Freitag, 27. Dezember 2013
Neue Technologien beinflussen die Gesellschaft
Die Frage, ob das Verhalten der Gesellschaft, Trends und Mainstream künftige Phänomene des Webs beeinflussen, klingt für mich wie die Frage "was war zuerst die Henne oder das Ei?". Denn, es könnte ja auch umgekehrt sein, dass das Web bzw. die neuen Technologien unsere Gesellschaft verändern. Wenn beide Feststellungen als Thesen zulässig sind, würde ich eher der zweiten These anhängen.

Warum beeinflussen die neuen Technologien unsere Gesellschaft?
Menschen sind "Gewohnheitstiere". Erst wenn anfängliche Skepsis gegenüber neuen Technologien überwunden ist, wenn die Sinnhaftigkeit voll erfasst ist, erst dann beginnen Menschen diese Technik auch als selbstverständlich anzunehmen und einzusetzen. Sie hinken der Technik also hinterher.
Als Beispiele lassen sich folgende Phänomene auflisten:

Veränderte Kommunikation
Die Kommunikation der Gesellschaft, speziell im Netz, orientiert sich schleppend nach dem Angebot. Grundsätzlich sind Menschen soziale Wesen, die sich mit anderen austauschen, vernetzen und sich so auch weiterentwickeln. Es überrascht mich daher immer wieder, wie speziell Menschen im Alter von 40 aufwärts soziale Netzwerke ablehnen, obwohl der Grundcharakter dahinter ganz ihren gewohnten offline Kommunikationsverhalten nahe kommt und die Kommunikation sogar unterstützen würde. Der Online-Aspekt löst Ängste aus, die zuerst einmal Ablehnung hervorruft. Erst wenn die Ängste überwunden wurden und der Zusatznutzen für die Kommunikation erkannt ist, werden soziale Netzwerke in der Gesellschaft angenommen werden und auch als selbstverständlich betrachtet werden. Hier hinkt als eindeutig die Gesellschaft dem Angebot im web nach.

Politische Partizipation
Politikverdrossenheit ist in unserer Gesellschaft en vogue. Jede Gelegenheit wird genutzt, um über die aktuellen politischen Entwicklungen her zuziehen und Politikern ihre Professionalität abzusprechen.
Mit den digitalen Medien kommen verstärkt Möglichkeiten auf, um sich politisch zu beteiligen. Bürgerinitiativen und Petitionen haben, dank des Netzes, einen regen Zuspruch. Noch nie war Informationsverteilung und Mobilisierung einfacher und schneller als jetzt. Der Zugang zu Detailinformationen und Stellungnahmen ist für eine breite Bevölkerungsschicht möglich, die sich auch zusätzlich noch an der Diskussion beteiligen kann.
Ich beobachte, dass einzelne Personen durch die Nutzung digitaler Medien ihr politisches Interesse steigern und sich auch verstärkt selbst einbringen. Sie entdecken, dass die digitalen Medien nicht nur ein Werkzeug sind, sondern dort und da auch ihren Zweck erfüllen und zum Erfolg führen.
Meine Hoffnung besteht darin, dass die Motivation und diese Erfolgserlebnisse nicht auf einzelnen Personen beschränkt bleiben, sondern dass sich langsam diese ?angeblich? politikverdrossene Gesellschaft aufmacht und sich selbst an der Weiterentwicklung unserer Demokratie beteiligt. Die Technik, das Web ist dafür gerüstet. Die Gesellschaft folgt nach.

Lernverhalten Erwachsener
In der Literatur zu e-learning, lernen mit digitalen Medien und Wissensvermittlung werden immer wieder folgende Schlagwörter genannt: selbstorganisiertes lernen, ort- und zeitunabhängiges lernen, kooperatives lernen usw. Das sind alles Lernkonzepte, die durch digitale Medien möglich gemacht werden. Immer wieder wird auch propagiert, dass Erwachsene so lernen wollen, wovon ich grundsätzlich auch selbst überzeugt bin.
In der Erwachsenenbildungspraxis beobachte ich allerdings noch kaum Menschen, die in einem Seminar sitzen und ausschließlich selbstorganisierte Aufgaben lösen wollen oder in Gruppenarbeiten ihr Wissen und Know How austauschen. Sie verlangen nach einem Referenten oder Trainer, der ihnen den Stoff vorkaut und Lösungen präsentiert, weil sie es nicht anders gewohnt sind.
Auch an diesem Beispiel zeigt sich, dass die Technologie der Gesellschaft und ihren Erwartungen einen Schritt voraus ist.

