Aufgabe 3 - Ist das geltende Urheberrecht überholt und veraltet?

sigrid ruth.groemer.uni-linz, 14. Juni 2012, 20:39

Allgemeines

Experten sind sich großteils einig, das geltende Urheberrecht ist nicht mehr zeitgemäß, vorallem die Schnelllebigkeit der Internetbranche stellt hier alle auf eine gewisse Probe.

Erstens

Mein erstes Argument bezieht sich auf ein Interview mit Stefan Nerz, er ist Vorsitzener der deutschen Piratenpartei. Er erläutert in einem Absatz ganz genau, warum er der Meinung ist, dass das Urheberrecht bereits an seine Grenzen gestoßen ist:

Sebastian Nerz: Das heutige Urheberrecht stammt aus einer Zeit, als eine Trennung von Datenträger und Inhalt noch Sinn machte, in einer digitalisierten Welt stimmt diese Annahme schlicht nicht mehr. Darüber hinaus gibt es auch  noch ganz andere Probleme im Urheberrecht. Wir haben in den letzten Jahren immer nur neue Verschärfungen des UrhG gesehen – mittlerweile sind Werke für 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers geschützt, verwaiste oder anonyme Werke für ebenfalls mindestens 70 Jahre. Auch ohne die  Digitalisierung wäre das unsinnig. Gleichzeitig hat das Urheberrecht neue Kunstformen (wie Remixing) und Marktmodelle (wie Crowd-Funding) verschlafen. Es konzentriert sich einseitig auf die Interessen großer Verwertungsgesellschaften und versucht diese veralteten Modelle zwangsweise durchzusetzen. Das kann nicht funktionieren. Das ist übrigens auch nicht im Interesse der Künstler. Viele ältere Verträge sehen beispielsweise eine vollständige und exklusive Nutzungsgenehmigung für bestimmte Verwertungsgesellschaften vor. Dabei wurden Zahlungen für bestimmte Verkaufsformen eingeführt wie zum Beispiel Anteile an den Verkaufserlösen von CDs. Davon profitieren die  Verwertungesellschaften die aber dem Künstler keinen Anteil an den Erlösen geben. Wer einen solchen älteren Vertrag hat, hätte also beispielsweise vom Download-Vertrieb nichts. Auch das lange Zeit gesetzlich geführte Recht auf Privatkopie wurde 2003 faktisch abgeschafft. Ich frage mich aber, warum es beispielsweise illegal sein soll, mit einem Freund zusammen auf zwei IPods parallel ein Musikstück zu hören, aber nicht es ihm auf Kassette zu überspielen (Nerz 2012, online)

Er geht hierbei sehr stark auf die Problematik ein, die seitens der Musikindustrie herrscht. Die Songs werden mittlerweile von den Plattenfirmen online gegen Entgelt vertrieben, wobei hier die Künstler zum Teil durch die Finger schauen. Nerz ist, wie viele andere auch, der Meinung, dass gerade in diesem Bereich großer Nachholbedarf besteht, denn sehr viele User kaufen ihre Musik online, die meisten Tonträger werden online verkauft, vorallem die "Schutzdauer" eines Werkes sollte von 70 auf 10 Jahre herabgesetzt werden.

Beide Interviews kann man hier nachlesen:
Interview 1 
Interview 2 

Ich muss sagen, ich stimme Herrn Nerz hier völlig zu. Ausgehend von meiner Person kann ich sagen, dass ich den Löwenanteil meiner Musikdatenbank aus dem Internet beziehe. Dass der Künstler, dessen Lied ich gerade gegen einen Beitrag gekauft habe, durch die Finger schaut, obwohl er ja maßgeblich an der Produktion des Liedes beteiligt war, finde ich nicht ok. 
Auch das Austauschen von Musik sollte wieder legalisiert werden. Warum sollte ich nicht meine Musikdatenbank mit meinen Freunden unbeschränkt austauschen können, im Kasetten / Plattenspieler "Zeitalter" konnte man auch unbeschränkt vervielfältigen... 

Quellen:
www.fr-online.de, Februar 2012
www.goldmedia.com, April 2012

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Zweitens

"Die Grenzen von youtube" Artikel

Hierbei handelt es sich um einen sehr spannenden Artikel, wo es darum geht, dass es vorallem auf Youtube von selbstgemachten Filmen nur so wimmelt und Videoportale längst dem Alltag angehören.
Zum Teil werden sogar Spielfilme in voller Länge zum kostenlosen Nachsehen angeboten. Erlaubt oder nicht?

