Aufgabe 3: Das Urheberrecht in der Krise

christoph.futterknecht.uni-linz, 14. Juni 2013, 11:24

Die Krise des Urheberrechts besteht darin, dass das Urheberrecht in Deutschland von 1965 stammt und seitdem nur durch kleine Änderungen angepasst worden ist. Es ist also nicht für das digitale Zeitalter konzipiert worden, da das Internet und digitale Medien zu dieser Zeit noch nicht entwickelt waren. Mittlerweile gibt es jedoch in fast allen Haushalte Computer und Internet und so kommt jeder mit dem Urheberrecht in Berührung. (http://www.goethe.de/wis/med/idm/mpl/de5122599.htm, abgerufen am 14.06.2013)

Argument 1: Geänderte Vorraussetzungen

"Früher war das Urheberrecht ein Recht für Profis, also für Autoren und Manager von Buch- und Plattenverlagen oder für die Filmindustrie. Heute kommen auch juristische Laien im Internet – etwa als Nutzer des Web 2.0 – fast jeden Tag mit Urheberrechtsfragen in Kontakt. Damit ist das Urheberrecht zu einem allgemeinen Verhaltensrecht für die Gesellschaft geworden. Doch dafür ist es viel zu komplex und wegen seiner veralteten Konzeption nur schwierig anzuwenden." (http://www.goethe.de/wis/med/idm/mpl/de5122599.htm, abgerufen am 14.06.2013)

Meiner Meinung nach ist dies das größte Problem mit dem das Urheberrecht zu kämpfen hat. Vorallem in sozialen Netzwerken werden ständig Fotos, Videos oder Texte gepostet und in Umlauf gebracht bei denen die Urheberrechte sicher nicht beim Verbreiter liegen.

http://images.wikia.com/adventuretimewithfinnandjake/images/5/56/Another-boromir-meme.jpg, abgerufen am 14.06.2013

(http://images.wikia.com/adventuretimewithfinnandjake/images/5/56/Another-boromir-meme.jpg, abgerufen am 14.06.2013)

Jeder der sich in sozialen Netzwerken wie Facebook herum treibt kennt dieses Bild. Manche verändern es leicht indem sie einen lustigen Spruch hinzufügen und bringen es wieder in Umlauf. Jedoch haben diese Personen kein Verwertungsrecht an dem Bild. Alleine an diesem kleinen Beispiel erkennt man, das jeder mit dem Urheberrecht in Verbindung kommen kann ohne es zu Wissen oder daran zu denken.

Argument 2: Urheberschutz läuft oft ins Leere

"Eines der Grundprinzipien im Urheberrecht ist der Rechtsschutz des Urhebers, des Kreativen: Der Komponist eines Musikstücks wird geschützt, der Filmemacher oder der Software-Programmierer. Dabei geht es einerseits um dessen persönliche Beziehung zum jeweiligen Werk, aber andererseits auch um dessen wirtschaftliche Interessen bei seiner Verwertung. Der Urheber soll von jeder wirtschaftlichen Verwertung etwas abbekommen.

Heute jedoch nützt das Urheberrecht den Urhebern oft wenig. Oder es läuft ihren Interessen in vielen Fällen sogar zuwider und nützt nur noch der Verwertungsindustrie. Denn viele Urheber verkaufen ihre Rechte mehr oder weniger vollständig gegen ein Pauschalhonorar komplett an einen Verlag, eine Plattenfirma oder ein Filmunternehmen. Sind die Rechte erst einmal weg, profitiert der Urheber nicht mehr von längeren, strengeren oder weiter gehenden Rechten." (http://www.goethe.de/wis/med/idm/mpl/de5122599.htm, abgerufen am 14.06.2013)

Dies wird Teilweise so weit getrieben, dass die Rechte schon abgegeben werden müssen, bevor man kreativ wird und schützenswerte Inhalte erstellt. So passiert es bei Castingshows die im Fersehen laufen des öfteren, das die Bildrechte auf Videos, in denen man selbst zu sehen ist, abgegeben werden müssen, bevor die Inhalte erstellt sind. Dies kann zu tiefen Depressionen führen wenn dann beispielsweise peinliche Videos im Internet oder Fernsehen in Umlauf gebracht werden. Wer mehr dazu erfahren will kann es hier nachlesen.

1 comment :: Kommentieren

Geänderte Voraussetzungen

magdalena.grims.uni-linz, 18. Juni 2013, 19:31

Ich stimme dem Argument der geänderten Voraussetzungen absolut zu. Das Urheberrecht steht vor dem Problem eine absolut dynamische Szene schützen zu müssen und daher ist das Recht sehr schnell veraltet oder nicht mehr up-to-date!

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