Urheberrecht im digitalen Zeitalter

michael.gaigg.uni-linz, 5. Juni 2011, 18:46

 

Wenn vom Urheberrecht die Rede ist, ist damit das Recht eines Urhebers an sein Werk gemeint. Das Urheberrecht bezieht sich zum Beispiel auf literarische und wissenschaftliche Texte, musikalische Kompositionen, Tonaufnahmen, Gemälde, Fotografien, Theater-Inszenierungen, Filme, Rundfunksendungen, Gebäude, Skulpturen…

Es beinhaltet grundsätzlich zwei von sich klar trennende Aspekte. Zum einen, soll es den Urheber in seinem Persönlichkeitsrecht schützen und zum anderen, dient es zur Sicherung der wirtschaftlichen Interessen des Urhebers durch das Verwertungsrecht. Teilweise wird auch vom Schutz des geistigen Eigentums gesprochen.[1]

Durch den weltweiten Internetzugang in den 90igern und die Digitalisierung audio-visueller Medien, ist der Urheberrechtsschutz vor neue Herausforderungen gestellt. Früher konnte man klar zwischen Original und Kopie unterscheiden. Dies kann man bei digitalen Quellen nicht mehr. Zum Beispiel löste der große Konzern Google mit seiner Ankündigung, sämtliche Bücher dieser Welt zu digitalisieren und im Internet zu veröffentlichen, große Diskussionen aus.[2] Ein weiteres Problem stellen die weltweit unterschiedlichen Urheberrechtsbestimmungen der einzelnen Nationen dar. Durch das Internet treffen diese auf einmal alle aufeinander. Die Frage ist durchaus berechtigt, in wie weit unser herkömmliches Urheberrecht noch zeitgemäß ist.

Ein im deutschsprachigen Wochenmagazin Stern 2009 geschriebener Artikel, widmet sich dieser Fragestellung. Dieter Gorny, Leiter der deutschen Bundesverbands Musikindustrie, beginnt seinen Artikel mit den vier Worten: „Alles, immer, umsonst und sofort.“ So beschreibt Gorny die Position der Piratenpartei Deutschlands, die Teil der internationalen „Pirate Parties“ Bewegung ist. Alles, soll immer und nach Möglichkeit umsonst, sofort verfügbar sein. „Da wird unter Missachtung bestehender Gesetze heruntergeladen und kopiert, was das Zeug hält, und wer dabei erwischt wird, beschwert sich, ob des eigenen illegalen Tuns "kriminalisiert" zu werden“, schreibt er. Aber inwieweit sind diese bestehenden Gesetze den neuen Herausforderungen angepasst?

Im Contra dieses Artikels schreibt Jens Seipenbusch als Vertreter der Piratenpartei: „Ein bürger(rechts)freundliches Urheberrecht muss her“. Das bestehende Urheberrecht muss den neuen Anforderungen angepasst werden. Das neue Urheberrecht soll sicherstellen, dass sich in Zukunft die Künstler und Kreativen selber entscheiden können, ob und wie sie ihre Werke vermarkten und verkaufen wollen.[3]

So wie das Internet das herkömmliche Urheberrecht in Frage stellt, hat es einen enormen Einfluss auf unsere Gesellschaft. Zum Beispiel hat sich die Kommunikation wesentlich verändert bzw. verlagert. Auf der einen Seite können die neuen Dimensionen als Chance gesehen werden, auf der anderen Seite muss sich die Gesellschaft dieser neuen Situation erst anpassen.



[1] (RAUBKOPIERER SIND VERBRECHER ??, 2011)

[2] ("Erst fragen, dann nutzen", 2009)

[3] (Gorny & Seipenbusch, 2009)

 

 

Literaturverzeichnis

stern.de. (04. Juni 2009). Abgerufen am 05. Juni 2011 von http://www.stern.de/kultur/buecher/streit-um-google-books-erst-fragen-dann-nutzen-702576.html

RAUBKOPIERER SIND VERBRECHER ?? (2011). Abgerufen am 05. Juni 2011 von http://www.raubkopierer-sind-verbrecher.de/urheberrecht.htm

Gorny, D., & Seipenbusch, J. (17. August 2009). Abgerufen am 05. Juni 2011 von http://www.stern.de/kultur/musik/pro-contra-ist-das-urheberrecht-noch-zeitgemaess-1503756.html

 

 

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