Ich bin überzeugt, dass sich noch weitere Beispiele finden lassen, die die These unterstützen, dass unsere Gesellschaft von den neuen Technologien beeinflusst wird.



Donnerstag, 26. Dezember 2013
Vorratsdatenspeicherung und Bildrechte
Die Frage nach dem Überblick aktueller Themen stellt sich auf den ersten Blick als nahezu unmöglich heraus. Zu viele Themen werden aktuell diskutiert, die in ihrer Tiefe schwer zu erfassen sind. Ich habe mich in dieser Aufgabe auf zwei Themen reduziert, Den NSA-Skandal und damit verbunden die Vorratsdatenspeicherung und die Frage der Bildrechte.

NSA Skandal
Beim sogenannten ?NSA-Skandal? handelt es sich um eine Überwachungs- und Spionageaffäre in den USA und in Großbritannien. Edward Snowden, ehemaliger Geheimdienstmitarbeiter veröffentlichte mit Top Secret gekennzeichnete Dokumente der National Security Agency (NSA).
Er warf der NSA vor, die Telekommunikation und das Internet global zu überwachen und Daten auf Vorrat abzuspeichern. So wurden Telefongespräche von PolitikerInnen abgehört, e-mails gelesen und Gebäude der Europäischen Union und der United Nations abgehört.
Der Skandal führte nicht nur dazu, dass Praktiken von Geheimdiensten in Frage gestellt wurden und das Vertrauen zwischen den Staaten darunter litt sondern, dass auch in der Bevölkerung Unsicherheit darüber auftrat, wieweit die Abhörungen und Datensammlung diverser Einrichtungen in den privaten Bereich gehen. Eine weitere Frage in diesem Zusammenhang tritt verstärkt in die öffentliche Diskussion, nämlich ob Snowden als Staatsverräter oder Aufdecker zu sehen ist, dem der Nobelpreis zusteht.

Vorratsdatenspeicher
Die Frage der Vorratsdatenspeicherung hat mit dem NSA-Skandal neuen Aufwind erhalten. Die Vorratsdatenspeicherung wird mit dem Argument der Terrorbekämpfung und zur Verfolgung schwerer Straftaten eingesetzt. Mit einer Öffnung der Vorratsdaten wird befürchtet das Datenmissbrauch Tür und Tor geöffnet wird. Diskutiert wird deshalb darüber, wer auf welche Daten zu welchem Zweck zugreifen darf und wie lange Daten aufbewahrt werden dürfen.
Im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken und Internet-Anwendung können durch die Datenspeicherung Kommunikationsverhalten und Nutzerprofile angelegt werden, die zum ?gläsernen Menschen? führt.
Bis Jahresende ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu der umstrittenen Datenspeicherung zu erwarteten.

Bildrechte
Die Frage der Bildrechte im Zusammenhang mit dem Internet landläufig nicht bekannt. Der Verstoß gegen diese Rechte daher häufig.
Für Fotos gelten zwei potentielle Rechteinhaber: den Fotograf und die abgebildeten Personen.
Für Personen die auf Fotos abgebildet sind, gilt das "Recht am eigenen Bild". Dabei handelt es sich um ein Persönlichkeitsrecht, das systemwidrig im Urheberrechtsgesetz geregelt ist.
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man vor einer Veröffentlichung die Erlaubnis aller abgebildeten Personen einholen (bei Minderjährigen die Erlaubnis der Eltern). Eine Einwilligung der abgebildeten Personen ist nicht notwendig bei:
• Personen, die vor mehr als 10 Jahren verstorben sind
• Personen der Zeitgeschichte (zum Beispiel: Politiker, bekannte Persönlichkeiten, Schauspieler, Sportler oder ähnliches)
• Personen als ?Beiwerk? oder Teil des Bildes sind (Personen im Hintergrund)
• Personen auf Versammlungen (Demo, Konzert ...)

Der Fotograf hat immer das Recht am eigenen Werk, auch wenn er es öffentlich ins Netz gestellt hat. Er kann aber diese Rechte an jemand anderen weitergeben bzw. verkaufen.



