Montag, 3. November 2014
Aufgabe 6: Sharing - ein Geschäftsmodell mit Zukunft?
In diesem Beitrag geht es um Geschäftsmodelle, die auf die Nutzung bzw. die Technologie des Webs zurückzuführen sind und den aktuellen Trend "Sharing" widerspiegeln.
Beim Sharing-Ansatz bieten Privatnutzer ihre Besitztümer oder Dienstleistungen zum Verleihen, Verschenken, Tauschen und/oder Teilen anderen Personen über das Web an. Ein Ergebnis der aktuellen Studie "Sharity: Die Zukunft des Teilens" vom Schweizer Gottlieb Duttweiler Institut (GDI) ist, dass 85 Prozent der Internetnutzer dem Teilen gegenüber aufgeschlossen sind. [1]

Es gibt verschiedene Sharing-Ansätze, ein paar davon werden hier aufgelistet:
Lebensmittel: "Lebensmittel teilen statt wegwerfen" ist das Motto bei foodsharing.de. [2] Lebensmittel, die übrig geblieben sind, können kostenlos angeboten werden. Umgekehrt finden Nutzer über die Plattform Nahrungsmittel in ihrer Umgebung, die sie bei Bedarf schnell abholen können.

Medien: Medien wie Bücher, DVDs, CDs, usw. können über Portale wie leih-ein-buch.de [3] oder hitflip [4] verliehen werden.

Kleidung: Auf Portalen wie Fashionlend [5] können Kleidung und Accessoirs verliehen werden. Portale wie kleiderkreisel [6] setzen auf die Möglichkeit der Online-Tauschbörse.

Dienstleistungen, Geräte: Bei Plattformen wie wir.de [7] können Geräte, Gegenstände oder Dienstleistungen aus der unmittelbaren Umgebung gesucht werden. Dazu zählen auch gegenseitige Hilfeleistungen wie Nachhilfe oder Rasenmähen.

Mobile Flohmärkte: Mittels Smartphone-Apps wie Stuffle [8] oder Shpock [9] können Nutzer auf "mobilen Flohmärkten" nach Dingen stöbern oder selbst etwas verkaufen. Die angebotenen Gegenstände werden nach Entfernung vom eigenen Standort sortiert angezeigt. Shpock ist übrigens eine Entwicklung von Studenten aus Hagenberg.

Wohnung: Eine Weiterentwicklung des Couchsurfing-Gedankens sind Vermittlungsplattformen für Privatübernachtungen wie airbnb [10], Wimdu [11] oder 9flats [12]. [13]

Die Wirtschaft des Teilens gilt als Hoffnungsträger für eine nachhaltige Entwicklung. Werden Räume, Autos, Geräte, Maschinen, Nahrungsmittel oder Kleidungsstücke in der Sharing-Economy gemeinschaftlich genutzt, braucht man auch weniger Material, Energie und Fläche zur Erzeugung neuer Produkte, da weniger nachproduziert werden muss. Das ist quasi die Gegenthese zur heutigen Wegwerfgesellschaft. Ursprünglich sind viele der Praktiken, die unter "Nutzen statt besitzen" oder "Kollaborativer Konsum" fallen, vor allem sozial motiviert. Gelebt wird die Ökonomie des Teilens und Tauschens bis heute vor allem zwischen Personen, die sich kennen: in der Familie, im Freundeskreis oder in der Nachbarschaft. Die Möglichkeiten des Web können dazu beitragen, dass diese Entwicklung auch bei nicht miteinander bekannten Personen vorangetrieben wird. Das Zusammentreffen von Anbietern und Nachfragern wird dadurch enorm erleichtert. [14]

Quellen und Links:
[1] http://www.gdi.ch/de/Think-Tank/Studien/Product-Detail/138
[2] http://www.foodsharing.de/
[3] http://www.leih-ein-buch.de/
[4] http://www.hitflip.de/
[5] http://www.fashionlend.com/
[6] http://www.kleiderkreisel.de/
[7] http://www.wir.de/
[8] http://www.stuffle.it/
[9] http://www.shpock.com/
[10] http://www.airbnb.com/
[11] http://www.wimdu.com/
[12] http://www.9flats.com/
[13] http://www.deutsche-startups.de/2013/07/02/sharing-economy-alle-konzepte/
[14] http://www.zeit.de/2014/43/sharing-economy-kapitalismus-wettbewerb

Aufgabe 5a: Streaming-Dienste im Internet
Die Nutzung sogenannter Streaming-Dienste im Internet ist weit verbreitet und hat in den letzten Jahren rasant zugenommen. Nicht zuletzt aufgrund gestiegener Bandbreite und unbegrenzter Download-Volumina können mittlerweile selbst HD-Videos im Internet gestreamt werden, was dem klassischen Simultan-Fernsehen mittlerweile ordentliche Konkurrenz macht. Dank mobilen Internet-Zugängen auf Smartphones können Inhalte zusätzlich auch von unterwegs angesehen werden.

