Themen Privatsphäre im Internet

Hans.Mittendorfer.Uni-Linz, 11. Mai 2012, 12:55

Aktuelle Ereignisse

Die Akte Facebook

Kollegin Sternbauer weist in Ihrem Lernblogbeitrag auf einen geplanten Vortag an der JKU hin, bei dem der Wiender JUS-Student Max Schrems über seine laufende Klage gegen die europäische Niederlassung von Facebook, sowie Hintergründe dazu, Stellung nimmt.

Die "Akte Facebook", wie der erwähte Fall bezeichnet wird, zeigt auf, dass das Datenschutzbewußtsein maßgeblicher Dienste-Anbieter im Internet, bei weitem nicht europäischer Normierung auf diesem Gebiete entspricht.

Die Vorratsdatenspeicherung

Die Vorratsdatenspeicherung ist in Österrreich seit 1. April 2012 in Kraft und wird in § 102a des Telekommunikationsgesetztes geregelt. Sie entspricht damit der Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 12.7.2002.

Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hat 2010 die Vorratsdatenspeicherung als Verfassungswidrig abgelehnt, bzw. aufgehoben.

Quelle: http://www.youtube.com/watch?v=7AU6cqG8nrI

ACTA

Das gepante "Anti Counterfeiting Trade Agreement" ist ein mittlerweile wieder zurückgezognes, zwischenstaatliches Abkommen, welches sich gegen Verletzung von Urheberrechten im Internet gewendet hat.

Acta zeigt deutlich kulturelle Diskrepanzen zwischen den Vereinigten Staaten und Europa hinsichtlich der Einstellung bzw. der Gewichtung des Urheberrechtes und der Privatsphäre, auf.

  • Acta vereingit die Ausdehung urheberrechtlicher Ansprüche zu Lasten der Privatsphäre.
  • Acta zeit auf, dass die Gewichtung innerhalb urheberrechlticher Ansprüche zu Gunsten der "Verwerter" gelegt wird.

 

Quelle: http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=yWqta3S9vcc

Acta hat eine starke Gegenbewegung hervorgerufen.

SOPA, PIPA, CISPA

Mehre Gesetzesvorlagen der Vereinigten Staaten

  • Anti-Piraterie-Gesetz SOPA (Stop Online Piracy Act)
  • PIPA (Preventing Real Online Threats to Economic Creativity and Theft of Intellectual Property Act)
  • CISPA (Cyber Intelligence Sharing and Protection Act)

Beschäftigen sich mit ähnlichen Anliegen und vergleichbaren Gewichtungen der Rechte.

Die Datenschutzgesetzgebung

 

Die Sicht eines Nichtjuristen auf das Datenschutzrecht.

Der Begriff Datenschutz, wäre er nicht seit Jahrzehnten durch die Codifizierung geprägt, verleitet den Nichtjuristen an Maßnahmen zu denken, welche Daten vor Verlust, unbeabsichtigte oder unredliche Änderungen und unerlaubte Kopien bzw. Weiterleitungen schützen. Zu diesem Zwecke aber kennt und nennt die Informatik und Wirtschaftswissenschaft die Datensicherung.

Die Datensicherung dient jedoch mehreren Zielen. Zum einen ist darin der Schutz der Privatsphäre (im übertragenen Sinne auch von Unternehmen) enthalten, darüber hinaus soll die Datensicherung  Störungen des Ablaufes betrieblicher Prozesse durch fehlende oder fehlerhafte Daten vermeiden bis hin zur Abwehr von ökonomischen und rechtlichen Konsequenzen aus fehlerhaften oder fehlenden Daten. Das Verteidigen fehlerhafter Informationen wegen des Verlustes oder ungewollter Veränderung von Daten wird Eigentümer, Gläubiger, Banken und letzendlich den Staat (das Finanzamt) kaum zufriedenstellen.

Deshalb ist der Nichtjurist gut beraten, beim Thema Datenschutz an den Schutz der Privatsphäre zu denken.