Vorratsdatenspeicherung und Bildrechte
Die Frage nach dem Überblick aktueller Themen stellt sich auf den ersten Blick als nahezu unmöglich heraus. Zu viele Themen werden aktuell diskutiert, die in ihrer Tiefe schwer zu erfassen sind. Ich habe mich in dieser Aufgabe auf zwei Themen reduziert, Den NSA-Skandal und damit verbunden die Vorratsdatenspeicherung und die Frage der Bildrechte.

NSA Skandal
Beim sogenannten ?NSA-Skandal? handelt es sich um eine Überwachungs- und Spionageaffäre in den USA und in Großbritannien. Edward Snowden, ehemaliger Geheimdienstmitarbeiter veröffentlichte mit Top Secret gekennzeichnete Dokumente der National Security Agency (NSA).
Er warf der NSA vor, die Telekommunikation und das Internet global zu überwachen und Daten auf Vorrat abzuspeichern. So wurden Telefongespräche von PolitikerInnen abgehört, e-mails gelesen und Gebäude der Europäischen Union und der United Nations abgehört.
Der Skandal führte nicht nur dazu, dass Praktiken von Geheimdiensten in Frage gestellt wurden und Vertrauen zwischen den Staaten darunter litt. Sondern auch in der Bevölkerung trat Unsicherheit darüber auf, wieweit die Abhörungen und Datensammlung diverser Einrichtungen in den privaten Bereich gehen. Eine weitere Frage in diesem Zusammenhang tritt verstärkt in die öffentliche Diskussion, nämlich ob Snowden als Staatsverräter oder Aufdecker zu sehen ist, dem der Nobelpreis zusteht.

Vorratsdatenspeicher
Die Frage der Vorratsdatenspeicherung hat mit dem NSA-Skandal neuen Aufwind erhalten. Die Vorratsdatenspeicherung wird mit dem Argument der Terrorbekämpfung und zur Verfolgung schwerer Straftaten eingesetzt. Mit einer Öffnung der Vorratsdaten wird befürchtet das Datenmissbrauch Tür und Tor geöffnet wird. Diskutiert wird deshalb darüber, wer auf welche Daten zu welchem Zweck zugreifen darf und wie lange Daten aufbewahrt werden dürfen.
Im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken und Internet-Anwendung können durch die Datenspeicherung Kommunikationsverhalten und Nutzerprofile angelegt werden, die zum ?gläsernen Menschen? führt.
Bis Jahresende ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu der umstrittenen Datenspeicherung zu erwarteten.

Bildrechte
Die Frage der Bildrechte im Zusammenhang mit dem Internet landläufig nicht bekannt. Der Verstoß gegen diese Rechte daher häufig.
Für Fotos gelten zwei potentielle Rechteinhaber: den Fotograf und die abgebildeten Personen.
Für Personen die auf Fotos abgebildet sind, gilt das "Recht am eigenen Bild". Dabei handelt es sich um ein Persönlichkeitsrecht, das systemwidrig im Urheberrechtsgesetz geregelt ist.
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man vor einer Veröffentlichung die Erlaubnis aller abgebildeten Personen einholen (bei Minderjährigen die Erlaubnis der Eltern). Eine Einwilligung der abgebildeten Personen ist nicht notwendig bei:
• Personen, die vor mehr als 10 Jahren verstorben sind
• Personen der Zeitgeschichte (zum Beispiel: Politiker, bekannte Persönlichkeiten, Schauspieler, Sportler oder ähnliches)
• Personen als ?Beiwerk? oder Teil des Bildes sind (Personen im Hintergrund)
• Personen auf Versammlungen (Demo, Konzert ...)

Der Fotograf hat immer das Recht am eigenen Werk, auch wenn er es öffentlich ins Netz gestellt hat. Er kann aber diese Rechte an jemand anderen weitergeben bzw. verkaufen.



Vorratsdatenspeicherung und Bildrechte
Die Frage nach dem Überblick aktueller Themen stellt sich auf den ersten Blick als nahezu unmöglich heraus. Zu viele Themen werden aktuell diskutiert, die in ihrer Tiefe schwer zu erfassen sind. Ich habe mich in dieser Aufgabe auf zwei Themen reduziert, Den NSA-Skandal und damit verbunden die Vorratsdatenspeicherung und die Frage der Bildrechte.

