Aufgaben Aufgabe 3
Dessislava.Entcheva.Uni-Linz, 28. Mai 2012, 12:37
Aufgabe 3 Aufgabenstellung
Suchen Sie mindestens zwei (mit Quellen hinterlegte) Argumente, warum das heute geltende Urheberrecht der "digitalen Gesellschaft" nicht mehr entspricht. Nehmen Sie Stellung zur Argumentation.
Argumente
Das Thema Urheberrechte gibt es schon seit viele Jahren nur bis jetzt haben wir uns nicht wirklich viele Gedanken gemacht, was sich eigentlich dahinter verbirgt. Die Globalisierung des Internets hat deutlich die gegenseitige Kommunikation erleichtert. Zu erst war es möglich, dass man sich Fotos oder Dokumente über das Internet schicken konnte und später sogar online Filme zu sehen oder Musik zu hören bzw. downloaden.
„Am 6. September 1952 wurde in Genf das Welturheberechtsabkommen beschlossen. Es sollte eine weltweite Regelung zum Schutz der Urheberrechte darstellen und die Verbreitung der Geisteswerke erleichtern. Die unterzeichnenden Staaten verpflichteten sich, ihre eigenen Gesetzesgrundlagen entsprechend anzupassen.“ Quelle, 26.05.12
Dieses Gesetz vertritt die Idee das geistige Eigentum der Urheber im weiteren Sinn zu schützen und bei nicht korrekter Anwendung eines Werkes (bspw. Tonkunst, Literatur, Werke der bildende Künste) denjenigen gesetzlich zu bestrafen. Quelle, 26.05.12
Das Problem hier ist, dass das Urhebergesetz in keinerlei Weise das Wesen des digitalen Zeitalters heutzutage berücksichtigt, sondern deutliche Lücken aufweist, die bestimmt vielen schon aufgefallen sind. Aus diesem Grund möchte ich einige Argumente anführen, die ich bei meinen Recherchen festgestellt habe.
Das erste Argument bezieht sich auf die Musikindustrie. Diese weitet ihren Verkauf mittlerweile viel mehr im Internet aus und vernachlässigt deutlich den CD-Verkauf. Wenn man Musik nur über das Web anbietet, kommen in diesem Fall alle möglichen Herstellungs- und Logistik kosten weg und das einzige, woran gedacht werden muss, ist ein größerer Webserver. Zu berücksichtigen ist aber, dass man beim Kauf der einzelnen Lieder eines Albums im Internet (bspw. iTunes) viel mehr bezahlen muss als wenn man sich die CD im Handel kaufen würde. Am Ende erweist sich die Musikindustrie als der Hauptgewinner aus dem ganzen „Prozess“. Zu erwähnen ist auch, dass der Zusatzgewinn der Musikindustrie kein Urheber oder Käufer sieht, sondern dafür verwendet wird um Kampagnen gegen Raubkopierer und für die im Parlament sitzenden Lobbyisten zu „unterstützen“. Quelle, 26.05.12
Meinung --> Trotz Zunahme der Verfolgung von Tauschbörsen, schrecken die Nutzer gar nicht davor zurück - ganz im Gegenteil: die Nutzerzahlen steigen immer mehr an. Man kann ganz offensichtlich die Nutzung der Tauschbörsen nicht so leicht bekämpfen. Meiner Meinung nach soll nach einem besseren und nachhaltigen Weg gesucht werden mit der illegalen Verbreitung in Konkurrenz zu treten und ihr somit das Wasser abzugraben. Es kann nicht sein, dass ein Albumdownload im Online-Musikstore ca. €10, 00 kostet und das Abspielen ist dann nur auf zwei bzw. drei Geräten möglich, da sie andere Formate benutzen, die nicht jeder MP3-Player abspielen kann, „(...)Das DRM-System FairPlay stellt dabei sicher, dass sich die Musik, abgesehen von selbstgebrannten CDs, nur mit iTunes, Apple TV, Motorolas iTunes-Mobiltelefon, dem iPhone und allen iPods abspielen lässt.“ Quelle, 27.05.12
Aus diesem Grund sehen sich viele Nutzer gezwungen den kostenlosen und dafür „gefährlichen“ Download in Kauf zu nehmen, damit sie frei Musik auf jedem beliebigen Gerät abspielen können.
