Vorratsdatenspeicherung - der nicht enden wollende Kampf gegen ???
michael.rosenberger.uni-linz, 17. Juni 2014, 13:23
Über das Thema 'Vorratsdatenspeicherung' - also die verdachtsunabhängige Sicherung von sensiblen, personenbezogenen Daten - wurde in den letzten Jahren häufig geredet. Manche finden sie gut, (viele) Andere hingegen sehen diese Datenspeicherung als unnötig an, teilweise sogar als Bedrohung der Privatsphäre.
Um was geht es eigentlich?
Im April 2012 wurden österreichische Telekomdienstanbieter gesetzlich dazu verpflichtet, die Kommunikationsdaten aller Kunden/Bürger für einen Zeitraum von mindestens sechs Monate zu speichern. Damit lassen sich alle Informationen bezüglich Telefonate (wer, wann, wo und Dauer des Gesprächs), SMS oder E-Mailverkehr genauestens nachvollziehen und ausserdem mittels Handyortung relativ genaue Analysen persönlicher Netzwerke und Bewegungsprofile erstellen. Der genaue Inhalt der Nachrichten werden jedoch nicht gespeichert.
Diese Informationsspeicherung ist eine Vorstufe der Telekommunikationsüberwachung und reduziert drastisch die Anonymität im Internet.
Der Hauptgrund für die Vorratsdatenspeicherung ist die potentielle Bekämpfung des Terrorismus. Der Anstieg an elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten ist in den letzten Jahren rasant angestiegen, weshalb man die Gelegenheit wahrgenommen und so ein wirksames Ermittlungswerkzeug gefunden hat.
Als Beispiel für erste Anfänge dieser alternativen Strafverfolgung gilt die Aufklärung der 2004 stattgefundenen Anschläge von Madrid, bei denen Sicherungsdaten von Telekommunikationsanbieter einen relevanten Beitrag geleistet haben.
In Österreich wurden gespeicherte Daten überwiegend bei der Bekämpfung von Diebstahlsdelikten abgewendet.
Der Kampf gegen Terrorismus war bislang nicht Ziel der Überwachung.
Dennoch wurde bekannt, dass die Überwachung von Mobilfunkanbietern bei vielen Bürgern zu Beginn der Vorratsdatenspeicherung eine abschreckende Wirkung hat. Eine Forsa-Umfrage zeigte, dass seit Beginn des Jahres 2008 die meisten Befragten auf sensible Gesprächsthemen am Telefon verzichten und davon absehen würden, per Telefon oder E-Mail Kontakt zu wichtigen Beratungsstellen oder Therapeuten aufzunehmen.
Im deutschen Bundestag wurden 2012 Pläne entwickelt, um in ferner Zukunft auch soziale Netzwerke zu überwachen. Es sollen hierbei dieselben Regeln gelten wie bei der Telekommunikationsdatensicherung. Da es allerdings - anders als bei der Handyüberwachung - bereits Möglichkeiten gibt, wie man diese Art der Überwachung umgeht (Verschlüsselung durch Proxy-Server bzw. Virtual Private Networks) ist der potentielle Erfolg eher fraglich.
Wie geht es weiter?
Der Europäische Gerichtshof hat am 8. April 2014 die Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt, da sie zu stark in die Grundrechte eingreift. In den einzelnen Mitgliedsstaaten hingegen ist die rechtliche Umsetzung momentan noch gültig. In Österreich wird der Verfassungsgerichtshof dieses Jahr noch entscheiden, wie es hier mit der Vorratsdatenspeicherung weitergeht.
Quellen:
http://www.daten-speicherung.de/data/forsa_2008-06-03.pdf
http://futurezone.at/netzpolitik/justizminister-haelt-an-vorratsdatenspeicherung-fest/70.588.200
http://archiv.zeichnemit.at/initiative_text.html
http://www.bmvit.gv.at/presse/interviews/2014/0416falter.html
0 comments :: Kommentieren