 

Aktuelles Datenschutzrecht stützt sich einerseits auf das Datenschutzgesetz 2000 und als Nachbesserung oder Erweiterung aufgrund jüngerer technologischer Entwicklungen der Mobilkommunikation und des Internets auf das Telekommunikationsgesetz. Zitate codifizierten Rechts sind kursiv geschrieben.

Bevor der Sprung in den Codex gewagt wird, ist ein Tatbestand besonders hervorhebenswert:

Artikel 1 Grundrecht auf Datenschutz § 1. (1) Jedermann hat, insbesondere auch im Hinblick auf die Achtung seines Privat- und Familienlebens, Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht.

Der Datenschutz zählt zu den Grundrechten (naturgemäß im Rang des Verfassungsrechts). Umso mehr scheint die Tatsache befremdlich, dass es nur um den Schutz von Daten gehen soll.

Privacy

In der Gesetzgebung der Vereinigten Staaten wird das Bekenntnis zum Datenschutz mit Begriff "privacy" ausgedrückt, und wurde in die europäische Codifizierung teilweise übernommen (Q1)

Bereits 1890 wurde in den USA der Begriff "Privacy", als das Recht "in Ruhe gelassen zu werden", geprägt. Kuhlen folgert und fordert dass "Privacy mehr bedeutet als das Recht, to be let alone, sondern das aktive Recht, darüber zu bestimmen, welche Daten über sich, auch solche, die beim Online-Navigieren in Web-Angeboten Spuren hinterlassen, von anderen gebraucht werden und welche Daten auf einen selber einwirken dürfen" (Q2 Seite 347).

Privacy beninhaltet zwei Dimensionen. Die erste zielt auf die Eindämmung der Datenflut ab, der sich die Informationsgesellschaft gegenüber sieht. Die zweite auf den Gebrauch, freiwillig und wissentlich, wenngleich oftmals leichtsinnig abgegebener aber auch unfreiwillig und manchmal unbewußt abgenommener, personenbezogener Daten.

Das Datenschutzgesetz ist u. a. eine Antwort auf die leistungsfähigen Auswertungsmöglichkeiten datenbankbasierter, insbesondere betrieblicher Anwendungen, die bereits ab den 70er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts häufig anzutreffen waren. Dabei wurde anhand von Beispielen aus der Praxis festgestellt, dass durch "automatisierte" (mittels Algorithmen definierte) Auswertungen bzw. Verknüpfungen unterschiedlicher Datenbestände, umfassende Informationen über Objekte der Realität (Entitäten) - also auch über Personen - erzeugt werden können. Die dadurch erzeugten Bilder über Personen entsprechen in vielen Fällen aber nicht dem schutzwürdigen Interesse des "Abgebildeten" bzw.  der Betroffenen: also jener Personen über die Informationen systematisch erhoben, gespeichert, verknüpft und ausgewertet werden.

Obwohl der Datenschutz wie bereits erwähnt zu den Grundrechten zählt, "führt es in Österreich und vielen anderen Ländern eher in Stiefmütterchen-Dasein" (Q6, Einführung). Das Rechtsbewusstsein scheint in Bezug auf Verletzungen des Datenschutzrechts verbesserungswürdig, oder es ist in Anbetracht der Realität - des Faktischen als "überholtes Recht" einzustufen. Die zuletzt gestellte Frage ist keine juritische, sondern eine der Gesellschaft.

Auszüge aus dem Datenschutzrecht

Telekommunikationsgesetz, 12. Abschnitt. Kommunikationsgeheimnis, Datenschutz
http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_tkg01.htm#%C2%A7_92.

Kryptografische Verschlüsselung

Während legistische Maßnahmen gesellschaftliches Reglement und Schutz bietet, sind Methoden der Kryptographie eine indivuduelle Möglichkeit des  Schutzes der Privatshpäre, zu denen auch die Steganographie zu zählen ist. Nachfolgende Verweise führen zu Unterlagen, die als Wiederholung aus dem vertiefenden Stoff der Lehrveranstaltung IV1, zählen.