Mein nächstes Argument bezieht sich auf eine Aktion vor einem oder zwei Jahren auf dem sozialen Netzwerk Facebook (FB). Dabei wurden die FB-Nutzer aufgefordert, ein Bild einer Comicfigur aus ihrer Kindheit als Profilbild zu setzen. Das ist in Wirklichkeit ein urheberrechtlich geschützter Inhalt, der zur privaten Zwecken eingesetzt wurde. Diese Bilder (VIPs oder Comicfiguren) sind auf jeden Fall urhebergeschützt, da die Rechte bei Zeichnern, Fotografen oder Verlegern liegen. Die Nutzungsbedienungen von Facebook erlauben die Sichtbarkeit vom Profilbild, also dieses ist für jede einzelne Person sichtbar. Aus diesem Grund muss jeder Benutzer, der ein fremdes Bild als Profilbild setzt will, beim Rechtsinhaber um Genehmigung fragen, sonst riskiert derjenige eine Urhebeverletzung (laut deutschem Gesetz §19a UrhG, letzter Zugriff 27.05.12) Quelle, 27.05.12
Meinung --> Meiner Meinung nach sollte man sich zu erst informieren bevor man die Idee trifft ein solches Bild als sein eigenes auszugeben. Es ist nicht nur die Film- oder Musikindustrie betroffen, sondern auch Privatpersonen, deren Bilder unwissentlich benutzt wurden oder ohne Genehmigung verteilt wurden. Dies kann man sogar als Identitätsraub bezeichnen. So ein Versuch kann sogar Menschenleben verändern. Beispiel: „Neda Soltani: Mit dem Geist einer Toten“ , Erich Kocina, Die Presse, 26.05.12, 17:47 (letzter Zugriff, 27.05.12)
Im Gegensatz zu Bildern „realer Personen“ stellt sich für mich die Situation mit den Comicfiguren dar. Die bloße Verwendung von bspw. Micky Maus als Profilbild stellt weder eine (finanzielle) Bereicherung der einen Seite noch ein entstandener Schaden auf der anderen Seite dar. Die Androhung einer Unterlassungsklage klingt in diesem Falle mehr als überzogen.
Dass dies kaum überzogen ist, zeigt auch der Wikipediaeintrag über Micky Maus, in dem trotz seiner Ausführlichkeit kein einziges Bild des bekannten Charakters zu finden ist – warum, bleibt jedem zur Interpretation überlassen... Quelle, 28.05.12
Kommentar zu ACTA und co.
Abschließend sei gesagt, dass das Urheberrecht einfach nicht der Beschaffenheit des Internets gewachsen ist. Die Diskussion steht daher gegenwärtig am Scheideweg. Entweder eine Anpassung des Gesetzes an die Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts oder ein Hineinzwingen des Internets in eine angestaubte Regelung. Letzteres kann nur mittels umfassender Beschnüffelung realisiert werden (s. Anträge, wie SOPA, PIPA (USA) und ACTA (inkl. EU)), ein aus meiner Sicht äußerst bedenklicher Schritt in eine Richtung, die das Internet in seiner gegenwärtigen Form stark verändern würde.
Ein globales dezentral organisiertes Netzwerk, welches die Kommunikation über sämtliche Grenzen und geografischen Hindernisse ermöglicht ist ein zu hohes Gut, als dass es zum Spielball von Konzerninteressen verkommen darf.
Internet-Quellen:
Geschichte des Urheberrechts, 26.05.12
Urheberrecht, 26.05.12
Usenet-Gesetze-Urheberrecht, 26.05.12
ITunes_Store, 27.05.12
Gesetze im Internet, 27.05.12
Urheberrecht-Facebook-Comic-Bilder, 27.05.12
Deutsches Urhebegesetz §19a UrhG, 27.05.12
Die Presse, Neda-Soltani:Mit dem Gesicht einer Toten?, 27.05.12
Micky Maus, 28.05.12
Kommentar zum Beitrag über Profilbilder
elisabeth.hummer.uni-linz, 28. Mai 2012, 13:28
Ich gehe ganz konform mit deiner Aussage, dass man sich zuerst informieren muss. Ein verantwortungsbewusster User wird dies auch tun. Problematisch wird es bei Kindern Jugendlichen. Diese verwenden ohne viel Nachdenken Bilder prominenter Personen oder auch Comics für das eigene Profilbild. Sie machen sich einen "Spaß" daraus, jemand anderer zu sein als sie sind.
Was steckt eigentlich psychologisch dahinter? Wäre sehr interessant herauszufinden, was die Beweggründe dafür sind. Doch "schuldig" im Sinne des Urheberrechts sind sie auf jeden Fall.
Hier sind Eltern und Lehrkräfte gefordert, Unterstützung und Aufklärung zu geben. Denn wie ich schon in meinem Blog geschrieben habe: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"
silvia maria.hons.uni-linz, 28. Mai 2012, 18:32
Hallo,
ich denke, dass in unserer Zeit mit den Möglichkeiten der neuen Medien und sozialen Plattformen viel zu leichtfertig umgegangen wird und dies nicht nur bei der Nutzung von Bildern. Die Jugendlichen posten einfach alles Mögliche auf ihrer Plattform, weshalb der gläserne Mensch zur Realität geworden ist. An Urheberrecht denkt bei dem Posten von Inhalten fast keiner.
