Aufgabe 3 - Urheberrecht
magdalena.grims.uni-linz, 18. Juni 2013, 19:13
Im Zuge der Aufgabe 3 sollten zwei Argumente/Bemerkungen zum Urheberrecht herausgesucht werden, die wiederlegen bzw. belegen, dass das derzeitig gültige Urheberrecht nicht mehr up-to-date ist. Viele Experten sind sich einig und meinen, dass das Urheberrecht auf jeden Fall veraltet ist und nicht mehr unserer digitalen Zeit entspricht.
Argument 1:
Stefan Nerz, ehem. Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland
Interview mit promedia im April 2012 (Quelle: http://www.promedia-berlin.de/fileadmin/Archiv/2012/04/promedia201204-online02.pdf)
Auszüge aus dem interview:
"promedia: Die Justizministerin hat erklärt, dass das ACTA-Abkommen keine Änderungen des Urheberrechts in Deutschland erfordere. Damit ist es doch gesetzteskonform? NERZ: Falls dies tatsächlich so ist, dann gibt es keinerlei Notwendigkeit für dieses Abkommen. Ob dies aber so ist, das ist erst einmal umstritten. Erforderlich wären unter anderem die Anpassung des TMG un des Patenrechtes. Zudem schreibt das ACTA Abkommen ein veraltetes und fehlerhaftes Urheberrecht fest. Auch dürfen wir nicht nur die Situation in Deutschland betrachten..."
"promedia: Sie sagen, dass ACTA Abkommen schreibe ein veraltetes und fehlerhaftes Urheberrecht fest. Warum ist das aktuelle Urheberrecht nicht mehr zeitgemäß? NERZ: Das heutige Urheberrecht stammt aus einer Zeit, als eine Trennung von Datenträger und Ihnalt noch Sinn machte, in einer digitalisierten Welt stimmt diese Annahme schlicht nicht mehr. Darüber hinaus gibt es auch noch ganz andere Probleme im Urheberrecht. Wir haben in den letzten Jahren immer nur neue Verschärfungen des UrhG gesehen - mittlerweile sind Werke für 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers geschützt, verwaiste oder anoyme Werke für ebenfalls mindestens 70 Jahre. Auch ohne die Digitalisierung wäre das unsinnig. Gleichzeitig hat das Urheberrecht neue Kunstformen (wie Remixing) und Marktmodelle (wie Crowd-Funding) verschlafen. Es konzentriert sich einsieig auf die Interessen großer Verwertungsgesellschaften und versucht diese veralteten Modelle zwangsweise durchzusetzten. Das kann nicht funktionieren. Das ist übrigens auch nicht im Interesse der Künstler. Viele ältere Verträge sehen beispielsweise eine vollständige und exklusive Nutzungsgenehmigung für bestimmt Verwertungsgesellschaften vor. Dabei wurden Zahlungen für bestimmte Verkaufsformen eingeführt, wie zum Beispiel Anteile an den Verkaufserlösen von CDs. Davon profitieren die Verwaltungsgesellschaften die aber dem Künstler keinen Anteil an den Erlösen geben. Wer einen solchen älteren Vertrag hat, hätte also beispielsweise vom Download-Vertrieb nichts. Auch das lange Zeit gesetzlich geführte Recht auf Privatkopie wurde 2003 faktisch abgeschafft. Ich frage mich aber, warum es beispielweise illegal sein soll, mit einem Freund zusammen auf zwei iPods parallel ein Musikstück zu hören, aber nicht es ihm auf Kassette zu überspielen."
Sein Hauptargument ist, dass das Urheberrecht den lauf der Digitalisierung verpasst hat und sich auf Dinge fixiert, die nicht mehr relevant sind. Neue Formen der Kunst oder Marktmodelle werden weitgehenst unberücksichtig gelassen, was sich in Zukunft aber sicherlich noch mehr verbreiten und ausbauen wird. Stefan Nerz geht in seinem Interview sehr stark auf das Musikbusiness ein, welches mit dem derzeitigen Recht sicherlich nicht up-to-date ist.
Im Bezug auf das Musikbusiness, was auch das Hauptargument seitens Nerz in diesem Interview zum Urheberrecht war, stimmt ich ihm auf jeden Fall zu. Man sollte mehr auf die Künstler achten, diese sehen nämlich bei diversen Verträgen durch die Finger als auf die Industrie, die sowieso von den Verkäufen lebt.
Argmuent 2:
Urheberrecht auf facebook! - Was darf man, was darf man nicht auf facebook?
Viele facebook-Nutzer bekommen eine Abmahnung, weil sie das Urheberrecht missachten. Diese Fehltritt im Netz sind schnell gemacht, man bewegt sich auf einem dünnen Eis. Man muss sich im klaren sein, was man postet bzw. was man verlinkt. Facebook greift auf die jeweiligen Urheberrechte der einzelnen Länder zurück und sanktioniert diese Fehltritte mit Abmahnungen, Löschungen oder Sperren. Untenstehend sieht man eine Zusammenfassung von DOES & DONTS auf facebook.
(t3n - Urheberrecht, http://t3n.de/news/facebook-abmahnungen-457021/, abgerufen 08.06.2013)(Facebook Urheberrecht, https://www.facebook.com/help/249141925204375/, abgerufen 08.06.2013)
Was DARF man? Was DARF man NICHT?
(Anwaltskanzlei Weiß & Partner, http://www.ratgeberrecht.eu/wettbewerbsrecht-aktuell/abmahnfalle-facebook.html, abgerufen 08.06.2013)
Ganz interessant ist auch dieser Link mit einigen Argumenten zum Urheberrecht auf facebook.
iRights gibt den unzähligen facebook Nutzen ebenfalls Tipps um nicht in die Urheberrechtsfalle zu geraten. Hier geht's zu den Tipps.
Zusammenfassung - Eigene Meinung:
Ich finde das derzeitige Urheberrech ist sicherlich nicht mehr "State of the art". Man muss sich überlegen wie sich die verschiedenen Technologien entwickeln, wie sich Dinge entwickeln, die derzeit im Urheberrecht verankert sind. Ebenso muss man sich als Gesetzgeber im Klaren sein, dass durch die Digitalisierung ein dynamischer Vorgang in Bewegung gesetzt wurde. Bezüglich facebook begibt sich jeder Nutzer auf ein dünnes Eis. Man sollte auch darauf achten, dass seine Medien (Fotos, Videos oder ÄHnliches) nicht von anderen Nutzern "missbraucht" werden. Urheberrechtsverletzungen kann man übrigens ganz einfach an facebook melden.
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