Welche Streaming-Angebote gibt es denn überhaupt? Hier folgt nur eine exemplarische Auswahl, es gibt natürlich noch viel mehr.

Fernsehen on demand:
Private als auch öffentlich-rechtliche Fernsehanstalten veröffentlichen eigenproduzierte Sendungen auch als Streaming-Angebote im Internet. Ein Beispiel ist hierfür die tvthek des ORF. [1] Ursprünglich durften Beiträge vom ORF nur sieben Tage lang on demand zur Verfügung gestellt werden, diese Regelung wurde aber 2013 gelockert, sodass einige Sendungen bis zu 30 Tage online zur Verfügung gestellt werden dürfen, und jene Sendungen von zeithistorischem Wert aus den Bereichen Geschichte und Politik sogar unbegrenzt. [2]
Dank der zunehmenden Verbreitung von Smart TVs, also Fernsehgeräten, die in der Regel via WLAN ebenfalls rund um die Uhr mit dem Internet verbunden sind, wird der Abruf dieser Streaming-Dienste mittels entsprechender Apps weiterhin erleichtert. Inhalte können damit bequem zeitversetzt am Fernseher konsumiert werden. Dabei ergibt sich aber eine zusätzliche Gefahr des Datenschutzes: Wird ohnehin mittlerweile unser gesamter Internet-Konsum überwacht, von den E-Mails, die wir schreiben, über die Webseiten, die wir konsumieren bis hin zu den Streaming-Diensten, die wir online nutzen, so können jetzt also auch schon unsere Fernsehgewohnheiten bequem analysiert und ausspioniert werden.

Musik hören on demand:
Ein Streaming-Dienst aus dem Musik-Bereich hat die letzten Jahre eine hohe Bekanntheit erlangt: Spotify. Für ? 9,99 im Monat nutze ich Spotify auf meinem Smartphone via App, auf meinem Laptop und auf meinem Smart-TV via App. Reicht die Bandbreite am Smartphone für simultanes Streaming nicht aus, so können auch die Songs vorher aufs Handy geladen werden und später offline (allerdings nur via Spotify) angehört werden. Die Vorteile liegt in der Vernetzung mit Freunden durch Veröffentlichen und Teilen eigener Playlists sowie durch das Zusammenstellen dieser Playlists und das Abrufen der Playlists von jedem beliebigen Endgerät.
Stellt das Herunterladen und Speichern von Musik über Streaming-Dienste eine Urheberrechtsverletzung dar? An sich nicht, aber die AGBs von Simfy, Spotify und Co. verbieten in der Regel eine Speicherung der Musik. Dennoch gibt es Software, mit der Musik aus Streaming-Diensten heruntergeladen werden kann. Dies kann aber vertragsrechtliche Konsequenzen wie die Sperrung des Accounts haben. [4]

Radio hören on demand:
Auf ein Streaming- und Download-Portal möchte ich noch hinweisen, da es mich persönlich betrifft. Als Radiomacher im freien Radio biete ich meine Radiosendungen zum Streaming auf dem Cultural Broadcasting Archive (kurz CBA) an. [5] Der Plattformbetreiber ist der Verband Freier Radios Österreich. Sämtliche RadiomacherInnen der freien Radios können hier ihre Sendungen und einzelnen Beiträge hochladen und als Stream und/oder Download anbieten. Bis zum August 2014 gab es hier noch die urheberrechtliche Problematik, dass AKM-pflichtige [6] Inhalte (in der Regel Musik) rausgeschnitten werden mussten oder dennoch von den Programmmachenden hochgeladen wurden, wobei sich diese in eine rechtliche Grauzone der "Halblegalität" begeben haben. Seit Sommer 2014 gibt es nun nach jahrelangen Verhandlungen mit der AKM endlich die Einigung, dass AKM-pflichtige Inhalte auf dem CBA beliebig gestreamt werden dürfen, lediglich der Download von Inhalten ist nicht gestattet. Hier kann man aber ohnehin auf Creative Commons-Musik [7] zurückgreifen, wenn man die Sendung auch zum Download anbieten will.
Dieser Schritt der Legalisierung des Streamings akm-pflichtiger Inhalte auf dem CBA war längst überfällig. Schließlich wird Musik tagtäglich auf Streaming-Angeboten wie Spotify, aber auch auf Videoplattformen wie Youtube legal gestreamt, nur im Angebot der freien Radios sollte dies nach wie vor illegal gewesen sein? [8]

