Aufgabe 3 - gefragtes und geplagtes Urheberrecht
gerlinde.schweizer.uni-linz, 11. Juni 2012, 22:37
Um darzustellen, warum das heute geltende Urheberrecht der "digitalen Gesellschaft" nicht mehr entspricht, möchte ich mich auf die folgenden beiden Argumentationslinien stützen:
Argument 1:
Die unzeitgemäße Auslegung von Urheberrecht führt zu einer Wettbewerbsverzerrung und Bevorzugung der Verwerter-Industrie, welche ihrer ursprünglichen Aufgabe, der Verbreitung von medialen Inhalten an die breite Masse nicht nur nicht mehr nachkommt, sondern im Gegenteil, wissentlich und vorsätzlich verhindert.
"Die Aufgabe und der Zweck der Verwerter- und Vertriebsindustrie war es ursprünglich, den Zugang zu Informationen (durch Herstellung und Vertrieb von Büchern und Schallplatten) überhaupt erst zu ermöglichen. Heute kämpft diese Industrie an allen Fronten daran, den Zugang zu Informationen zu verhindern (Regionalcodes auf DVDs, Entwicklung von DRM/Kopierschutz, Kriminalisierung und Verfolgung von Tauschbörsennutzern). Durch starke Lobbyarbeit ist es der Verwertungsindustrie gelungen, das Recht auf Privatkopien immer weiter zu beschneiden, während gleichzeitig eine Ausweitung der Urheberabgaben erfolgte (z. B. auf USB-Speicher und SD-Karten). Ähnlich sieht es bei dem Recht auf Kopien zu Bildungs- oder Forschungszwecken aus." (Argumentation - Piratenwiki, http://wiki.piratenpartei.de/Argumentation#Urheberrecht, 11.06.2012)
Argument 2:
Das derzeit bestehende Urheberrecht dämonisiert jedweden privaten Tausch und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten, bietet aber andererseits im Moment auch nur minimalen Schutz für die Künstler/-innen, dass diese mit ihren Werken, dem Aufwand angemessen, Geld verdienen können. Schlimmer noch, von den auf Werken eingehobenen Geldern, geht nur ein Bruchteil an die Kunstschaffenden und der größte Teil an die Verwertergesellschaften.
“In Sachen Filesharing hat Philippe Aigrain vom französischen Verein La Quadrature du Net kürzlich in dem Buch Sharing einen detailliert ausgearbeiteten Vorschlag für eine Art digitalen Kreativpakt (Creative Contribution) vorgelegt. Er sieht die Einführung zweier Rechte vor: Nutzer erhalten das Recht, digitale Inhalte nicht-kommerziell mit anderen über das Internet zu teilen. Kunstschaffende erhalten dafür das Recht auf eine angemessene Vergütung. [...]Unmittelbar nach diesem Abgesang erlebte die Musikindustrie den größten Boom ihrer Geschichte. Und durch die Pauschalvergütung für Leerkassetten wurden Kunstschaffende damals am Verkaufserlös beteiligt.Aigrain skizziert nun eine ähnliche Lösung für nicht-kommerzielles Filesharing, also den Austausch von Dateien zwischen Privatpersonen. Erfasst von der Regelung wären alle Werke mit Ausnahme von Software und Datenbanken, die bereits einmal digital veröffentlicht wurden. Wer tauscht, wäre dann verpflichtet, Urheber und Rechteinhaber korrekt auszuweisen und digitale Wasserzeichen in den Dateien zu belassen – damit diese genutzt werden könnten, die Häufigkeit der Nutzung zu schätzen.” (Filesharing: Urheberrecht darf im Alltag keine Rolle spielen - ZEIT ONLINE, http://www.zeit.de/digital/internet/2012-04/urheberrecht-fair-use, 11.06.2012)
Quellen:
Argumentation - Piratenwiki, http://wiki.piratenpartei.de/Argumentation#Urheberrecht, 11.06.2012
Filesharing: Urheberrecht darf im Alltag keine Rolle spielen - ZEIT ONLINE, http://www.zeit.de/digital/internet/2012-04/urheberrecht-fair-use, 11.06.2012
zu Argument 2
sigrid ruth.groemer.uni-linz, 14. Juni 2012, 16:04
Hallo Gerlinde!
Ich stimme deinem zweiten Argument voll und ganz zu. Ich habe in meinem Blog eine ähnliche Problemstellung erfasst, was mich einfach hier sehr stört, ist, dass die Künstler selbst massiv durch die Finger schauen, während die Plattenfirmen von jedem download stark profitieren.
Einen Vorschlag den ich hierzu gefunden habe, wäre, die Schutzrechte eines Werkes von 70 Jahren auf 10 Jahre herabzusetzen.
Meiner Meinung nach, sollte es auch eine Möglichkeit geben, die den Usern eine Art legalen Austausch ermöglicht.
Viele liebe Grüße
Sigrid