Ein Hamburger Rechtsanwalt hat aus diesem Grund eine Internet Seite ins Leben gerufen, die nicht nur zu Informationszwecken dienlich sein soll, vielmehr ist es ein richtiges Portal, wo auch Fragen verständlich für alle beantwortet werden. iRights.info 

Ich finde es nicht ganz ok, dass User zum Teil ganze Filme online stellen, vorallem stellt dies nicht meine Art zu Fernsehen dar. Dass man aber akrisbisch darauf Acht geben muss, ob man nicht durch das Online stellen eines Amateurvideos gegen das Urheberrecht verstößt, bloss weil viellt. ein geschütztes Lied im Hintergrund läuft, finde ich mühsam und kompliziert. 
Hier gibt es auch große Länderspezifische Unterschiede: Deutsche Youtube User können sehr viele (Musik)Videos gar nicht ansehen, da die GEMA die Nutzung des Videos in Deutschland gesperrt hat. Surft jedoch ein Deutscher im "Österreichischen Internet" so geht dies dann wieder.

Quelle:
www.dradio.de, April 2008 

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Conclusio

Hier herrscht meiner Meinung nach großer Reformbedarf, einerseits sollte man versuchen, durch eine Reform des Urheberrechts den Künstlern wieder mehr Rechte an ihren eigenen Liedern zu gewähren, man sollte versuchen eine gewisse Art des Austausches der Lieder untereinander zu legalisieren und versuchen eine einheitliche Regelung bezüglich der Videoportale zu finden.

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Auch wenn sich meine Argumente sehr stark an die Musikindustrie anlehnen, finde ich sie sehr spannend. Jeder von uns ist in gewisser Weise mit Musik in Verbindung, betroffen sind hiervon ja alle möglichen Genres. Auch Videoportale werden heute sehr stark verwendet, auch wenn manchmal nur zum Zeitvertreib, um sich Spaßvideos zu Gemüte zu führen ;)

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Urheberrecht und Facebook?

Wir alle kennen dieses Problem: Ein tolles, lustiges, sehenswertes Bild oder Video im Ineternet gefunden - schnell einloggen auf unserer Social Network Seite, und das Bild mit unseren "Freunden" teilen. Doch Achtung... Hier lauern Gefahren! Man könnte durch eine nicht kenntlich gemachte Veröffentlichung des Urhebers gegen das geltende Urheberrecht verstoßen, wenn auch unbeabsichtigt. 

Um genau dieses Problem aufzuzeigen, habe ich einen weiteren, sehr spannenden Artikel des "Tagesspiegels" gefunden. HIer wird von Anwaltskanzleien berichtet, die es sich zur Hauptaufgabe gemacht haben, Urheberrechtsverletzer aufzustöbern und sie anzuzeigen. Es können dabei Schadenersatzforderungen von ca. 1.500,- € geltend gemacht werden. 

Weiters verweist der Artikel auf die schon zuvor mehrfach erwähnte Piratenpartei, die immer und immer wieder daraufhin aufmerksam macht, dass sich Web 2.0 und das geltende Urheberrecht nicht vertragen.

Zitate aus dem Artikel:
Lina Ehrig vom Bundesverband der Verbraucherzentrale warnt vor Anwaltskanzleien, die sich mittels einer Software auf die Suche nach der illegalen Verwendung und Weiterverbreitung von Filmen und Bildern spezialisiert haben

Angesichts der teilweise fragwürdigen, weil intransparenten Verwendung von Nutzerdaten durch Facebook garantiert allerdings auch die höchste Privatsphären-Stufe keinen vollständigen Schutz vor einer strafrechtlichen Verfolgung. Facebook verlangt eine aktive Nutzerbeteiligung. Nur wer aufmerksam ist, dem fällt auf, dass Einstellungen in regelmäßigen Abständen neu definiert werden - und wird sein Profil entsprechend anpassen.

Dass die Web 2.0-Kultur sich mit dem deutschen Urheberrecht nicht sonderlich verträgt, ist nicht erst seit dem Siegeszug der Piraten-Partei bekannt. Immer noch herrscht im Internet keine eindeutige Rechtssicherheit. 

Auch dieses Thema erachte ich als spannend aber durchaus problematisch. Wie schon zuvor sind wir als User hier wieder direkt mit der Materie Urheberrecht konfrontiert, wir müssen aufpassen, welche Bilder wir downloaden aber auch uploaden. Aus der eigenen Erfahrung kenne ich die Problematik folgendermaßen: Auch einem Reitturnier gibt es einen Turnierfotografen. Dieser stellt die Bilder dann auszugsweise online und mittels Screenshots kommen die Teilnehmer dann zu ihren Fotos, ohne sie aber gekauft zu haben...

