Themen Urheberschaft in den digitalen Medien
Hans.Mittendorfer.Uni-Linz, 24. Jänner 2010, 23:30
Der Vorgang des Kopierens hat durch die Digitalisierung audio-visueller Medien eine neue Qualitätsstufe erreicht. Für das Kopieren digital codierter Quellen gilt im Vergleich zu analog codierten Medien:
- die Kopie ist vom Original nicht zu unterscheiden,
- der Kopiervorgang beeinträchtigt das Original in keiner Weise,
- die für den Kopiervorgang notwendigen Ressourcen sind vernachlässigbar klein, berücksichtigt man, dass Trägermaterialien in allen Fällen der Speicherung von Information notwendig sind.
Sofern keine Maßnahmen zur Kennzeichnung der Instanzen oder zur Verhinderung des Kopiervorganges ergriffen werden, sind die obgenannten Eigenschaften als grundsätzlich anzusehen.
Die daraus folgende Praxis des Kopierens urheberrechtlich geschützter Werke, wird als hinlänglich bekannt vorausgesetzt. Die Diskussion um die Zukunft, bzw. Weiterentwicklung eines Urheberrechts digitaler Werke wird kontroversiell geführt.
Auf der einen Seite wollen Gesetzgebung und Digitales Rechtemanagement digital codierte, urheberrechtlich geschützte Werke, einmal erworben, "unveräußerbar" machen und mittels der Methoden der Kryptographie auf den Eigentümer rückführbar kennzeichnen. Digitales Rechtemanagement tendiert eben dazu, "Nutzungsrechte über das Ausmaß der ursprünglichen Urheberrechtsgesetzgebung einzuschränken" (vgl.Quelle,).
Lawrence Lessig, Professor an der Stanford University, Californien meint aber, dass "das Recht dem Fortschritt weichen muss". Er argumentiert in Übereinstimmung mit der Vorstellung des dritten US-Präsidenten Thomas Jefferson: Sobald eine Idee ausgesprochen ist, sei sie frei".
Das Thema vertiefende, bzw. weiterführende Quellen:
- Urheberrechtsgesetz
- Creative Commons Austria
- Creative Commons
- Creative Commons mittels Comics erklärt
- Creative Commons im öffentlichen Rundfunk
- Free Software
Alle Verweise wurden am 18. Juni 2009 zuletzt aufgerufen.
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