Schattenseiten des Web 2.0
michael.gaigg.uni-linz, 17. Mai 2011, 00:28
Die Verletzung der Privatsphäre durch Google Street View!
Die Diskussion um die Wahrung der Privatsphäre im Web 2.0 ist ein heiß diskutiertes Thema in unserer Gesellschaft. Sei es unter dem Deckmantel „Schutzmaßnahmen“ im Kampf gegen den Terror, oder über andere Möglichkeiten.
Ein sehr bekannter Fall der viel für Diskussion und Aufregung in den unterschiedlichsten Ländern der Erde gesorgt hat, war und ist der Fall von Google Street View. Der Dienst wurde im Juni 2007 zum Ersten Mal vom Suchmaschinen-Giganten Google auf der Web 2.0 Konferenz in San Jose vorgestellt. Google will damit einen Zusatzdienst zu den bereits bestehenden Diensten wie Googles Maps und Google Earth anbieten. Zuerst war dies nur für die Vereinigten Staaten vorgesehen und wurde mittlerweile international ausgeweitet. Dabei wurden 3D-Daten, von mehreren auf ein Autodach montierten Kameras aufgenommen, um eine räumliche Darstellung der Straßen und Gebäuden zu ermöglichen. Zusätzlich wurden auch Daten über Funknetze (also WLAN´s) gesammelt.[1] Die dadurch ausgelöste Diskussion über die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien, hat für viel Aufregung gesorgt. Forderungen waren vor allem, dass aufgenommen Gesichter von Personen, Auto- und Hausnummernschilder, unkenntlich gemacht werden müssen. In Deutschland wurden im November 2010, die nach Einwohnerzahl 20 größten Städte online gestellt. Der folgende Zeitungsartikel zeigt das im Vorfeld bestandene Spannungsfeld auf. Die Onlinezeitschrift netwerk.de, ein Magazin für IT und Electronic Consumer, titelte einen Artikel im Februar 2010 folgendermaßen: „Millionenfache Verletzung der Privatsphäre“. Darin forderte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner, strenge Auflagen für die Kamera-Fahrzeuge des Suchmaschinenanbieters Google. Aigner sagte dem "Focus" gegenüber, sie stehe in Kontakt mit dem Bundesinnenministerium, um "rechtliche Schritte und mögliche Gesetzesänderungen zu prüfen".[2] Zu diesem Zeitpunkt war die Google Street View-Funktion für die deutschen Städte noch nicht verfügbar. Google ging auf die Forderungen der Datenschutzbehörden ein und konnte damit, wie oben bereits erwähnt im November 2010 online gehen. Die Diskussionen liefen in den unterschiedlichen Ländern sehr differenziert.
Meiner Meinung nach kommt es bereits zu einer Rechtsverletzung der Privatsphäre, sobald man Menschen mit auf den Bildern hat. Die betroffene Person ist vielleicht im Gesicht nicht erkenntlich, jedoch als sonstige Person schon. Eine weitere Verletzung findet bzw. fand meiner Meinung nach statt, wenn Häuser von Personen abgebildet sind, die vielleicht nicht einmal einen Internet Zugang besitzen. Personen also, die von dieser Einspruchsfrist der Unkenntlichmachung, vielleicht gar nichts mitbekommen haben und deren Privatsphäre nun laufend gebrochen wird. Ein weiterer problematischer Punkt ist die Gefahr durch den Terror. Dadurch schiebt man den Terroristen in der Vorbereitung von Anschlägen einen Trumpf in die Hand. Sie bekommen eine „gratis“ Führung durch die ausgewählten Plätze. Des Weiteren besteht die Gefahr der Ausnützung für kriminelle Netzwerke.
Literaturverzeichnis
BIBLIOGRAPHYwikipedia. (2011). Abgerufen am 16. Mai 2011 von http://de.wikipedia.org/wiki/Google_Street_View
Zuljevic, S. (2011). netzwelt.de. Abgerufen am 16. Mai 2011 von http://www.netzwelt.de/news/81778-google-street-view-millionenfache-verletzung-privatsphaere.html
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