Steganographie

Quellen

Quellen (Qn)

  1. Online: "Commission for the protection of privacy"
  2. R. Kuhlen "Die Kosequenzen von Informationsassistenten" Frankfurt 1999
  3. Online Video: Gerald Spindler zum Urheberrecht
  4. Online: Datenschutzgsetz 2000
  5. Online: Telekommunikationsgesetz
  6. Online: Telekommunikationsgesetz, F. Schmidbauer in "Internet4Jurists"
  7. Online: Richtlinie 2006/24/EG
  8. Online: "Vorratsdatenspeicherung: Die Eckpunkte"
  9. Online: Hans G. Zeger: "Vorratsdatenspeicherung ist Beginn präventivstaatlicher Maßnahmen"
  10. Online: "Wir sind verdächtig, schuldig, verraten"
  11. § 102a Telekommunikstionsgesetz

 Alle genannten Onlinequellen wurden zuletzt am 11. Mai 2012 aufgerufen. Für Inhalte der Onlinezitate wird keinerlei Haftung übernommen.

8 comments :: Kommentieren

Gesetze hinken hinterher

elisabeth.hummer.uni-linz, 11. Mai 2012, 14:41

Ich darf hier auf meinen Lernblog verweisen, in dem ich mich bereits mit der rechtlichen Seite beschäftigt habe.

Zum Thema RFID habe ich noch einen interessanten Zeitungsartikel in der Süddeutschen Zeitung gefunden. Dieser berichtet von Eltern, die mit Hilfe von RFID-Chips in Schulbussen die Kinder überwachen ließen. Gegner sprachen von einem Eingriff in die Privatsphäre von Kindern. Hier der Zeitungsartikel.

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Visiualisierung "Digitale Signatur"

elisabeth.hummer.uni-linz, 11. Mai 2012, 16:27

Eine Visualisierung zum Verständnis der digitalen Signatur ist auf der Website des Institutes für Telematik in Trier zu finden.

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Eine kritische Betrachtung

benjamin.luidold.uni-linz, 11. Mai 2012, 20:18

In diesem YouTube-Video wird das oben angeführte ACTA-Video kritisch betrachtet und Schritt-für-Schritt erklärt, wieso so manche Aussagen einfach nicht stimmen und zudem noch völlig überzogen dargelegt werden. Außerdem wird dazu aufgerufen, nicht jeden YouTube-Inhalt blind zu glauben. Sehenswert!

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benjamin.luidold.uni-linz, 11. Mai 2012, 20:23

... des Weiteren erklärt der Herausgeber dieser kritischen Betrachtung in diesem YouTube-Kanal anhand mehrerer Videos, was ACTA eigentlich ist.

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benjamin.luidold.uni-linz, 11. Mai 2012, 20:27

... für wirklich Interessierte gibt es hier noch den Link, wo man das ACTA-Abkommen selbst nachlesen kann. Zwinkernd

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birgit.zemsauer.uni-linz, 12. Mai 2012, 09:19

PGP (Pretty Good Privacy), um Daten verschlüsseln zu können, dass nur bestimmte Personen diese lesen können. Kann verwendet werden um E-Mails zu verschlüsseln und zu unterzeichnen. PGP Link

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weitere Informationen

julia.krentl.uni-linz, 12. Mai 2012, 10:02

Unter meinem ersten Beitrag könnt ihr auch Informationen zu ACTA finden. Dabei kommt auch die Sicht der Europäischen Kommission zum Ausdruck.

Die verwendeten Quellen bieten noch genauere Ausführungen zu diesem Thema.

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Facebook-Daten-Richtlinien

bernhard.brandstetter.uni-linz, 12. Mai 2012, 14:01

ein interessanter Bericht zum Thema Datenschutz, das in der Vorlesung gestern (12.5.) intensiv behandelt wurde.

Link:
http://derstandard.at/1336696642946/europe-v-facebook-Wiener-Studenten-zwangen-Facebook-Daten-Richtlinien-zu-erneuern (12.5.2012)

 

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