Aufgaben Spannungsfeld Urheberrecht

elisabeth.hummer.uni-linz, 19. Mai 2012, 18:37

Das Urheberrecht besteht schon ca. 80 Jahre. Viele Jahre lang bestand kaum die Gefahr, für einen normalen Bürger mit diesem Recht in Konflikt zu kommen. Durch die Möglichkeiten, die die digitalen Medien bieten, hat sich diese Situation geändert und ständig kommen neue Angriffsfelder hinzu.

Im RIS habe ich 27 Änderungen zum Urheberrechtsgesetz, das 1936 erstmalig erwähnt wurde, gefunden.  Die letzte Änderung war im Jahre 2010.

Kann ein Gesetz, das vor ca. 80 Jahren geschrieben wurde, in der heutigen technologisch hochentwickelten Zeit gültig sein?

Man hat sich bemüht, mit den Änderungen und Sondervorschriften auf die sich ständig veränderte Medienwelt einzugehen. Z. B. wurde das Urheberrechtsgesetz mit den Sondervorschriften für Computerprogramme ergänzt.

Hier einige Argumente, warum das Urheberrecht nicht zur Gänze der digitalen Gesellschaft gerecht wird:

Argument 1

Verwertungsrechte

Das Urheberrecht hinkt den Anforderungen an die vernetzte Welt hinterher, ...
... die mangelnde Wertschätzung kreativer Leistungen, die zu einer fast ungehemmten Selbstbedienungsmentalität im Internet führt und am Ende allen Beteiligten schadet. (Quelle: www.anwalt.de, abgerufen am 18.5.2012)

Zu den Verwertungsrechten zählen das Vervielfältigungs- und das Verbreitungsrecht. Das Vervielfältigen ist mit den neuen digitalen Medien um so viel einfacher geworden. Die Aufnahme eines Musikstückes, das Mitschneiden eines Filmes ist mit dem technischen Equipment eines Einzelnen ohne große Vorkenntnisse möglich. Es ist daher sehr schwierig, dieser Flut an „Raubkopien“ Herr zu werden. Eindämmen kann man dies kaum.

Oder soll - so wie dies das ACTA-Abkommen vorsieht - eine "totale Überwachung" diese Vergehen einstellen?

Durch dieses Abkommen würden sich vor allem der Musik- und Filmindustrie ihre Rechte sichern.



Argument 2

Schutzrechte

Das Problem ist hier, dass durch die Digitalisierung es auch für Laien möglich wurde, auf einfachste Weise Fotomontagen herzustellen. Sobald ein Abbild der Wirklichkeit im Computer eingescannt ist, kann damit so gut wie jede Veränderung gemacht werden. Aber auch perfekt dargestellte “Computerrealität” kann in eine wirkliche wahrhaftige Realität eingeblendet werden, dann nochmals abgefilmt werden und in den Medien als echte Wirklichkeit berichtet werden. (Quelle: Rechtsprobleme.at, abgerufen am 18.5.2012)

Im Bildnisschutz (Schutzrecht § 78 Urheberrechtsgesetz) wird festgehalten, dass Bildnisse von Personen weder öffentlich ausgestellt noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben, eines nahen Angehörigen verletzt würden.

Bearbeitungen von Bildern sind in diversen Bildbearbeitungsprogrammen sehr schnell und einfach durchzuführen. Solange diese Bilder der Öffentlichkeit nicht zugängig gemacht werden, ist dies auch kein Problem.

Nehmen wir an, Schüler haben ein Problem mit einem Lehrer, nehmen sein Bild, verunstalten es und stellen es auf Facebook. Kommentare werden erwartet und auch abgegeben!



