Ich habe in meinem Blog den Twitter-Feed #webwi sowie meinen eigenen Twitter Tweet implementiert und farblich etwas umgestaltet.
Für das Layout habe ich ein bestehendes Layout eingestellt und dieses umgearbeitet zb: eigene Bilder, farbliche Anpassung, Schriftart, usw. Außerdem habe ich einige Funktionen deaktiviert, zb. RSS-Funktion.
rebecca.rottensteiner.uni-linz am 28. Oktober 12
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Anti-Counterfeiting Trade Agreement kurz ACTA ist ein Handesabkommen auf völkerrechtlicher Ebene, das ein internationalen Standard im Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzung beschreiben soll.
Es gibt viele Meinungen zu der ACTA-Debatte und noch mehr Artikeln dazu. Ein Artikel der, wie ich finde, alles auf den Punkt bringt ist von Thierrey Chervel im perlentaucher.de zu finden
"Eigentum bezeichnet die Verfügungsgewalt über eine Sache, also eigentlich das Recht, sie zu zerstören. Den Stuhl, den ich besitze, kann ich auch zerhacken und verheizen.
Nicht einmal der Urheber eines Werkes aber hat diese Gewaltoption und dieses Recht, zumindest wenn das Werk veröffentlicht ist. Ist ein Werk in der Welt, gehört es ihr auch. Thomas Mann kann nicht in die Nationalbibliothek gehen und auf die Herausgabe des "Zauberbergs" drängen, weil er den Schluss überarbeiten will. Er kann Leser nicht auffordern, das Werk zu vernichten, weil es ihm nicht mehr gefällt. Anders als Prantl behauptet, hat nicht einmal der Urheber ein "richtiges Eigentum" an seinem Werk. Ein Werk ist Übereignung: Diesen Kuss der ganzen Welt."
weiteres heißt es auch:
"Denn es geht um mehr als das "geistige Eigentum" einiger freier Zeitungsautoren. Es geht um die Idee der Öffentlichkeit und einer freien Kultur überhaupt."
Wenn ich etwas im Internet publiziere, also "veröffentliche", ist es im Wort schon mit inbegriffen das ich den Artikel, das Video oder das Bild öffentlich zugänglich mache. Für jedermann sichtbar und somit der Öffentlichkeit preis gebe. Thierrey Chervel sagt dazu: "Ist ein Werk in der Welt, gehört es ihr auch."
Gegenposition
Andererseits gibt es noch die Position derjenigen, die ein Kunstwerk schaffen und ein Leben lang davon leben wollen. Oder auch jene die ihr Webseitenlayout nicht gratis zur Verfügung stellen wollen.
Somit sollte es ein Schutzrecht für den kreativen Bereich geben, jedoch ohne die Menschenrechte oder das Privatrecht des einzelnen zu gefährden. Der Lösungsweg wird eine Gradwanderung.
Der ganze Artikel von Thierrey Chervel
ein weiterer interessanter Artikel von Rüdiger Wischenbart
rebecca.rottensteiner.uni-linz am 22. Oktober 12
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Die Methoden von viralen Marketing sind verschieden und reichen von Filmclips bis zu kurzen Beiträgen in Foren und Blogs, sowie Werbeschaltungen in sozialen Netzwerken. Das Besondere daran ist, dass der finanzielle Aufwand minimal ist doch der Erfolg ein enormes Ausmaß annehmen kann.
Es gibt zudem verschiedene Formen von viralem Marketing. Grundlegend unterscheidet man passives und aktives virales Marketing. Das passive virale Marketing zeichnet sich dadurch aus, das die Nachricht allein durch die Nutzung des Produktes publik gemacht wird.
Beispiel hierfür ist der Mailanbieter Hotmail. Hier wird bei jeder versendeten eMail im Fußbereich auf den Anbieter und den kostenlosen Service direkt verwiesen. Der User hat darauf keinen Einfluss, er betreibt unwissendlich passives virales Marketing.
Bei aktivem viralen Marketing wird die Botschaft vom Vertreiber selbst verbreitet.
Die Funktion in Online-Shops, Artikeln via einem Mouseklick als Empfehlung per eMail an Freunde zu verschicken ist so ein Beispiel für aktives virals Marketing. Der User wird Aktiv und empfiehlt nicht nur den Artikel weiter, sondert bewirbt gleichzeitig den Online-Shop damit.
Wichtig für virales Marketing ist die strategische, zielgruppengerichtete Platzierung der viralen Botschaft, auch genannt Seeding.
Ein gut positioniertes Produkt kann, wie etliche Beispiele zeigen, einen enormen Erfolg erziehlen und sich schnell über das Netz verbreiten ohne das dem Hersteller große Kosten entstehen.
Möglichkeiten zur Verbreitung:
Tell-A-Friend-Funktion, E-Mail-Weiterleitung, Webblogs, Mundpropaganda, Petitionen/Unterschriftensammlung, Counter
Grundvoraussetzungen:
unterhaltsam, nützlich, ansprechend, überraschend, einzigartig
Beispiele für virales Marketing:
Werbespiel Moorhuhn, Blair Witch Project, VW-Spot mit Horst Schlämmer, ...
Geschäftsmodelle im Web 2.0
Einen weiteren interessanten Aspekt formuliert Dan Zambonini in seinerm Baukasten-Modell von
Business Model Options.
Darin wird ein Modell beschrieben, um eine Website zu monetarisieren, dabei unterscheidet er zwischen langfristigen und sofortigen Erlösen.
weiterführende Links
gründerszene - virales marketing
weandx.de/virales-marketing
wikipedia Virales_Marketing
wikipedia Guerilla-Marketing
blog/virales-marketing
virales marketing mit youtube videos 10 beispiele
Geschäftsmodelle im Web 2.0
rebecca.rottensteiner.uni-linz am 22. Oktober 12
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