Aufgabe 4 - überhotes Recht

tanja.schiefer.uni-linz, 7. Juli 2011, 22:53

Datenschutz wird in Österreich, und auch in jedem anderen Land viel diskutiert. Immer wieder schaffen es Unternehmen mit Schlagzeilen wie "Datenklau", oder "Daten wurden weiterverkauft" in die Schlagzeilen. Doch nicht nur die Unternehmen sind verantwortlich für die Weitergabe der Daten. Auch Social Media tragen viel dazu bei.

 

Datenschutzrecht

In den frühen 1990iger Jahren, als das Internet noch in den Anfängen stand, dachten die Meisten Internet-Nutzer dass sie unerkannt durch das Web surfen könnten. In dieser Zeit traf dies auch einigermaßen zu. Heute, zirka 25-30 jahre später, ist dies ein Wunschgedanke. Die Daten der Internetnutzer werden an vielen Stellen gesammelt und gespeichert. Meistens dient die Sammlung der personenbezogenen Daten dazu, damit Unternehmen zielgerichtet Werbung an Personen senden können. Dies ist nur ein Beispiel, welches genannt werden soll, wenn es um Datenschutz und dessen Revision geht.

Was bedeutet Datenschutz in Österreich:

Die drei Grundsätze des Datenschutzrechts sind folgende [1]:

  • Jedermann hat Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit er daran ein schutzwürdiges Interesse, insbesondere im Hinblick auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, hat.
  • Jedermann hat, soweit Daten über ihn automationsunterstützt verarbeitet werden, nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen das Recht auf Auskunft darüber, wer Daten über ihn ermittelt oder verarbeitet, woher die Daten stammen, welcher Art und welchen Inhalt die Daten sind und wozu sie verwendet werden.
  • Jedermann hat, soweit Daten über ihn automationsunterstützt verarbeitet werden, nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen das Recht auf Richtigstellung unrichtiger und das Recht auf Löschung unzulässigerweise ermittleter oder verarbeiteter Daten.

Nach diesen Grundsätzen wird das Datenschutzrecht in Österreich immer wieder aktualisiert. Vor allem aufgrund des Aufkommens neuer Technologien und Programme. Internetseiten wie Facebook, MySpace, wo man sich seine eigene "Homepage" erstellen kann, geben Daten unerwünscht, bzw. ohne dass man sich dessen bewusst ist, weiter.

Auch wenn man im Internet Kleidung, oder ähnliches, bestellt, sollte man aufpassen, ob die Unternehmen vertrauenswürdig sind, oder nicht. Wenn man etwas bestellt sollte man auch immer das Kleigedruckte lesen, da sich oft in diesen Zeilen wichtige Informationen verstecken - z.B.: die Weitergabe der eingegebenen Daten. 

Oft hört man in den Medien dass Unternehmen Daten illegal weitergeben, bzw. verkaufen. Dies ist ein Problem, welches behoben werden soll. Es ist aber sehr schwierig dies in den Griff zu bekommen. Auch durch Gesetze kann man nichts dagegen machen. Die Gesetze existieren ja schon, und es passiert trotzdem.

Es ist daher nicht notwendig das Datenschutzgesetz zu überarbeiten, sondern es wäre vielmehr notwendig, Internet-User über diese Social-Media-Seiten aufzuklären. Besonders Fragen wie "was ist wichtig wenn man sich im Internet bewegt, welche Daten darf ich preisgeben, wie kann ich mich schützen,...! All diese Informationen müssen den Usern bekannt gegeben werden.

Hier geht es zu meinem Wiki-Beitrag, welchen ich gemeinsam mit einer Kollegin zum Thema "Der Gläserne Kunde" verfasst habe.

In diesem Video geht es um das Thema Datenschutz, jedoch auch um das Thema Wiki-Leaks! Hat Wiki-Leaks etwa gegen das Datenschutzgesetz verstoßen?

Der Datenschutzbeauftragte, Peter Hustinx, diskutiert ausführlich mit dem ORF, ob die Datenschutzrichtlinien erneuert werden sollen, und welche Aspekte dabei wichtig erscheinen. Des Weiteren wird diskutiert wie sicher Cloud Computing wirklich ist, und ob der Datenschutz auf die internationale Strafverfolgung Auswirkungen hat.Hier gehts zur Diskussion.

 

Urheberrecht

"Der zentrale Begriff des Urheberrechtes ist das Werk. Geschützt ist nicht das Werk an sich (also der Konsum des Werkes durch Ansehen oder Anhören), sondern einerseits bestimmte Verwertungsarten und andererseits die geistigen Interessen am Werk (Urheberpersönlichkeitsrecht). Werke sind persönliche geistige Schöpfungen, die den Gebieten der Literatur (inkl. Sprachwerke, einschließlich Computerprogramme), der Tonkunst, der bildenden Künste oder der Filmkunst zuordenbar sind." [2]

Durch die moderne Technik, ist es heutzutage möglich Musik, Filme und dgl. kostenlos downzuloaden, welche von anderen Internetnutzern bereitgestellt wurden. Auch die Nutzungvon Fotos anderer Personen, welche man über das Internet bezieht wird immer öfters festgestellt. 

Beide Beispiele wiedersprechen dem Gesetz des Urheberrechts. Es ist nicht erlaubt.

Das Urheberrecht sollte nicht verändert, sondern erweitert werden. Es liegt Bedarf darin dass auch Medien wie das Internet in das Urheberrecht aufgenommen werden. Zum Beispiel sollte es Regelungen geben, welche die unauthorisierten Downloads, aus dem WWW, regeln. Durch die vielen Möglichkeiten, welche das Internet bietet, wird der Schutz des geistigen Eigentums sehr schwierig. Für diesen Schutz sollte es eine Erweiterung des Urheberrechts geben, damit auch "Werke" aus dem Internet, gegen unerlaubten Missbrauch geschützt sind.

 

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[1] Das Österreichische Datenschutzgesetz, abgerufen am 06.07.2011, von http://www3.futureware.at/artikel/datenzus.htm

[2] Urheberrecht, abgerufen am 07.07.2011 von http://www.internet4jurists.at/urh-marken/urh01.htm

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