Problematisch auch weiters, die Facebook-Einstellungen, die sehr regelmäßig neu definiert werden, und dies meist ohne die User entsprechend zu informieren. Wodurch es natürlich sehr leicht passiert, in diverse Urheberrechtsfallen zu stolpern.

Quelle:
www.tagesspiegel.de, April 2012 

 

6 comments :: Kommentieren

Hallo Sigrid

lisa.mayr.uni-linz, 14. Juni 2012, 17:41

auch ich habe eines meiner Argumente von Sebastian Nerz und muss sagen, dass ich auch seiner Meinung bin.
Hier zeigt sich, wie wichtig es ist das das Urheberrecht überarbeitet wird und eine Lösung für alle Beteiligten gefunden wird. Betrachtet man das in Deutschland 2003 eingeführte Verbot von Privatkopien von CD's ist es einfach lächerlich zu verlangen, eine CD nicht kopieren zu dürfen.
Zudem denke ich, dass die Musikindustrie auch profitieren kann, es nur eine Lösung braucht die wie bereits erwähnt für Alle akzeptabel ist.

Hier geht es zu meinem Lernblog.

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sigrid ruth.groemer.uni-linz, 14. Juni 2012, 20:43

Erstmals danke für deinen prompten Kommentar ;), bin da voll deiner Meinung, vorallem weil das ganze mit der Veralterung Kreise zieht, die einfach nciht mehr kontrollierbar sind und völig ausarten.

Verlierer sind beim Beispiel der Musikindustrie eindeutig die User und die Künstler selbst.

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kostenloser download?

michael.tanzer.uni-linz, 15. Juni 2012, 22:00

Hallo Sigrid,

zu deinem zweiten Argument, dass ein download kostenfrei sei, möchte ich hinzufügen, dass man doch etwas zahlt.

Die Bezahlung erfolgt durch eine GEMA-Abgabe auf zb wiederbeschreibbare CD`s. Man könnte es aber auch so sehen, dass jeder, der eine leere wiederbeschreibbare CD kauft, vorverurteilt wird, unerlaubte sonst kostenpflichtige Daten darauf zu brennen.

also ist es wirklich umsonst? Ich meine nicht, da man sowieso eine Abgabe für das Speichermedium zahlt.

dazu noch ein link aus einer computerzeitschrift

michael

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sigrid ruth.groemer.uni-linz, 16. Juni 2012, 12:26

der download eines youtube videos ist kostenfrei... 

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Zu deinem ersten Kommentar...

julia.lindorfer.uni-linz, 16. Juni 2012, 10:54

Ich bin ebenfalls der Meinung, dass eine Reform des Urheberrechtes dringend notwendig wäre. Gerade der Interessensaustausch zwischen KünstlerInnen und KonsumentInnen ist wichtig. Ich glaube, dass sich das Einkommen von der / die KünstlerIn gerade durch das Internet verbessert hat, da es ja noch nie so einfach gewesen ist, ohen Verlage und Labels seine Musik, Kunst, etc. zu vermarkten. Ich denke, dass der/die KünstlerIn im Vordergrund stehen soll und nciht die Produktionsfirma. Es stellt sich für mich die Frage, warum die Produktionsfirma viel mehr verdienen sollte als der/die KünstlerIn?

 

Hier noch der Link zu meiner 3. Aufgabe

 

 

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Ich stimme deinem 1. Argument voll-inhaltlich zu

gerlinde.schweizer.uni-linz, 17. Juni 2012, 19:56

... insbesondere in Bezug auf die Diskrepanz zwischen der Intention zwischen dem was die Verwerterfirmen tun sollten und dem was sie dann wirklich umsetzen.

 

Mein eigener (weiterführender) Gedanke zu Sebastian Nerz wäre, dass in Zeiten von Downloads direkt aus dem Netz, wo es gar keine physischen Medien mehr gibt, worauf man dann überhaupt noch eine Urheberrechtsabgabe einheben soll ? Es wird ja durch die Verwerter nichts physisches mehr produziert, im Gegenteil, sie behindern uns Konsumenten ja vorsätzlich dran, dass wir uns, die Inhalte, die wir konsumieren wollen, beschaffen, wie wir es für richtig halten.

 

Zum Beispiel: Warum darf ich mir (aus Urheberrechtsgründen) eine Sendung auf dem BBC-iPlayer nicht in Österreich anschaun, wenn ich sie im Kabelfernsehen über BBC einfach schaun könnte ?

 

Danke auch für deinen Kommentar auf meinem Blog!

Gerlinde

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