Streaming eine rechtliche Grauzone?
julia.lenz.uni-linz, 31. Oktober 2014, 13:50
Was ist Streaming?
Unterschied zwischen Download und Streaming
Bei einem Download wird zum Beispiel ein Video von einem Server direkt auf die Festplatte des Computers heruntergeladen.
Anschließend kann es mit einer Abspielsoftware wiedergegeben oder auf andere Speichermedien beliebig kopiert werden. Anders sieht es dagegen bei sogenannten Streams aus.
Ein Stream ist kein direkter Download, sondern nur ein Abspielen eines online verfügbaren Videos im Browser oder einer mit speziellen Software. Die Datei wird dabei nur im Zwischenspeicher des Computers gespeichert und nicht auf der eigentlichen Festplatte. Die Datei kann deshalb nicht einfach weitergegeben werden.
Streaming
Jeder Internetnutzer kann sich auf Streaming Portalen die neuesten Serien, Filme oder Dokumentationen kostenlos ansehen. Noch dazu ist es verlockend nicht mehr an ein Fernsehgerät und an einen Ort gebunden zu sein. Man kann den Film also wann man will und wo man will ansehen.
Oft vergehen nur wenige Tage nach Kinostart und man kann sich den Film schon online auf Streaming Portalen ansehen, ohne dafür Eintritt oder Sonstiges zu bezahlen. Die Versuchung solche Plattformen zu besuchen ist also sehr groß. Außerdem stehen auf diesen Portalen Serien und Filme zur Verfügung die bei uns erst Monate später im Fernsehen ausgestrahlt werden. Ein weiterer Aspekt ist, dass man Filme uns Serien auf solchen Portalen in der Orignialsprache, meist Englisch, ansehen kann, was bei einer Ausstrahlung im Fernsehen nicht der Fall ist.
Zwei Arten von Streaming
Live Streaming
Grundsätzlich kann zwischen zwei Arten von Streams unterschieden werden. Dem Live-Stream und dem On-Demand Stream. Unter Live-Stream versteht man zum Beispiel eine Fußballübertragung, die anstatt im Fernsehen auf der Website des jeweiligen Senders, wie zum Beispiel bei ZDF oder ARD, zur Spielzeit angesehen werden kann. Da es sich um einen Live Stream handelt, kann man weder vor noch zurückspulen.
On-Demand Streaming
Anders funktioniert das bei einem On-Demand Stream, denn hierbei handelt es sich um einen Stream den man beliebig oft ansehen und auch vor- und zurückspulen kann. Auch werden bei diesen Streams die ersten Sekunden beim Aspielen in den Chache gespeichert. Hier spricht man vom sogenannten Buffering. Erst nach diesem erfolgt die Datenübertragung des Streams über den Flash Player auf den PC des Nutzers. Anders sieht es bei Dateien aus die über einen Div X Player gespielt werden, da die Filme hierbei automatisch auf die Festplatte des Computer für eine bestimmte Zeit gespeichert werden.
Die rechtlichen Grenzen des Streamings
Die Betreiber verstossen gegen die rechtlichen Grenzen, wenn sie einen Film auf einer Plattform zur Verfügung stellen und für Nutzer zugänglich machen. Dieses Recht steht nämlich nur dem Urheber zu. (§ 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UrgH.)
Macht sich der Nutzer also überhaupt strafbar? Durch die oben beschriebene Speicherung im Chache vervielfältigt der Nutzer das Produkt, wenn auch nicht wissend oder gewollt. Und hierbei handelt es sich um eine Verletzung des Urheberrechtes.
Jedoch ist die Rechtslage doch nicht so einfach wie es auf den ersten Blick erscheinen mag. Denn ein Rechtsspruch besagt, dass Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch durchaus erstellt werden dürfen, außer sie wurden auf offentsichtlich rechtswidrigem Weg erworben. Und bei solchen Portalen handelt es sich um solch einen Weg, da Filme und Serien kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Aber auch hier gibt es wieder eine Ausnahme, die die Nutzung eigentlich legal macht. Solange die Vervielfältigung flüchtig und begleitend ist, denn nach Meinung und Auffassung des Gestzgebers handelt es sich bei den Vervielfältigungsstücken lediglich um zwischengespeicherte Datein im Cache. Die rechtlichen Grenzen sind hier nicht genau definierbar bzw.nicht wirklich für den Nutzer erkennbar. Man bewegt sich sozusagen in einer rechtlichen Grauzone.
So war die oft undurchschaubare Rechtlage für die User bisher. Seit Oktober 2014 hat das Handelsgericht jedoch ein Urteil gefällt.
Websperren in Österreich
Erstmals wurden in Österreich Websites gesperrt. Das Handelsgericht in Wien hat den Entschluss gefällt Streaming Dienste wie kinox.to und movie4k.to von den vier größten österreichischen Internet Providern sperren zu lassen.
Vorausgegangen war diesem Rechtsspruch die Einklagung der Sperren durch den VAP (Verein für Antipiraterie). Mittlerweile haben die vier größten Serviceprovider in Österreich die Seiten für ihre Kunden gesperrt.
Das Handelsgericht Wien hat einem Erkenntnis des EuGH folgend, angeordnet, den Kunden den Zugang zu illegalen Seiten zu blockieren. Denn das Faktum, dass hunderte Filme im Streamingangebot gegen das Urheberrecht verstoßen ist unumstritten. Bisher haben die Serviceprovider aber jede Verantwortung dafür abgelehnt und darauf aufmerksam gemacht, dass sie nur dem Zugang zum Internet anbieten und nicht für die Inhalte verwantwortlich sind. Diesen Zugang zu den besagten Seiten gewähren diese Provider nun eben nicht mehr.
Ob diese Blockaden die Probleme lösen ist zu bezweifeln, da kurze Zeit nach dem Urteilsspruch die entsprechenden Websiten wieder unter anderen Internetadressen ereichbar waren. Betreiber solcher Seiten und der Gesetzgeber liefern sich also erneut ein Katz- und Mausspiel.
Legale Alternativen zum Streamen
Wer sich sicher sein möchte und trotzdem nicht die neuesten Filme verpassen will, der kann aus vielen legalen Streaming Diensten wählen. Hier bezahlt man je nach Anbieter einen monatlichen Fixpreis oder eben eine Betrag pro Film. Einige Beispiele dafür sind:
- ITunes
- Netflix
- Maxdome
- Videobuster
- Youtube Movie Channel usw.
Des Weiteren gibt es noch die Möglichkeit in zahlreichen Mediatheken die Ausstrahlungen der letzten Tage nocheinmal anzusehen. Beispiele dafür sind:
- ORF Mediathek
- ARTE Mediathek
- RTL NOW usw.
Quellen: alle zuletzt abgerufen am 30.10.2014
http://www.e-teaching.org/technik/aufbereitung/video/streaming/
http://diepresse.com/home/techscience/internet/4197165/
http://www.e-recht24.de/news/tauschboersen/7547-movie2k-offline.html
http://www.rrz.uni-hamburg.de/de/services/medienkompetenz/streaming-dienst.html
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/internet-neue-medien/382/redtube-und-co-wie-legal-sind-streaming-dienste/
http://www.cloudsider.com/video-on-demand
http://diepresse.com/home/techscience/internet/3882129/kinoxto_Weitere-Websperren-drohen
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