Argument 3

Unwissenheit

«Urheberrechtsverstösse sind in den neuen sozialen Medien an der Tagesordnung.» Sogar Juristen, die an einer Tagung teilnahmen, wurden von Poto Wegener (Direktor von Swissperform, einer Gesellschaft für Leistungsschutzrechte, die auf Urheberrechtsfragen spezialisiert ist) aufgedeckt. Viele der Teilnehmer verwendeten Comicfiguren auf ihren Facebookseiten und verletzten somit das Urheberrecht. (Quelle: www.uzh.ch)

Diese Argument hat jetzt niht unbedingt mit dem Hinterherkinken des Urheberrechtes zu tun, zeigt aber ein Problem auf, das der Großteil der User von Social Media-Plattformen die REchte einfach ignorieren oder einfach unwissend sind.

Warum ist dies so? Meiner Meinung nach hat dies mit Sicherheit mit der Einfachheit und dem leichten Zugang zu tun. Das Kopieren und Einfügen ist ohne Hürden möglich. Und wenn dies so einfach geht, dann werden Bilder und Videos verwendet, ohne viel darüber nachzudenken.

Wie man hier Beschränkungen einbauen kann ist sehr schwierig zu beantworten. Nur die Gesetze zu verschärfen wird nicht viel nützen. Es gibt natürlich immer Schlupflöcher, immer die Aussage: "Wo kein Kläger, da kein Richter!". Und ist es nicht so, dass die meisten von den Usern hundertfach schon kopiert haben.

Dort wo nicht veröffentlicht und Geld verdient wird damit, fällt das unter die private Vervielfältigung und diese ist ja erlaubt. Doch das posten auf Facebook geht eben schon einen Schritt weiter. Und da sind Eltern, Lehrer und Professoren gefordert, immer wieder auf die Gefahren hinzuweisen.

Aber trotzdem ist es wichtig zu wissen, dass „Unwissenheit nicht vor Strafe schützt!“

 

Lösungsansatz

Einen interessanten Lösungsansatz habe ich von Dr. Carsten Ulbricht gefunden. Er ist Jurist und hat sich auf die Themen rund um das Internet, insbesondere Social Media, E-Commerce und Enterprise 2.0 spezialisiert. Er schlägt vor, eine private Nutzungshandlung, die nicht in das Verwertungsinteresse des Urhebers eingreift, zu legalisieren. Er vergleicht hier mit der Regelung, die es für das Zitat gibt.  (§ 51 UrhG)

In seinem Bericht auf der Website www.rechtzweinull.de spannt er - ausgehend von einer Erklärung zum ACTA-Abkommen einen Bogen vom Dilemma des Urheberrechts, über die Zielsetzung bis hin zur Erklärung, dass ein Informationsdefizit in der gesamten EU zu diesem Thema vorherrscht.

 

Quellen:

Bundeskanzleramt Rechtsinformationssystem, http://www.ris.bka.gv.at/, abgerufen 18.5.2012

Anwalt.de, http://www.anwalt.de, abgerufen 18.5.2012

Rechtsprobleme.at, http://www.rechtsprobleme.at, abgerufen 18.5.2012

Internet4jurists.at, http://www.internet4jurists.at, abgerufen 18.5.2012

Swissperform, Gesellschaft für Leistungsschutzrechte, http://www.swissperform.ch, abgerufen 18.5.2012

Universität Zürich, http://www.uzh.ch, abgerufen 18.5.2012

Rechtzweinull.de, http://www.rechtzweinull.de, abgerufen 19.5.2012

 

 

 

 


13 comments :: Kommentieren

Kommentar zu Argument 1 - Verwertungsrechte

horst.wallner.uni-linz, 18. Mai 2012, 22:40

Liebe Elisabeth!

Hinsichtlich deines 1. Argumentes betreffend Selbstbedienungsmentalität im Internet (in Bezug auf das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht), schließe ich mich absolut deiner Meinung an.  So wie im Beitrag von Professor Dr. Spindler angeregt, denke auch ich, dass es zu einer fairen Verteilung der Interessen, also sowohl auf Seiten der Urheber, der Verwerter als auch der Nutzer kommen sollte. (Video Professor Dr. Gerald Spindler nach der Anhörung zum „Urheberrecht“ http://www.youtube.com/watch?v=mmDHoNqBgKY, 18.05.12).

 Dies wiederum geht auch meiner Meinung nach, nur durch eine möglichst einfache Neujustierung des bestehenden Urheberrechts.

