Statement: Die Festplattenabgabe in Österreich
christoph.strutzenberger.uni-linz, 24. Juni 2015, 18:19
In den letzten Wochen häufen sich die Meldungen zur Festplattenabgabe, welche momentan eines der wichtigsten netzpolitischen Themen in Österreich darstellt, siehe z.B. derStandard.at vom 10.06.2015 oder futurezone.at vom 18.06.2015. Die Festplattenabgabe stand in der Vergangenheit immer wieder in der Kritik, aktuelle Entwicklungen nur unzulänglich zu berücksichtigen und ein rechtlich begrenztes Instrumentarium darzustellen.
Ein Überblick
Zum besseren Verständnis sollen dazu die zentralen Aspekte der Festplattenabgabe kurz zusammengefasst werden und ein Überblick über die Entwicklung der Initiative gegeben werden. Die Diskussion startete im Jänner des letzten Jahres durch einen Vorschlag, die sogenannte "Leerkassettenvergütung" auf digitale Speichermedien wie Festplatten auszuweiten von SPÖ-Kultursprecherin Elisabeth Hakel, und löste anschließend einige Wellen in Politik und Medien aus.
In weiterer Folge ging das Thema vor den EU-Gerichtshof, welcher im April 2014 und im März 2015 entschied, dass die eventuellen Verluste durch Privatkopien bzw. Raubkopien nicht als Bemessungsgrundlage für eine Leerdatenträgervergütung dienen können und die Leerdatenträgervergütung damit obsolet ist.
Aktueller Stand
Die Beschlüsse des EU-Gerichtshofes scheinen die österreichische Politik bisher wie man sagt eher peripher tangiert zu haben, laut der oben verlinkten Meldung von Futurezone soll diese per Eilbeschluss durchgeprescht werden, indem ein Fristsetzungsantrag eingebracht wurde. Was ist also von so einem Vorgehen zu halten? In den Userkommentaren mehren sich die Stimmen, dass es sich hier um eine reine Lobbyingkampagne handelt, da deren Unrechtmäßigkeit auf EU-Ebene quasi schon festgestellt ist.
Diese Position mag sehr extrem dargestellt sein, im Kontext fehlender Erklärungen für eine "doppelte Vergütung" (z.B. bei Privatkopien) oder der mangelnden Einbeziehung des EU-Gerichtsurteils und der angepeilten Zügigkeit in der Umsetzung erhöht sich jedoch die Fragwürdigkeit dieses Beschlusses sehr stark.
Fazit
Im Urheberrecht sind insbesondere im Hinblick auf Leistungsschutzrechte definitiv noch nicht alle Fragen geklärt. Die Annäherungsweise der Festplattenabgabe enspricht dem Versuch der Übertragung eines Konzepts, das bei analogen Medien funktioniert hat, auf digitale Medien. Ob in Zeiten globaler Vernetzung neue und innovative Konzepte nicht viel sinnvoller wären als die Abgabe auf leere Datenträger (wie der EUGH hier gut erkannt hat). Wie diese Konzepte aussehen könnten lasse ich an dieser Stelle offen und lade juristisch versierte Kollegen ein dazu zu kommentieren :)
Nachtrag:
Hier der Link zur Entscheidung des EuGH über eine Abgabe auf Leerdatenträger. Als Zusatzinformation: Die Entscheidung bezog sich nicht direkt auf die Abgabe in Österreich sondern die dänische Copyright-Firma Copydan und den Handykonzern Nokia mit einer Abgabe auf Handyspeicher, sie ist trotzdem richtungsweisend.
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