Onlinetest für Interaktive Medien

Aktualisiert: Fr, 23.01.2009 |  login
Donnerstag, 22. Januar 2009

Punkte: 1
Fragetyp: Multiple Choice

Frage:
Welche der folgenden Aussagen treffen zu?
• Das Ergebnis des Schaffens muss eine persönliche Note des Schöpfers tragen um als Werk iSd UrhG zu gelten
• Geschützt sind bestimmte Verwertungsarten
• Ansammlungen von strukturierten Daten fallen nicht unter das UrhG
• Die Einzigartigkeit der Schöpfung ist für die Schutzwürdigkeit ausschlaggebend

Antworten 1, 2 und 4 sind korrekt.
Quelle: http://www.rechtsprobleme.at/doks/Ritzinger.pdf

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Aktuelle Kommentare
ja, jetzt is multiple...
ja, jetzt is multiple choice, vorher war die frage...
by alexandra.bernhard.Uni-Linz (2009.01.22, 23:08)
Richtige-Falsche Anwort???
Könntest du bitte bei all den Fragen erkenntlich...
by Christine.Hermann.Uni-Linz (2009.01.22, 21:23)
Bei der Frage handelt...
Bei der Frage handelt es sich schon um eine Multiple...
by Christine.Hermann.Uni-Linz (2009.01.22, 20:43)
Danke! Es sind übrigends...
Danke! Es sind übrigends alle Fragen richtig. Punktevergabe...
by Roland.Rechberger.Uni-Linz (2009.01.22, 19:43)
das is eher ne single...
das is eher ne single choice frage! die frage ist...
by alexandra.bernhard.Uni-Linz (2009.01.22, 11:47)

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