Propaedeutikum Das Leistungsschutzrecht. Auch in Österreich?

melanie.hofer.uni-linz, 22. Dezember 2013, 22:04

Google und das Leistungsschutzrecht 

Das Leistunggschutzrecht als Teil des Urhberrechts

Das Leistungsschutzrecht wurde in Deutschland bereits im CDU/CSU-FDP-Koalitionsabkommen 2009 vorgesehen. Es sollte die Rechte der Presseverleger zur Durchsetzung ihrer Rechte stärken.[1], [2] Denn das Problem ist, dass Google am geistigen Eigentum der Verlage verdient, ohne sie an den Gewinnen zu beteiligen. Deshalb sollten bereits kleine Ausschnitte (Snippets) lizenzpflichtig werden. Letztendlich wurde jedoch genau diese Bedingung kurz vor der Beschlussfassung gestrichen. In der finalen Fassung sind nur Suchmaschinenbetreiber und "ähnliche" Dienstleister (zb: News-Aggregatoren) betroffen. Blogs und soziale Netzwerke wurden schließlich doch ausgenommen. Seit 1.August 2013 ist dieses Gesetzt nun in Deutschland in Kraft. [2]

 

Das Gesetz:

LSR

Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013

 

Für das LSR

Die Unterstützer des deutschen Leistungssschutzrechts sind der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger und die Regierungskoalition (CDU/CSU-FDP). [1]

Dem entgegen gibt es viele Kritiker dieses Rechts: die Initiative gegen das Leistungsschutzrecht "IGEL" (eine breite Initiative von 126 Unternehmen, Verbänden, Bereinen, NGOs, Aktivisten, Blochern usw.) [8], das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, das Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), die Branchenvereinigung Bitcom, der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), die Gewerkschaften DJV (Deutscher Journalisten-Verband) und Verdi, die Jugendverbände aller Bundestags-Parteie, die SPD, Grüne, Linke, Teile der CDU und FDP. [1]

 

Gegen das LSR

Gegen das LSR spricht, dass Presseverleger problemlos aus den Suchindizes aussteigen können, wenn sie nicht aufscheinen wollen. Des Weiteren soll das LSR obsolete Geschäftsmodelle subventionieren, da es voranging um zusätzliche Lizenzgebühren geht. Alles, was nun vom LSR geschützt wird, ist jedoch ohnehin bereits vom Urheberrecht abgedeckt worden. Das LSR scheint demnach redundant. Weiters erbringen Suchanbieter auch Leistungen für die Verlage. Man kann von einer Symbiose sprechen, da ohne Verlage kein Content für Suchmaschinen vorhanden wäre und ohne Suchmaschinen kein Traffic für Presse-Onlineangebote erzielt werden würde. Das Gesetzt ist des weiteren unscharf definiert. Es sind jahrelangen Verfahren von Höchstgerichten notwendig die diese Sachverhalte klären. Kleine Anbieter können sich jahrelange Verfahren jedoch nicht leisten und werden vom Markt verdrängt werden. Mit dem LSR ist enormer bürokratischer Aufwand verbunden da es keine Verwertungsgesellschaft gibt und Einzelverträge notwendig sind. Weiters werden die "eigentlichen" Urheber (Journalisten, Fotografen,…) kaum beteiligt.[3], [4], [7]

Google war das Hauptziel des LSR ("Lex Google"). Jetzt ist Google der einzige Gewinner aus diesem Gesetz, da mit dem "Opt in" Presseverleger klein beigegeben haben und das LSR in der Praxis leer läuft. Kleinen Anbietern fehlt die Marktmacht etwas zu bewirken. [5], [9]

Das Anti-Google-Gesetz stärkt paradoxerweise Gogols Marktposition und stellt insbesondere einen Wettbewerbsnachteil für deutsche Anbieter dar. [8]

 

LSR in Österreich?

In Österreich ist der Ruf nach einem LSR nach deutschem Vorbild dennoch vorhanden. Auch hier kämpfen vorwiegend die Verleger um ein neues Gesetz. Das Kernargument ist die Verwendung von Snippets durch Suchmaschinen. Es unterliegt derzeit nicht dem Urheberrecht, dass Google Anreißertexte um Übersicht über Artikel zu schaffen, übernimmt. [11] Die Ausweitung des Leistungsschutzrechts auf Presseverlage orientiert sich am deutschen LSR und fordert eine Abgabe für die gewerbliche Nutzung von Zeitungsinhalten. Und stellt einen originären Investitionsschutz für Presseverleger dar, da auch sie als Werkmittler auftreten. Des Weiteren gibt es einen Anreiz für die Verleger, um Qualitätsjournalismus zu fördern. Karlheinz Kopf geht soweit zu sagen, dass das geistige Eigentum von österreichischen Verlegern geschützt werden muss. [10]

 

Ist das LSR die Lösung? Fragen bleiben. Was kann man machen um dafür zu sorgen, dass die Wettbewerbssituation fairer wird? Braucht es vielleicht eine öffentlich-rechtliche oder Open Source Suchmaschine die das Monopol/Oligopol von Google zerschlägt?

 

Quellen: 

[1] Schneiders, Thorsten Gerald; tagesschau.de (2012), abgerufen am 18.12.2013

[2] Kreutzer, Till (2013), abgerufen am 18.12.2013

[3] Haucap, Justus; Kehre, Christiane (2013): Suchmaschinen zwischen Wettbewerb und Monopol: Der Fall Google, abgerufen am 18.12.2013  

[4] Pachali, David (2013) Blog.zdf.de, abgerufen am 18.12.2013

[5] Hanfeld, Michael (2013), abgerufen am 18.12.2013

[6] Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013, abgerufen am 18.12.2013

[7] Meiritz, Annäht; Reißmann, Öle (2013), abgerufen am 18.12.2013

[8] IGEL (2010), abgerufen am 18.12.2013

[9] Weck, Andreas; t3n (2013), abgerufen am 18.12.2013

[10] Schreuder, Marco (2013), abgerufen am 18.12.2013

[11] Wiener Zeitung (2013), abgerufen am 18.12.2013

0 comments :: Kommentieren