Themen Projektentwürfe mit der Absicht des Einsatzes in der Praxis
Hans.Mittendorfer.Uni-Linz, 30. November 2012, 10:07
Für den Fall, dass die Absicht des Einsatzes des entworfenen bzw. umgesetzten Projektes in der Praxis beabsichtigt wird, ist Nachfolgendes zu beachten:
- Handelt es sich um einen Relaunch, sollte dieser nicht ein Umbau werden - denn jeder Umbau ist der Restriktion des Vorhandenen unterworfen - sondern eine Neukonstruktion darstellen. Wenn einzelne Materialien wiederverwertet werden können, ist dies legitim, die Wiederverwertung darf aber in keiner Weise maßgebend sein. Den Zielen der Lehrveranstaltung entsprechend ist jedoch die beispielhafte Produktion von digitalen Medien (Bild-, Video- bzw. Tonbearbeitung) vorzuweisen.
- Sowohl für einen Relaunch bestehender Anwendungen als auch für der Neuentwurf von Projekten, die für den Einsatz in der Praxis vorgesehen sind gilt, dass die Masse der Ausführungen (z.B. die Erfassung und Umsetzung der Darstellung "aller Produkte") nicht in die Bewertung für die Lehrveranstaltung einbezogen wird. Für die Bewertung genügt die Ausführung von zwei bis maximal drei Beispielen. Ebenso verhält es sich mit Projektteilen, welche eine hinterlegte algorithmische Verarbeitung benötigen, z. B. Formularinhalte, die verarbeitet bzw. gespeichert werden müssen. In diesem Fall wird lediglich der grafische Entwurf bzw. der Entwurf des User Interface beurteilt, nicht die Verarbeitung der Inhalte.
- Sowohl für den Neuentwurf, als auch für den Relaunch einer bestehenden Website mit "Praxisbezug" stellt sich die Frage nach der Umsetzung in HTML5, oder "älterer HTML-Versionen". Es kann im Sinne darüberliegender E-Business überlegeungen nicht verneint werden, dass ein Gutteil der Kunden der Kunden (die Zielgruppe jener Orgnaisationen welche die entworfene Website in der Praxis einsetzen wird) Browser des Herstellers Micorsoft einsetzen. Nach aktuellen Bewertungen, ist jedoch die Unterstüztung von HTML5 durch den Browser "Internet Explorer 10" in einer Liste angeführter Browser, am geringsten (siehe HTML5 Test, 30.Nov.2012). Ganz zu schweigen von Browsern älterer Generationen des genannten Herstellers. Dahinter steht die berechtigte Vermutung, dass HTML5 - trotz entsprechender Publikationen (siehe HTML5 im IE9, 30.Nov.2012) - derzeit (noch) nicht unternehmensstrategisch relevant behandelt wird.
Das Ziel der gegenständlichen Lehrveranstaltung ist jedoch aktuelle bzw. zukunftsweisende Methoden und Technologien zu behandeln, zu welchen HTML5, CSS3 und entsprechende Medienformate gezählt werden.
Aus diesem Grunde sind alle Projekte, ungeachtet der Absicht diese in weiterer Folge in der Praxis einzusetzen oder nicht, in einer HTML5-Umgebung zu entwerfen und wo gefordert auch umzusetzen.
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