Aufgabe 3

christina.maxones.uni-linz, 21. Mai 2012, 13:33

Urheberrecht

Das Geistige Eigentum schützt neben den vermögensrechtlichen auch die persönlichkeitsrechtlichen Interessen der Kreativen. Gesetzliche Grundlage für den Schutz des geistigen Eigentums ist das Urheberrechtsgesetz. Es regelt die Entstehung, den Schutz und die Verwertung geschützter Werke und Leistungen und gehört – ebenso wie das Sacheigentum – zum verfassungsrechtlich  verankerten Grundrecht auf Eigentum.

Der urheberrechtliche Schutz dauert bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers an, waren mehrere Verfasser am Werk beteiligt gilt es bis 70 Jahre nach dem Tod des Längstlebenden.

Ausschließlich der Urheber hat Verwertungsrechte an seinem Werk, er kann diese jedoch in Form von Nutzungsrechten an Dritte übertragen.

Die Anzeige urheberrechtlich geschützter Inhalte auf dem Bildschirm ist urheberrechtlich gesehen eine nicht dauerhafte Vervielfältigung -> zulässig wenn ausschließlich für den privaten Gebrauch

  • Die Schutzfrist für Musikaufnahmen (Leistungsschutzrechte der Produzenten und Interpreten) beträgt in Österreich 50 Jahre ab der Veröffentlichung.
  • Die Schutzfrist für Leistungsschutzrechte der Filmdarsteller beträgt 50 Jahre ab Ablauf des Jahres, in dem die Aufführung stattgefunden hat bzw. wenn die Aufführung vor Ablauf dieser Frist auf Bild- oder Schalltonträger festgehalten wurde, 50 Jahre nach der Veröffentlichung.
  • Für Erstherausgeber nachgelassener Werke beträgt die Schutzfrist nur 25 Jahre.
  • Für Datenbankhersteller beträgt die Schutzfrist nur mehr 15 Jahre. Nach Ablauf der Schutzfrist steht das Werk bzw. die Leistung für jeden zur beliebigen Nutzung zur Verfügung.
  • Haftstrafe bei Verstößen bis zu 5 Jahren
  • Urheberrecht ist bei uns nicht übertragbar, Nutzungsrecht schon
  • Urheberrecht entsteht automatisch, Probleme z.b. Bei Google Books mit verwaisten

    Werken.

  • Die Informationstechnologie eröffnet den einzelnen Musikliebhabern bis anhin ungeahnte

            Möglichkeiten, sich die Musikerzeugnisse anzueignen oder untereinander zu tauschen,

            ohne Abgaben an die Rechteinhaber zu entrichten


Wenn von Urheberrechten die Rede ist, so wird gängig das Bild des einzelnen

Musikschaffenden, Buchautors oder Filmemachers heraufbeschworen, der durch das

freie Herunterladen oder Kopieren um den Lohn seiner Mühen gebracht wird und - so

bestohlen und entmutigt - das Dichten, Filmen und Komponieren lässt: Die Verödung

des Kulturlebens als Folge der Verletzung von Eigentumsrechten. Es ist allerdings eher

anzunehmen, dass der einzelne Künstler im Regelfall seine Urheberrechte an die

Unterhaltungsindustrie abgetreten und im Gegenzug nichts oder wenig bekommen hat.

  • Eine Studie in England zeigte dass sich mehr als 73 % der Befragten nicht bewusst sind was kopiert und aufgenommen werden darf
  • Enteignungsangst von den Produzenten versus Kontrollangst welches die Kunden betrifft



Vorschläge zur Verbesserng:

  • Die Kulturministerin schlägt eine Festplattenabgabe als Ersatz zur veralteten Leerkassettenvergütung vor..
  • Start der Lobbyingkampagne „Kunst hat Recht“

http://www.youtube.com/watch?v=dqfnXGGfs5c

  • Im Internet gibt es bei vielen kein Unrechtsbewusstsein, was das Herunterladen

            kostenloser Inhalte angeht. Doch es lohnt sich auch und gerade dort, das Recht auf

            geistiges Eigentum zu schützen. Durch Abkommen wie „Acta“ erfährt es eine

            eindrucksvolle Stärkung.

  •  Alternative Kulturflatrate? -wer entscheidet wer wie viel bekommt?

Die Kulturflatrate ist das Konzept einer gesetzlich geregelten Pauschalabgabe, die an

die Rechteinhaber digitaler Inhalte verteilt werden soll. Im Gegenzug soll dafür die

öffentliche Verbreitung digitaler Kopien, beispielsweise in Filesharing-Netzwerken,

legalisiert werden. Zur Umsetzung müsste das Urheberrechtsgesetz geändert werden.

Dabei geht es insbesondere um digitale Inhalte, die konsumiert werden, wie Bilder,

Texte, Spiele und Filme. Unternehmenssoftware gehört in der Regel nicht zu solchen

Kulturgütern.

 

  • Laut Wolfgang Zinggl hat das Urheberrecht den AutorInnen bis jetzt mehr geschadet als genutzt, profitiert hätten im Gegenzug nur die großen Verlage -> es spricht nichts gegen das Urheberrecht –nur gegen das falsche

Einen interessanten Ansatz verfolgt auch das amerikanische Unternehmen Redigi:

Es wird eine Software auf den Computer des Anwenders installiert welche alle legal erworbenen Musiktitel auflistet, Lieder die man nicht mehr anhören möchte können ausgewählt und quasi als gebraucht verkauft werden. Das bringt einerseits den Vorteil das nicht genutzte Lieder wieder zu Geld gemacht und sinnvoll weitergenutzt werden können und andererseits billigere Lieder zur Verfügung stehen.

Hier ein interessanter Podcast zum Thema Urheberrecht und Internet

http://cre.fm/cre164

 

Quellen:

 

http://www.bpb.de/gesellschaft/medien/urheberrecht/63369/geschichte-des-urheberrechts?p=all

http://www.profil.at/articles/1217/560/326328/urheberrechtsgesetz-urheberrechtsgesetz-faire-bezahlung-kunst

http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/595607/KunstGriff-nach-dem-Urheberrecht-im-Internet

 

 

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