Hinsichtlich Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechtes sollte man beachten, dass es sich um zwei voneinander abweichende Rechte handelt. Vervielfältigungen passieren oftmals ohne nachfolgende Verbreitung. Die Verbreitung eines Werkstücks (etwa Computersoftware) durch einen Berechtigten hingegen, setzt nicht unbedingt voraus, dass bei diesem auch eine Vervielfältigung stattgefunden hat. Das Verbreitungsrecht stellt somit eine Ergänzung zum Vervielfältigungsrecht dar. (vgl. Röttinger, Moritz, Der Urheberrechtsschutz von Computersoftware in Österreich, ÖZJ 1990, S. 33)

Hinsichtlich ACTA-Abkommen denke ich (wie du), dass dieses bilaterale Übereinkommen sehr einseitig ausgelegt wäre und nicht die gewünschte Anreizfunktion für Alle (Urheber, Verwerter und Nutzer) schafft.

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elisabeth.hummer.uni-linz, 19. Mai 2012, 13:50

Danke für deinen Kommentar und die Ergänzung und Erläuterungen zum Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht.

Bezugnehmend auf das ACTA-Abkommen gehe ich mit dir konform, wenn du erwähnst, dass dieses natürlich sehr einseitig (nur auf die Verwerter abgestimmt) ist.

Kontrolle finde ich gut und auch notwendig, Einschränkungen und Beschränkungen, wie sie das Abkommen vorsieht, würde das Internet derart einengen, dass kaum mehr ein Nutzen daraus gezogen werden kann bzw. dass man beim jedem Klick nachdenken muss, ob dies nun legal ist oder nicht.

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Argument 3: Unwissenheit

jessika.jaspersen.uni-linz, 19. Mai 2012, 20:28

Ohne vorher deinen Beitrag zu lesen, fiel mir auch sofort das "Sprichwort" ein: "Unwissenheit schütz vor Strafe nicht". Ich denke, dass du es in deinem Beitrag genau triffst! Die Daten sind im Internet ganz einfach zu finden, zu kopieren und dann einfach weiter zu verwenden. Genau dass ist das Problem! Zu mal ja auch nicht alles verboten ist! 

Das "Bistum Passau" berichtet genau von so einem Fall auf deren Website (anbei der Link). Der Heimleiter hatte sich einen Film aus der öffentlichen Videothek ausgeliehen und diesen im Speisesaal den Heimbewohnern vorgeführt. Da die Vorführung irgendwie an die Öffentlichkeit gelangt war, bekam die GEMA davon Wind und es wurde Anzeige gegen den Heimleiter erstattet (Quelle: "Bistum Passau", abgerufen am 19.05.2012).

Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass oft Personen betroffen sind, die gar keine "bösen Absichten" haben. Die Personen, die wirklich bewusst, gegen das Urheberrecht verstoßen lassen sich natürlich nur schwer "erwischen" und genau deshalb trifft es die "Falschen". Daher gebe ich dir auch Recht, dass die Aufklärungsarbeit hier wichtig ist!

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zum Thema "Unwissenheit"

nadja elisabeth.haider.uni-linz, 4. Juni 2012, 11:16

Hallo Jessika,

dein Beitrag trifft es auf den Punkt!

Ich denke auch, dass Unwissenheit in Bezug auf das Urheberrecht ein wesentliches Problem ist, weil es oft Personen betrifft, die tatsächlich nur im "guten Glauben" handeln und unbeabsichtigt gegen das Urheberrecht verstoßen (so wie es dem Heimleiter lt. Artikel passiert ist).

LG Nadja

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Frage der Öffentlichkeit

sylvia.rosenthaler.uni-linz, 17. Juni 2012, 21:17

Hallo,

aber ist es nicht so, dass man in Österreich nur dann AKM Abgabe (vgl. GEMA in D) zahlen muss, wenn man eine öffentliche Veranstaltung hat? Mein Freund hat sich beim Bundesheer desöfteren Film aus der Kaserneninternen Videothek ausgeborgt und dann im Kreise der Soldaten angesehen - wäre doch ein ähnlicher Fall wie beschrieben, nur hier unter dem "Schirm" des Vater Staat. Ich finde das oben beschriebener Fall eine private Vorführung war und kann die GEMA Anzeige nicht verstehen. 

