ACTA - Anti-Counterfeiting Trade Agreement
Anti-Counterfeiting Trade Agreement kurz ACTA ist ein Handesabkommen auf völkerrechtlicher Ebene, das ein internationalen Standard im Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzung beschreiben soll.
Es gibt viele Meinungen zu der ACTA-Debatte und noch mehr Artikeln dazu. Ein Artikel der, wie ich finde, alles auf den Punkt bringt ist von Thierrey Chervel im perlentaucher.de zu finden
"Eigentum bezeichnet die Verfügungsgewalt über eine Sache, also eigentlich das Recht, sie zu zerstören. Den Stuhl, den ich besitze, kann ich auch zerhacken und verheizen.
Nicht einmal der Urheber eines Werkes aber hat diese Gewaltoption und dieses Recht, zumindest wenn das Werk veröffentlicht ist. Ist ein Werk in der Welt, gehört es ihr auch. Thomas Mann kann nicht in die Nationalbibliothek gehen und auf die Herausgabe des "Zauberbergs" drängen, weil er den Schluss überarbeiten will. Er kann Leser nicht auffordern, das Werk zu vernichten, weil es ihm nicht mehr gefällt. Anders als Prantl behauptet, hat nicht einmal der Urheber ein "richtiges Eigentum" an seinem Werk. Ein Werk ist Übereignung: Diesen Kuss der ganzen Welt."
weiteres heißt es auch:
"Denn es geht um mehr als das "geistige Eigentum" einiger freier Zeitungsautoren. Es geht um die Idee der Öffentlichkeit und einer freien Kultur überhaupt."

Wenn ich etwas im Internet publiziere, also "veröffentliche", ist es im Wort schon mit inbegriffen das ich den Artikel, das Video oder das Bild öffentlich zugänglich mache. Für jedermann sichtbar und somit der Öffentlichkeit preis gebe. Thierrey Chervel sagt dazu: "Ist ein Werk in der Welt, gehört es ihr auch."

Gegenposition
Andererseits gibt es noch die Position derjenigen, die ein Kunstwerk schaffen und ein Leben lang davon leben wollen. Oder auch jene die ihr Webseitenlayout nicht gratis zur Verfügung stellen wollen.

Somit sollte es ein Schutzrecht für den kreativen Bereich geben, jedoch ohne die Menschenrechte oder das Privatrecht des einzelnen zu gefährden. Der Lösungsweg wird eine Gradwanderung.


Der ganze Artikel von Thierrey Chervel
ein weiterer interessanter Artikel von Rüdiger Wischenbart




bianca.haun.uni-linz am 27.Okt 12  |  Permalink
Hallo!

Ich gebe dir absolut Recht damit, dass es sehr schwierig ist, dass man einerseits die Werke von KünstlerInnen schützt, allerdings ja auch nicht vor allen verstecken und wegsperren soll. Dass die Werke von niemandem gesehen werden ist wahrscheinlich nicht die Intention von den KünstlerInnen. Einen Anfang für diese Problematik bietet eventuell die Creative-Commons-Lizenz, mittels dieser kann ganz genau festgelegt werden, ob die Werke weiterverarbeitet für persönlichen oder kommerziellen Nutzen werden dürfen und ob eine Namensnennung nötig ist.

In meinem Blogeintrag über ACTA habe ich mich noch weiter mit der Creative-Commons-Lizenz beschäftigt.