Dass soziale Plattformen und die schnelle Verbreitung von Informationen nicht immer Vorteile bieten, zeigt auch dieser Artikel.
Lg, Silvia
Meine Meinung zu Deinem Beitrag:
alexandra.preslmayr.uni-linz, 3. Juni 2012, 10:20
Hallo Dessislava!
In Deinem Beitrag erwähnst Du das ursprüngliche Problem: Das Urheberrecht wurde 1952 unterzeichnet. Zu diesem Zeitpunkt hatte noch niemand eine Vorstellung darüber wie groß und mächtig das Internet wird. Die Möglichkeiten und der Umfang des Internets waren einfach noch nicht bekannt. Du sagst ganz richtig dass es zum Beginn des Internets das Höchste der Gefühle was sich ein Foto zu mailen. Ich kann mich (wenn auch dunkel) daran erinnern wie das war. Ich kann mich aber auch noch daran erinnern wie toll es war „Napster“, „Limewire“ & Co. ohne Bedenken und gratis benutzen zu können. Ich denke dass sich junge Leute wie wir es sind ein Leben ohne Internet nicht mehr vorstellen können. Wäre ich jedoch ein Musiker und kein Student, hätte ich sicherlich auch etwas gegen das gratis downloaden meiner Arbeit. Ich will ja schließlich auch am Ende des Monats mein Gehalt von meinem Chef. Ich bin der Meinung man muss immer beide Seiten betrachten. Schlussendlich ist das Urheberrecht aber verstaubt und eingerostet und es bedarf einer Überarbeitung um es auch im Jahre 2012 noch anwenden zu können.
Liebe Grüße
Alexandra
Kommentar "Profilbilder"
bernhard.brandstetter.uni-linz, 11. Juni 2012, 15:51
auch ich bin komplett deiner Meiung, dass man sich zuerst darüber informieren sollte, ob ein Bild überhaupt verwendet werden darf. Ich muss aber ehrlich gestehen, dass auch ich erst genauer auf solche Sachen achte, seitdem das "Urheberrecht" im Kurs genau durchgenommen wurde.
In Bezug auf die Nutzung von Profilbildern auf Facebook denke ich, dass es vor allem Jugendliche sind, die dazu wagen, eine prominente Persönlichkeit als Profilbild zu verwenden. Das große Problem sehe ich darin, dass bei einer großen Anzahl dieser Fälle nicht nachgedacht wird, ob dies eigentlich strafbar ist oder nicht. Zur Verwendung von Comicbildern sehe ich das Problem nicht so drastisch, jedoch kann die Verwendung von evtl. sogar "peinlichen" Fotos von anderen Personen zu schweren Folgen führen. Deshalb finde ich es für enorm wichtig, gerade Jugendliche in diesem Bereich besser aufzuklären.
Til Schweizer, Rechtsanwalt in Deutschland, sagt, das Urheberrecht sei zu einer Art Verhaltensrecht der Gesellschaft geworden. Auch er spricht Facebook in folgendem Artikel an, welchen ich sehr interessant finde: http://www.salzburg.com/nachrichten/medien/sn/artikel/im-netz-des-urheberrechts-16622/ (Zugegriffen: 12.6.2012)
Ich habe ein Kommentar zu Deinem ersten Argument:
jan.danis.uni-linz, 17. Juni 2012, 01:44
Ich persönlich bin bei Amazon, bezahle jedoch nicht für Musik/Filme, da ich ebenso der Meinung bin dass die Restriktionen problematisch sind, die damit einhergehen – sprich Verfügbarkeit nur auf bestimmten Geräten, bzw. beschränkte Verfügbarkeit bezüglich Anzahl der Geräte und Zukunftstauglichkeit. Wenn ich jetzt ein gekauftes Musikstück/Film erst recht mit irgendwelcher Spezialsoftware verändern muss, damit ich es archivieren und auch in Zukunft problemlos auf kommenden Plattformen abspielen kann, kann ich mir meine Sachen gleich illegal downloaden – natürlich nur theoretisch, machen würde ich so etwas nie.
Ich kenne allerdings persönlich Personen, welche sich die Sachen, die sie interessieren auf erwähnten Tauschbörsen besorgen, und wenn sie ihnen besonders gut gefallen, dann geht’s ab ins Geschäft und die CD oder Blue-Ray wird gekauft und zur privaten Sammlung hinzugefügt. Da sind dann auch teilweise Sachen dabei, die man sich nie kaufen würde, aber nach ein paar Mal hören/sehen will man sie doch in seiner persönlichen Sammlung haben. Insofern können die Tauschbörsen als Instrument gesehen werden um sich vorab zu informieren über die Qualität eines Angebots; beziehungsweise, und das ist besonders für nicht bekannte Urheber wichtig – um überhaupt entdeckt zu werden.