NSA Skandal
Beim sogenannten ?NS-Skandal? handelt es sich um eine Überwachungs- und Spionageaffäre in den USA und in Großbritannien. Edward Snowden, ehemaliger Geheimdienstmitarbeiter veröffentlichte mit Top Secret gekennzeichnete Dokumente der National Security Agency (NSA).
Er warf der NSA vor, die Telekommunikation und das Internet global zu überwachen und Daten auf Vorrat abzuspeichern. So wurden Telefongespräche von PolitikerInnen abgehört, e-mails gelesen und Gebäude der Europäischen Union und der United Nations abgehört.
Der Skandal führte nicht nur dazu, dass Praktiken von Geheimdiensten in Frage gestellt wurden und Vertrauen zwischen den Staaten darunter litt. Sondern auch in der Bevölkerung trat Unsicherheit darüber auf, wieweit die Abhörungen und Datensammlung diverser Einrichtungen in den privaten Bereich gehen. Eine weitere Frage in diesem Zusammenhang tritt verstärkt in die öffentliche Diskussion, nämlich ob Snowden als Staatsverräter oder Aufdecker zu sehen ist, dem der Nobelpreis zusteht.

Vorratsdatenspeicher
Die Frage der Vorratsdatenspeicherung hat mit dem NSA-Skandal neuen Aufwind erhalten. Die Vorratsdatenspeicherung wird mit dem Argument der Terrorbekämpfung und zur Verfolgung schwerer Straftaten eingesetzt. Mit einer Öffnung der Vorratsdaten wird befürchtet das Datenmissbrauch Tür und Tor geöffnet wird. Diskutiert wird deshalb darüber, wer auf welche Daten zu welchem Zweck zugreifen darf und wie lange Daten aufbewahrt werden dürfen.
Im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken und Internet-Anwendung können durch die Datenspeicherung Kommunikationsverhalten und Nutzerprofile angelegt werden, die zum ?gläsernen Menschen? führt.
Bis Jahresende ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu der umstrittenen Datenspeicherung zu erwarteten.

Bildrechte
Die Frage der Bildrechte im Zusammenhang mit dem Internet landläufig nicht bekannt. Der Verstoß gegen diese Rechte daher häufig.
Für Fotos gelten zwei potentielle Rechteinhaber: den Fotograf und die abgebildeten Personen.
Für Personen die auf Fotos abgebildet sind, gilt das "Recht am eigenen Bild". Dabei handelt es sich um ein Persönlichkeitsrecht, das systemwidrig im Urheberrechtsgesetz geregelt ist.
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man vor einer Veröffentlichung die Erlaubnis aller abgebildeten Personen einholen (bei Minderjährigen die Erlaubnis der Eltern). Eine Einwilligung der abgebildeten Personen ist nicht notwendig bei:
• Personen, die vor mehr als 10 Jahren verstorben sind
• Personen der Zeitgeschichte (zum Beispiel: Politiker, bekannte Persönlichkeiten, Schauspieler, Sportler oder ähnliches)
• Personen als ?Beiwerk? oder Teil des Bildes sind (Personen im Hintergrund)
• Personen auf Versammlungen (Demo, Konzert ...)

Der Fotograf hat immer das Recht am eigenen Werk, auch wenn er es öffentlich ins Netz gestellt hat. Er kann aber diese Rechte an jemand anderen weitergeben bzw. verkaufen.



Dienstag, 24. Dezember 2013
Integration von Online- und Offlinehandel
Beim Recherchieren zum Thema Geschäftsmodelle für das Internet bin ich über ein Ebook von Mathias Hell (2013) gestolpert, der einen wichtigen Schlüssel für die Zukunft des Einzelhandels in der Verbindung von On- und Offline sieht. Dabei soll es darum gehen, dass innovative Geschäftsmodelle einen erweiterten Kundennutzen schaffen und mit zusätzlichen Leistungen die Attraktivität ihres Angebots erhöhen (Hell, 2013, 4). Im Buch wird dargestellt wie das gelingen kann und mit 25 Praxisbeispielen deutscher Handelsunternehmen untermauert.

Das Buch beginnt mit einem Hinweis auf den Strukturwandel im Einzelhandel. Hell (2013, 7) stellt anschaulich fest, dass die Umsatzentwicklung seit 2010 wieder steigt, allerdings mit einer negativen Kaufkraft einher geht und die Verkaufsflächen erstmals seit 10 Jahren fallen. In der E-Commerce-Branche sieht Hell (2013, 10) einen Wachstumsmotor. In den letzten 10 Jahren haben sich die Onlineumsätze in Deutschland verzehnfacht.
Der Antrieb zur Digitalisierung des Handels folgt nicht nur dem Anbieter sondern auch den Entwicklungen der Konsumgewohnheiten der KonsumentInnen, wie eine Studie von e-bay "Die Zukunft des Handels" zeigt. (Hell, 2013, 15).