Ein anderer rechtlicher Aspekt betrifft das Streamen illegal hochgeladener Inhalte auf Plattformen wie kinox.to. Ist das Streamen illegaler Inhalte nun in Österreich erlaubt oder verboten? Es gibt dazu keine allgemein gültige Rechtsmeinung in Österreich, da nicht eindeutig klar ist, ob Streaming auch Downloaden ist, denn das Downloaden illegaler Inhalte ist definitiv verboten und fällt in den Bereich der "Raubkopie". [9]
Beim Streamen werden beim Abspielen der Inhalte Daten im Cache zwischengespeichert. Es ist strittig, ob diese Daten nun als Download zählen oder nicht. Für Rechteverwerter zählt dies logischerweise schon als Download, IT-Experten sehen dies grundsätzlich anders. Auf help.gv.at ist beispielsweise zu lesen: "Mittels Streaming können Audio- oder Videodateien (z.B. Filme, Musik) direkt wiedergegeben werden, ohne sie davor auf die Festplatte speichern zu müssen. Streaming zählt dennoch als Download. Es ist daher ebenso umstritten, ob Streaming erlaubt ist oder nicht.". [10]



Quellen:
[1] http://tvthek.orf.at
[2] http://www.digitalfernsehen.de/ORF-TVthek-Werbung-erlaubt-7-Tage-Regel-gelockert.104540.0.html
[3] https://www.spotify.com/at/premium
[4] http://www.pcwelt.de/ratgeber/Legal_oder_illegal__So_ist_die_Rechtslage_im_Web-Streaming_und_Co.-7932244.html#sthash.5O5JvEeV.dpuf
[5] http://cba.fro.at/
[6] http://www.akm.at/
[7] https://creativecommons.org/
[8] http://www.fro.at/article.php?id=8247
[9] http://futurezone.at/netzpolitik/raubkopien-sind-in-oesterreich-ab-heute-eindeutig-illegal/60.145.241
[10] https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/172/Seite.1720420.html#Streaming

Aufgabe 4 : Adaptierung des Lernblogs
Zunächst wollte ich das Standard-Design des Blogs loswerden, und hab deshalb auf antville.org nach passablen Layouts gesucht, um das Design des Blogs etwas vom Einheitsbrei der Collabor-Blogs abzuheben.
So habe ich mich für das Layout "Small Business 1.0" entschieden. Dabei wollte ich das Layout entsprechend adaptieren, denn die linke Menüspalte erschien mir zu schmal, sodass der Twitter-Stream nicht ausreichend Platz hatte, und auch die Namen der Blog-Einträge wurden kurzerhand abgeschnitten. Außerdem wollte ich die Standardbreite der gesamten Seite von 900 px auf 1000 px erhöhen.
Soweit gedacht, aber der Haken dabei: Das Layout verwendete eine Hintergrundgrafik mit einer fixen Breite von 900 px für den Textbereich inkl. der linken Menüspalte, d.h. auch wenn ich die Breite der linken Spalte in den CSS-Anpassungen vergrößerte, änderte dies nichts, da ja die Hintergrundgrafik sich deshalb nicht veränderte.
Also hab ich sowohl die Grafiken aus dem Header als auch im Body-Bereich der Seite entfernt. Für den Header habe ich eine eigene Hintergrundgrafik eingefügt, die sich über die gesamte Breite der Seite erstreckt. Für den Body-Bereich habe ich die Hintergrund-Farben der Menüspalte als auch der Textspalte mittels CSS gesetzt. Eine starre Hintergrundgrafik, so wie ursprünglich im Layout "Small Business 1.0" verwendet, ist meiner Meinung nach ein absolutes No-Go im Webdesign!
Natürlich könnte man die Seite noch optimieren, indem man diese responsive macht, und auf HTML5 umstellt, allerdings müsste man dafür das Layout von Grund auf adaptieren, oder am besten gleich wieder löschen, und die Änderungen im Blog-Layout manuell vornehmen.