Aufgabe 3: Urheberrecht
bernhard.brandstetter.uni-linz, 12. Juni 2012, 16:01
Aufgabenstellung: Suchen Sie mindestens zwei (mit Quellen hinterlegte) Argumente, warum das heute geltende Urheberrrecht der "digitalen Gesellschaft" nicht mehr entspricht. Nehmen Sie Stellung zur Argumentation.
Argument 1: Musikdownload als Kavaliersdelikt - Urheberrecht ist veraltet
Bei einem Interview (hier nachzulesen) erwähnt ein deutscher Rechtsanwalt, dass der Musikdownload gerade bei Jugendlichen zur normalen Handlung geworden ist. Dass das verboten urheberrechtlich verboten ist, ist entweder nicht bekannt oder wird bewusst ignoriert.
Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass das Recht immer weiter verschärft wird und dabei zum Teil Regelungen trifft, die von den Nutzern nicht verstanden und akzeptiert werden. Wenn man zum Beispiel im Handel eine Musik-CD, eine Film-DVD oder eine Video-Kassette kauft, darf man dieses Trägermedium ohne weiteres weiterverkaufen oder im Internet versteigern. Wenn man aber im Internet Musik oder Filme über Download-Shops erwirbt, dürfen diese heruntergeladenen Dateien nicht weiterverkauft werden. Grund dafür ist, dass die Regelung, die den Weiterverkauf von Trägermedien legalisiert, hier keine Anwendung findet, es jedenfalls völlig unklar ist, ob sie gelten soll.
Eines der Grundprinzipien im Urheberrecht ist der Rechtsschutz des Urhebers, des Kreativen: Der Komponist eines Musikstücks wird geschützt. Dabei geht es einerseits um dessen persönliche Beziehung zum jeweiligen Werk, aber andererseits auch um dessen wirtschaftliche Interessen bei seiner Verwertung. Der Urheber soll von jeder wirtschaftlichen Verwertung etwas abbekommen.
Heute jedoch nützt das Urheberrecht den Urhebern oft wenig. Oder es läuft ihren Interessen in vielen Fällen sogar zuwider und nützt nur noch der Verwertungsindustrie. Denn viele Urheber verkaufen ihre Rechte mehr oder weniger vollständig gegen ein Pauschalhonorar komplett an einen Verlag, eine Plattenfirma oder ein Filmunternehmen. Sind die Rechte erst einmal weg, profitiert der Urheber nicht mehr von längeren, strengeren oder weiter gehenden Rechten.
(Das Urheberrecht ist veraltet, http://www.goethe.de/wis/med/idm/mpl/de5122599.htm, 11.6.2012)
In einem weiteren Artikel wird auch das Problem mit der Gleichwertigkeit von MP3's und CD's, oder auch Büchern vs. E-Books diskutiert. "Sogenannte körperliche und unkörperliche Werke müssen gesetzlich gleichgestellt werden. Genauso sollte jeder das Recht haben, zu privaten Zwecken Kopien anzufertigen." (Zeitonline, http://www.zeit.de/kultur/2012-05/urheberrecht-billen-vzbz, 11.6.2012)
eigene Meinung: Meiner Meinung nach gehören dringend die Regelungen in gewissen Bereichen zum Urheberrecht geändert. Gerade in der heutigen Zeit werden Musik-CD's häufig online gekauft, anstatt im Geschäft als CD-Format. So ist es zum Beispiel im Programm "iTunes" sehr einfach, schnell und LEGAL zur gewünschten Musik zu gelangen. Dass jedoch dann das Weitergeben der Musik nicht erlaubt ist, da es online erworben wurde, und nicht als CD gekauft wurde, ist meiner Meinung völlig unerklärlich. In diesem Zusammenhang sehe ich das Urheberrecht als völlig veraltet, und es sollten dringendst neue Regelungen getroffen werden, um in solchen Fällen nicht das Urhberrecht zu verletzen.
Argument 2: Urheberrecht in der Schule
Neben Schulbüchern und Arbeitsheften erstellen Lehrerinnen und Lehrer schon immer auch eigene Materialien für den Unterricht ihrer Schülerinnen und Schüler und greifen dabei auf unterschiedliche Quellen zu.
Zu den Zeiten, als ausschließlich Printmedien als Quelle benutzt und Fotokopien oder Folien als Unterrichtsmaterial eingesetzt wurden war dies ein relativ einfaches und unproblematisches Unterfangen: Die Gefahr, dass man mit dem Urheberrecht in Konflikt geriet, war gering.
