regal stehen haben. Diese E-Books dürfen allerdings nicht über die Fernleihe verliehen werden, man darf sie den Nutzern ausschließlich in den Bibliotheksräumen zur Verfügung stellen.

 

Und dann stellt sich für mich die Frage, ob es überhaupt sinnvoll ist, diese Bücher mühsam zu digitalisieren, da ich als Leser die Bücher ja mit nach Hause nehmen und gemütlich in meinen eigenen Räumen oder unterwegs lesen möchte.

 

E-Books sind gerade gut geeignet sie unterwegs zu lesen, weil man nur das Gewicht des eReaders mit sich herumträgt, wenn man dafür in eine Bibliothek gehen muss und die Bücher dann nicht einmal auf den eigenen Reader laden darf, entzieht sich meiner Ansicht nach der Sinn der E-Books.

 

Man müsste also das Urheberrecht zumindest für Bibliotheken so anpassen, dass diese ihrer Aufgabe nachkommen können und ihre Benutzer mit dem vorhandenen Lesestoff versorgen können.

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Verlinkungen zu den Kommentaren bei meinen KollegInnen:

Kommentar zu Birgit's Eintrag über den Gender-Wahn: Klick!

Kommentar zu Lisa's Eintrag über Privatsphäre im Internet: Klick!

Kommentar zu Alex's Eintrag über die Vorratsdatenspeicherung: Klick!

Kommentar zu Jacqueline's Eintrag über die dritte Aufgabe: Klick!

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