Hell (2013, 20) teilt seine lokalen Praxisbeispiele in folgende Kategorien ein:
  • LOKALE EINZELHÄNDLER, die mit innovativen Online-Konzepten Mehrwerte für ihre Kunden bieten
  • ONLINE-HÄNDLER, die mit stationären Geschäftsmodellen frischen Wind in den Einzelhandel bringen
  • HERSTELLER UND VERBUNDGRUPPEN, die ihre Partner vor Ort in die Online-Wertschöpfung einbinden
  • ANBIETER VON ONLINE-PARTNERPROGRAMMEN für lokale Einzelhändler
  • PLATTFORMBETREIBER, die stationäre Händler und Online-Kunden im Netz zusammenbringen
  • Ich möchte an dieser Stelle nur zwei einzelne Beispiele herausgreifen:

    Der V-Markt - Lebensmittel online bestellen und vor Ort selbst abholen (Hell, 2013, 24ff).
    Der Onlinehandel im Lebensmittelsektor hat eine Schwachstelle: Die Lieferproblematik bei verderblicher Ware. Der V-Markt in Südbayern setzt deshalb auf Onlinebestellung, die von den KundInnen selbst abgeholt werden kann. Die Abholung kann erst zwei Stunden nach der Bestellung erfolgen. Allerdings kann bis zu 2 Wochen im Voraus bestellt werden. Die Möglichkeit Online zu bestellen wird zwar nur zögerlich angenommen, aber jene Personen die das Angebot nutzen, werden rasch zu StammkundInnen. Als Zielgruppe haben sich junge Mütter und Hausfrauen herauskristallisiert, die die Onlineeinkaufsmöglichkeit zu ihrem Zeitmanagement nutzen.

    Einfach-machen-lassen.de - TV und PC Dienstleister vor Ort (Hell, 2013, 69ff)
    Beim puren Onlinehandel sind zusätzliche Serviceleistungen vor Ort nicht realisierbar. Fragen wie, wer schraubt den neuen Fernseher an die Wand oder wer setzt den neuen PC auf, löst Einfach-machen-lassen.de. Es handelt sich um eine Service-Kooperation mit E-Commerce-Unternehmen, die es dem lokalen Fachhandel ermöglichen kann, seine Dienstleistungskompetenz über einen zusätzlichen Kanal zu vermarkten. Darin sehen die Gründer eine Chance für Händler mit einer hohen Service-Kompetenz.
    Derzeit deckt das Unternehmen nur Deutschland ab.

    Literatur:
    Hell Mathias (2013): Local Heros, Zukunftsfähiger Einzelhandel durch
    Online-/Offline-Integration. München: Online: http://www.shopanbieter.de/knowhow/pdf/local-heroes-low.php (24.12.2013)



    Montag, 23. Dezember 2013
    Googeln ist nicht kostenlos
    Google ist aus unserem täglichen Leben nicht mehr weg zu denken. Alleine die Tatsache, dass das Wort "googeln" seit 2004 im Duden vermerkt ist, spiegelt den Einzug in unser alltägliches Verhalten wieder. Da es sich um ein Zeitwort handelt, hat nicht nur die Verwendung des Wortes eine Bedeutung sondern auch die Tätigkeit die damit einher geht.

    Die Erschütterung des Vertrauens gegenüber Google, die aktuell mit dem NSA-Skandal einher geht, liegt möglicherweise genau darin, dass die Verwendung von Google von der Masse als selbstverständlich betrachtet wird. Vergleichbar mit einem Rohstoff, der nur abgebaut werden muss, der dem Menschen zum Wohle geschenkt wurde. Am Rande bemerkt, nehmen ohne zu geben funktioniert auch hier nicht.
    Das aufsteigende Bewusstsein, dass Google für seine Dienste etwas nimmt, nämlich unsere Daten, führt vielerorts zu Unverständnis, Verunsicherung und Ablehnung.
    Möglicherweise ist es genau diese Tatsache, dass unsere Daten etwas wert sind, was uns so verunsichert. Wir sind es gewohnt unsere Leistungen und Waren monetär zu begleichen. Daten als Zahlungsmittel sind uns fremd. Und bekanntlich macht uns vieles was uns fremd erscheint Angst. Vielleicht sind Daten die neue Währung des aufsteigenden digitalen Zeitalters.