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silvia maria.hons.uni-linz, 26. Mai 2012, 21:16

Hallo Elisabeth,

ich denke ebenfalls, wie du in deinem Argument 3 darstellst, dass die meisten Personen, die das Urheberrecht verletzen, dies gar nicht bewusst tun, sondern durch die einfachen Möglichkeiten der Verbreitung und Vervielfältigung unbewusst dazu verleitet werden.

Ich finde auch den Lösungsansatz sehr interessant. Dieser wäre bei einer Neugestaltung des Urheberrechts durchaus sinnvoll.

Lg, Silvia 

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Konkurrenzfähigkeit zu illegalen Tauschbörsen

dessislava.entcheva2.uni-linz, 27. Mai 2012, 21:28

Hallo Elisabeth!

Dein erstes Argument aufgreifend will ich mich auch anschließen, daß die 'Vollstreckung' des Urheberrechts mittels umfassender Bespitzelung des einzelnen Nutzers  der denkbar schlechteste Weg ist.

Eindämmen lässt sich der illegale Tauschhandel offensichtlich sowieso nicht. 

Ein gangbarer Weg könnte es sein, zu illegalen Tauschbörsen 'konkurrenzfähig' zu werden. Denn derzeit stellt sich die Situation ja so dar: Trotz massiver Einsparungen des Internet- gegenüber dem Einzelhandelverkaufs kosten bspw. Musikalben nur unwesentlich weniger. Dafür sind sie oft stark mit DRM-Schutzmechanismen eingeschränkt, was den legalen Download weiter unattraktiver erscheinen lässt.

Daher also die Wahl: legal, überteuert, in der Nutzung eingeschränkt, oder illegal, kostenlos und dafür unbeschränkt verwendbar? Für viele liegt die Entscheidung auf der Hand.

Der Wegfall der Kosten für Pressung, Lagerung, Transport und Verkauf einer CD müsste eigentlich den finalen Preis viel weiter drücken können, als dies aktuell geschieht. Auch in Hinblick auf die illegale Konkurrenz.

Denn ich bin überzeugt davon, dass mit attraktiverer Preisgestaltung auf weit 'sanfterem' Weg dem illegalen Tausch das Wasser abgegraben werden kann.

Liebe Grüße,

Dessi 

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Argument 3

nadja elisabeth.haider.uni-linz, 4. Juni 2012, 11:38

Hallo Elisabeth,

 

ich stimme dir grundsätzlich zu, dass Lehrkräfte und Eltern gefordert sind auf diverse Rechte im Internet hinzuweisen.

Meiner Meinung nach muss dazu in den Schulen/an den Unis deutlich mehr Aufmerksamheit auf das Thema Urheberrecht/Verwertungsrecht gerichtet werden. Schüler und Studenten sollen sich im IT-Unterricht ernsthaft damit beschäftigen und nicht nur lernen wie man Programme wie Photoshop usw. bedienen kann. Das Rechte-Thema sollte im Unterricht viel mehr als nur ein Randthema nach dem Motto "Ja, es gibt Urheberrechte und haltet euch daran. Und jetzt zum nächsten Thema ... " sein. Dann würden sich schon mal die unwissentlichen Urheberrechtsverletzungen reduzieren.

Diese Aufgabe den Eltern zu überlassen, finde ich allerdings weniger effektiv, weil die heutige Elterngeneration selbst noch wenig Erfahrung im Umgang mit Rechten hat und auch hier noch großer Nachholbedarf bzgl. der Rechte-Thematik besteht.

 

LG Nadja

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Unwissenheit

natascha.wimhofer.uni-linz, 12. Juni 2012, 14:35

Hallo Elisabeth!

