Ist Netzneutralität hinderlich für Internet Service Provider?

mario.moser.uni-linz, 14. Jänner 2013, 23:28

 Ist Netzneutralität hinderlich für Internet Service Provider?

 

Zu Beginn stellt sich die Frage nach dem Verständnis von Netzneutralität, da viele Definitionen mit unterschiedlichen Schwerpunkten bzw. Sichtweisen existieren.  Die Autoren der Arbeit erwähnen dabei ein Beispiel im direkten Vergleich mit dem öffentlichen Stromnetz. In diesem Netz wird jeder Verbraucher mit Strom versorgt, und es spielt dabei keine Rolle welchen Zweck dieser Verbraucher hat.  In einem Bericht des Deutschen Bundestages heißt es:

 

„Der Begriff Netzneutralität bezeichnet die neutrale Übermittlung von Daten im Internet, das bedeutet eine gleichberechtigte Übertragung aller Datenpakete unabhängig davon, woher diese stammen, welchen Inhalt sie haben oder welche Anwendungen die Pakete generiert haben.“[1]

Warum die Netzneutralität ein aktuell interessantes Thema ist zeigen Beispiele aus Deutschland und den Vereinigten Staaten wo Techniken wie „Deep Packet Inspection“ angewandt wurden. ”Deep Packet Inspection“ ermöglicht dem Internet Service Provider (ISP) , Datenpakete im Netz zu analysieren und gegeben falls zu verändern. Auch die Möglichkeit zur Filterung von Datenpaketen ist dabei gegeben.

 

Gegen eine strikte Einhaltung der Netzneutralität spricht sich unter anderem die Universität St. Gallen aus. Aus Sicht des Institutes ist diese Einhaltung innovationshemmend, da diverse Std. Anwendungen im Vergleich zu Anwendungen mit hohen Anforderungen an Bandbreite und Geschwindigkeit zurückstecken müssten. Die Lösung eines derartigen Problems könnte nach Erkenntnissen der Universität St. Gallen ein Prioritätsklassenmodell sein, welches in der Lage ist, den QoS (Quality of Service) zu gewährleisten. Die Unterscheidung der unterschiedlichen Datenströme steht dabei jedoch im Widerspruch zur Netzneutralität.

Ohne „Quality of Service“ werden alle Dienste gleichberechtigt behandelt, was zur Folge hat, dass alle Dienste bei hoher Netzauslastung mit mittelmäßiger Qualität angeboten werden. 

Ein im Artikel erwähntes Beispiel liefert T-Mobile Deutschland. Die Nutzung von VOIP Diensten ist im Netz des ISP nur durch ein Zusatzpaket möglich. Dies soll nach Aussagen des Konzerns zum Schutz der Performance dienen. Eine kostenlose Öffnung der Netze für VoIP Dienste birgt die Gefahr dass der nicht von T-Mobile angebotene aber über das Netz nutzbare Dienst (Beispiel Skype) mit dem ISP in Verbindung gebracht wird. Bemüht sich die Telekom dabei nicht um eine entsprechend Dienstgüte (QoS) könnte eine schlechte Qualität auf die Telekom zurückfallen. Die Verletzung der Netzneutralität erscheint so aus Sicht des Anbieters als sinnvoll.  

 

Literaturlink: http://www.artofcode.de/wp-content/uploads/2010/07/Ausarbeitung.pdf

 

[1] AG der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft, Kultur und Medien (2011), Keine Mehrheit gegen gesetzliche Verankerung der Netzneutralität, http://www.spdfraktion.de/themen/keine-mehrheit-gegen-gesetzliche-verankerung-der-netzneutralit%C3%A4t heruntergeladen am 12.01.2013

 

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