Themen Urheberrecht in Österreich - Generell

Katharina.Schaidreiter.Uni-Sbg, 21. Dezember 2009, 18:59

Für alle, die die VO Medienrecht noch nicht absolviert haben, findet ihr hier einen kurzen Überblick über das Urheberrecht in Österreich Zwinkernd:

 

Urheberrecht in Österreich

Das Urheberrechtsgesetz lautet in seinem ersten Paragraphen wie folgt:

§ 1. (1) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind eigentümliche geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und der Filmkunst.

 

(2) Ein Werk genießt als Ganzes und in seinen Teilen urheberrechtlichen Schutz nach den Vorschriften dieses Gesetzes.

Geschützt sind aber nicht nur Werke der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und Filmkunst, sondern auch andere Leistung, die durch sogenannte Leistungsschutzrechte vor Zugriff durch unberechtigte Dritte und unberechtigte Nutzung bewahrt werden. Ganz vereinfacht kann das Urheberrechtsgesetz als Querschnitt der folgenden Rechtsbereiche gesehen werden:

 

  • Gewerblicher Rechtsschutz – Sicherung und Schutz wirtschaftlich verwertbarer Leistungen
  • Immaterialgüterrecht – subjektive Rechte an geistigen Gütern
  • Persönlichkeitsrecht – Schutz der Person in Bezug auf Rechtsgüter – zB Urheberpersönlichkeitsrecht (Recht auf Urheberbezeichnung, Schutz der Urheberschaft, …)

Quelle: http://www.4.am/Recht/Recht/Urheberrecht_in_Oesterreich_20050604479.html

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