 

Ich finde deine Argumentation bringen es absolut auf den Punkt ... Auch ich denke, dass die Unwissenheit ein großes Problem ist. Ich denke, es ist schwer eine einheitlich und faire Lösung für diese Thematik zu finden, insbesondere im Zeitalter des Web 2.0 dennoch wäre dein vorgestellter Lösungsansatz vielleicht eine gute Herangehensweise. Weiters wäre es vielleicht denkbar, qualitativ hochwertige Literatur im Internet gegen einen attraktiven Preis zur Verfügung zu stellen...??

 

Lg Natascha

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jalih.dizon.uni-linz, 15. Juni 2012, 18:29

hello Elisabeth,

I strongly agree to your arguements about copyright exploitation, but I think that copying illegally in the other hands can not be stop. I think that one reason is because of needs and second is because of affordability.Some copyrighted products are expensive and only the people who got the money can afford it.

I also agree that the owner or the creator is being abused by those people who exploit the law of copyright,(I also can't imagine how the owner will react when they just see their work stolen by other and just try to edit it and became more famous than the original maker of it. )

Also, I think that new technology has a big influence why our rights are exploited.

Best regards,

JalihZwinkernd

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Kommentar

jennifer.plutsch.uni-linz, 17. Juni 2012, 14:07

Liebe Elisabeth,

vorab möchte ich loswerden, dass ich deinen Blogeintrag zur Aufgabe 3 wirklich sehr gelungen finde und ich der Meinung bin, dass du sehr gute Aspekte mit eingebracht hast.

 

Ich kann dir nur zustimmen, wenn du sagst, dass es scwierig sein wird, Beschränkungen einzubauen. Aber ich bin auch der Meinung und habe dazu auch in meinem Blogeintrag Stellung genommen (HIER geht's zu meinen Stellungnahmen) - dass man mit verschärften Gesetzen nicht alle Probleme lösen können wird. Es ist natürlich sehr schwierig, einen Mittelweg zu finden - indem man einerseits die Gesetze verschärft jedoch andererseits das Bewusstsein der InternetnutzerInnen zu verändern. Ich bin der Meinung, dass es wichtig ist, geistiges Eigentum zu schützen aber ich muss auch ehrlich gestehen, dass ich obwohl ich über das Thema informiert bin, sicher auch nicht alles weiß und daher vielleicht unwissentlich schon mal dagegen verstoßen habe. Eine Tatsache, mit denen sich wahrscheinlich mehrere Menschen konfrontiert sehen.

 

LG Jenny

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Hallo Elisabeth

jacqueline.altendorfer.uni-linz, 17. Juni 2012, 20:27

Deine Argumente finde ich sehr interessant, hier meine Anmerkungen:

 

zu Argument 1:

Auf die Frage:Oder soll - so wie dies das ACTA-Abkommen vorsieht - eine "totale Überwachung" diese Vergehen einstellen? bekommst du von mir ein klares NEIN. Wo bleibt da die Privatsphäre? Natürlich hast du recht, dass der Klau von Daten mit den neuen Medien um vieles leichter geworden ist, aber ich sehe das mit anderen Augen: schließlich muss es doch eine Ehre für den Musiker/den Entwickler sein, wenn seine Werke so begehrt sind dass sie beim Klau gegen das Gesetz handeln. Mir ist schon bewusst, dass dem Entwickler/Musiker somit Geld verloren geht, keine Frage! Vielleicht schaust du ja mal bei meiner Lösung der dritten Aufgabe vorbei, da habe ich einen Artikel gefunden in dem ein Entwickler bei seinem neuen Spiel bewusst auf einen Kopierschutz verzichtet hat nur um den Hackern den Spaß zu verderben ;) und es hat geklappt :) ich denke also dass es oftmals garnicht soviel darum geht dass geistiges Eigentum gestohlen wird, sondern darum, dass Hacker nach immer neuen Aufgaben suchen.

Lg Jacqueline


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Die totale Überwachung

mario.skopec.uni-linz, 27. Mai 2013, 14:05

Hallo Elisabeth!

Zur totalen Überwachung möchte ich dich auf meinen Beitrag im Blog verweisen.

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