Dies hat sich dramatisch verändert. Im Zeitalter digitaler Medien und des Internet stehen unermesslich viele Quellen zu Verfügung. Darüber hinaus sind die Möglichkeiten der Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterialien vielfältiger geworden. So kann - neben dem Arbeitsblatt in Form einer Fotokopie - Material auch digital zur Verfügung gestellt werden, z. B. auf CD, USB-Stick, auf einer Lernplattform, im internen Netz der Schule oder gar auf der schulischen Homepage. Die Freude über diese vielfältigen Möglichkeiten macht aber auch einer gewissen Unsicherheit Platz. (Urheberrecht in der Schule, http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/, 12.6.2012)
eigene Meinung: Auch im Bereich der Schule wird das Urheberrecht meiner Meinung nach viel zu streng gehandhabt. LehrerInnen müssen ständig aufpassen, keine falschen "einfachen" Grafiken als Lernmittel bereitzustellen, da dies bereits urheberrechtsverletzend sein könnte. Ebenso wird in der Zeit der digitalen Medien immer häufiger auf E-Learning-Elemente zurückgegriffen, wodurch das jetztige Urheberrecht noch sehr umständlich dagegenwirken "kann". Unzählige Grafiken, digitalisierte Texte, etc. müssen beachtet werden, und es muss versichert sein, dass diese ins Lernprogramm eingebunden werden dürfen. Letztendlich sollte in diesem Bereich dafür gesorgt werden, dass diese strengen Regeln entschärft werden, um zukünftig ohne schlechtem Gewissen den lernenden Personen anständiges und gutes Lernmaterial zur Verfügung stellen zu können.
Quelle:
Das Urheberrecht ist veraltet, http://www.goethe.de/wis/med/idm/mpl/de5122599.htm, 11.6.2012
Urheberrecht in der Schule, http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/, 12.6.2012
Zeitonline, http://www.zeit.de/kultur/2012-05/urheberrecht-billen-vzbz, 11.6.2012
Urheberrecht in Schulen
tina.hoedl.uni-linz, 12. Juni 2012, 19:17
Hallo Bernhard,
ich kann dir nur vollkommen zustimmen. Nicht nur an den Schulen stellt das Urheberrecht ein Problem dar, auch im Universitätsbereich wird es zunehmend schwieriger den Studenten gutes Lernmaterial zur Verfügung zu stellen. Aus Gründen des Urheberrechtes werden daher bereits beispielsweise auf Lernmaterialien wie Folien, Fotos und Abbildungen entfernt, die zum Verständnis allerdings erheblich beitragen würden. Ein Bild sagt oft mehr als tausend Worte, und wird kognitiv leichter verarbeitet, weil es auch einen gewissen Wiedererkennungswert hat. Leider trauen sich immer weniger LVA-Leiter diese Folien auch den Studierenden zugänglich zu machen.
LG, Tina
digitale Unterrichtsmaterialien
nadja elisabeth.haider.uni-linz, 14. Juni 2012, 10:54
Hallo Bernhard,
ich denke solange die Quellenangaben zu den Grafiken, Statistiken, Bildern usw. auf den Unterrichtsmaterialien angegeben werden und in der Schule, Unis, FHs ... generell auf das Urheberrecht aufmerksam gemacht wird, sollte es eigentlich möglich sein, solches "geistiges Eigentum" vor allem in Bildungseinrichtungen problemlos und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
LG Nadja
zu Argument 1
margot.arthofer.uni-linz, 14. Juni 2012, 11:13
Hallo Bernhard!
Dein Argument 1 ist das gleiche wie meines. Diesen Artikel habe ich auch gelesen. Kreutzer schreibt dabei über einen Vorschlag, das Urheberrecht in eines für Urheber und eines direkt auf das Werk bezogen zu teilen. Was hältst du davon? Ich findes das eigentlich eine sehr gute Idee.
bernhard.brandstetter.uni-linz, 14. Juni 2012, 22:41
Hallo Margot,
denke auch, dass der Vorschlag von Kreutzer - das Urhberrecht auf die 2 Gruppen aufzuteilen - keine schlechte wäre. :) Bin wirklich schon gespannt, wie sich dieses Spannungsfeld noch weiterentwickelt.
Situation in Schulen und an den Universitäten
jennifer.plutsch.uni-linz, 17. Juni 2012, 14:22
Hallo Bernhard!
Tolle Stellungnahme zu dieser Thematik. Ich kann dir zudem vollkommen zustimmen. Wie bereits die Kollegin Tina Hödl ergänzt habe, habe auch ich bereits eine solche Erfahrung an der Universität erleben dürfen (Grafik entfernt aufgrund des Urheberrechts). Schade eigentlich, denn ich dachte auch das mit Hilfe von korrekten Quellenangaben Vergehen verhindert werden könnten. Aber ich denke einfach, dass sich manche LVA-LeiterInnen diesbezüglich doch noch zu unsicher sind und lieber auf Nummer Sicher gehen.
LG Jenny
özlem.özdemir.uni-linz, 17. Juni 2012, 22:38
Hallo Bernhard!
Ich bin auch in der selben Meinung dass aus oben gennanten Gründen leicht erkennbar ,dass neue regelungen getroffen werden sollen.