    Welche unserer Daten sind denn nun etwas wert? (zumindest für Google)
    Laut eigenen Angaben in ihrer Datenschutzerklärung unterscheidet Google zwischen zwei verschiedenen Arten von Daten: Erstens Daten die von den NutzerInnen selbst eingegeben werden, wenn sie einen Account zu einem der vielen Programmen von Google erstellen. Also personenbezogene Daten, wie Namen, Telefonnummer, Wohnort, Mailadresse, Profilfoto und unter Umständen auch die Kreditkartennummer. Etwas unübersichtlicher und undurchschaubarer ist die zweite Art von Daten, die Google erhebt, nämlich Informationen, die wir aufgrund der Nutzung der Google-Dienste erhoben werden.
    Hier unterscheidet Google zwischen folgenden Daten:
  • Gerätebezogene Informationen
    zb Hardware-Modell, die Version des Betriebssystems, eindeutige Gerätekennungen und Informationen über mobile Netzwerke, einschließlich ihrer Telefonnummer).
  • Protokolldaten
  • Google schreibt über jede Verwendung eines Google-Dienstes ein Protokoll mit. Darin wird aufgezeichnet wie NutzerInnen diese Dienste verwenden. zB welche Suchanfragen sie eingeben, zu welchem Datum oder Uhrzeit, welche Sprache und welcher Browser verwendet wird, aber auch die IP-Adresse, eventuelle Geräteabstürze, ihre Systemaktivität und Hardware-Einstellungen.
  • Standortbezogene Informationen
  • Werden Google-Dienste verwendet, die ein aktives GPS-Signal voraussetzen, dann wird der tatsächliche Standort ihres Aufenthaltes protokolliert.
  • Eindeutige Applikationsnummern
  • Art des Betriebssystems bzw die Versionsnummer
  • Lokale Speicherung
  • zB Webspeicher Ihres Browsers
  • Cookies und anonyme Kennungen
  • Warum sind diese Daten was wert?
    Lassen wir Google selbst sprechen: "Sie können unsere Dienste auf vielfältige Weise nutzen, um nach Informationen zu suchen und diese zu teilen, um mit anderen zu kommunizieren oder um neue Inhalte zu erstellen. Wenn Sie uns Informationen mitteilen, zum Beispiel durch Erstellung eines Google-Kontos, sind wir in der Lage diese Dienste noch zu verbessern, indem wir Ihnen relevantere Suchergebnisse und Werbung anzeigen, Ihnen dabei helfen, mit anderen in Kontakt zu treten oder schneller und einfacher Inhalte mit anderen zu teilen."

    Literatur:
    Google (2014): Datenschutzerklärung. Online: https://www.google.at/intl/de/policies/privacy/ vom 24. Juni 2013 (23.12.2013)



    Montag, 30. September 2013
    Ziele und Erwartungen an das Studium

    Mein Name ist Gaby Filzmoser.

    Ich habe BA Pädagogik in Salzburg und MA Erwachsenenbildung in Klagenfurt absolviert. Meine Masterarbeit habe ich unter dem Titel "Bildungshaus 2.0 -Die Veränderung der Bildungskultur in Bildungshäusern durch den Einsatz digitaler Medien," verfasst.

    Mein Schwerpunkt im Studium Webwissenschaften ist Social web.

    Mein Ziel ist, mich in dem Bereich Web in Verbindung mit Erwachsenenbildung bzw. im Einsatz in Bildungseinrichtungen zuvertiefen und mich weiterzuentwickeln.

    Meine Erwartung gehen daher auch in diese Richtung. Ich erwarte, dass ich besonders von dem interdisziplinären Kontext profitieren werde. Meine bisherigen Kenntnisse sind relativ breit, aber nicht tief. Deshalb erwarte ich in dem einen oder anderen Bereich auch Vertiefungen. Im Austausch mit den KollegInnen erwarte ich mir neue Anregungen und Tipps im Umgang mit dem Web, die auch in der Praxis verwendet werden können.




    Der erste Eintrag

    Lächelnd

    Hallo liebe KollegInnen!