Vorratsdatenspeicherung und Bildrechte
Die Frage nach dem Überblick aktueller Themen stellt sich auf den ersten Blick als nahezu unmöglich heraus. Zu viele Themen werden aktuell diskutiert, die in ihrer Tiefe schwer zu erfassen sind. Ich habe mich in dieser Aufgabe auf zwei Themen reduziert, Den NSA-Skandal und damit verbunden die Vorratsdatenspeicherung und die Frage der Bildrechte.

NSA Skandal
Beim sogenannten ?NSA-Skandal? handelt es sich um eine Überwachungs- und Spionageaffäre in den USA und in Großbritannien. Edward Snowden, ehemaliger Geheimdienstmitarbeiter veröffentlichte mit Top Secret gekennzeichnete Dokumente der National Security Agency (NSA).
Er warf der NSA vor, die Telekommunikation und das Internet global zu überwachen und Daten auf Vorrat abzuspeichern. So wurden Telefongespräche von PolitikerInnen abgehört, e-mails gelesen und Gebäude der Europäischen Union und der United Nations abgehört.
Der Skandal führte nicht nur dazu, dass Praktiken von Geheimdiensten in Frage gestellt wurden und Vertrauen zwischen den Staaten darunter litt. Sondern auch in der Bevölkerung trat Unsicherheit darüber auf, wieweit die Abhörungen und Datensammlung diverser Einrichtungen in den privaten Bereich gehen. Eine weitere Frage in diesem Zusammenhang tritt verstärkt in die öffentliche Diskussion, nämlich ob Snowden als Staatsverräter oder Aufdecker zu sehen ist, dem der Nobelpreis zusteht.

Vorratsdatenspeicher
Die Frage der Vorratsdatenspeicherung hat mit dem NSA-Skandal neuen Aufwind erhalten. Die Vorratsdatenspeicherung wird mit dem Argument der Terrorbekämpfung und zur Verfolgung schwerer Straftaten eingesetzt. Mit einer Öffnung der Vorratsdaten wird befürchtet das Datenmissbrauch Tür und Tor geöffnet wird. Diskutiert wird deshalb darüber, wer auf welche Daten zu welchem Zweck zugreifen darf und wie lange Daten aufbewahrt werden dürfen.
Im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken und Internet-Anwendung können durch die Datenspeicherung Kommunikationsverhalten und Nutzerprofile angelegt werden, die zum ?gläsernen Menschen? führt.
Bis Jahresende ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu der umstrittenen Datenspeicherung zu erwarteten.

Bildrechte
Die Frage der Bildrechte im Zusammenhang mit dem Internet landläufig nicht bekannt. Der Verstoß gegen diese Rechte daher häufig.
Für Fotos gelten zwei potentielle Rechteinhaber: den Fotograf und die abgebildeten Personen.
Für Personen die auf Fotos abgebildet sind, gilt das "Recht am eigenen Bild". Dabei handelt es sich um ein Persönlichkeitsrecht, das systemwidrig im Urheberrechtsgesetz geregelt ist.
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man vor einer Veröffentlichung die Erlaubnis aller abgebildeten Personen einholen (bei Minderjährigen die Erlaubnis der Eltern). Eine Einwilligung der abgebildeten Personen ist nicht notwendig bei:
• Personen, die vor mehr als 10 Jahren verstorben sind
• Personen der Zeitgeschichte (zum Beispiel: Politiker, bekannte Persönlichkeiten, Schauspieler, Sportler oder ähnliches)
• Personen als ?Beiwerk? oder Teil des Bildes sind (Personen im Hintergrund)
• Personen auf Versammlungen (Demo, Konzert ...)

Der Fotograf hat immer das Recht am eigenen Werk, auch wenn er es öffentlich ins Netz gestellt hat. Er kann aber diese Rechte an jemand anderen weitergeben bzw. verkaufen.