Aufgabe 6: Urheber und Datenschutzrecht
katrin.torggler.uni-linz, 28. Dezember 2013, 09:43
Zu Beginn möchte ich erst Einmal die Begriffe des Urheberrechts und Datenschutzrechts genauer unter die Lupe nehmen, und in weiterer Folge das Thema aus aktueller Sicht behandeln.
Urheberrecht
Ganz allgemein schützt das österreichische Urheberrecht das geistige Eigentum des/r Urhebers/In im weiteren Sinn. Das Urheberrechtsgesetz als zentrales Gesetz enthält die erlassenen gesetzlichen Bestimmungen und macht diesen Schutz gerichtlich durchsetzbar.
Jene Bestimmungen, um die es hier geht, beinhalten folgende Themengebiete:
-Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst. (§§ 1–65) : eigentümliche geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und der Filmkunst
-Verwandte Schutzrechte. (§§ 67–80): Schutz der Vorträge und Aufführungen von Werken der Literatur und Tonkunst, Schutz von Lichtbildern, Schallträgern, Rundfunksendungen und nachgelassenen Werken
-Rechtsdurchsetzung (§§ 81–93)
-Anwendungsbereich des Gesetzes (§§ 94–100)
-Übergangs- und Schlussbestimmungen (§§ 101–114)
Q1
http://www.youtube.com/watch?v=cwUiVUR7bWY
Datenschutzrecht
Hier ein kleines Video zur Erklärung des Begriffs
http://www.youtube.com/watch?v=VF5A2JhiJug
Das Datenschutzrecht ist jenes Teilgebiet des Rechts, das sich mit dem Datenschutz befasst.
Aufgabe des Datenschutzrechts ist es, die informationelle Selbstbestimmung und rechtlich geschützte Geheimnisse (insbesondere das Telekommunikationsgeheimnis) zu gewährleisten, und die Interessen des Staates mit jenen der einzelnen BürgerInnen auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen, und eine Einheit zu schaffen.
Zum Datenschutzrecht im weitesten Sinne gehören deshalb alle Gesetze, Vereinbarungen, Anordnungen und Gerichtsentscheidungen, die dem Schutz der Privatsphäre dienen, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ausgestalten oder den Umgang mit Geheimnissen und personenbezogenen Daten regeln. Q2
Datenschutz im Internet
Der Datenschutz führt in Österreich, wie auch in vielen anderen Ländern, eher ein Stiefmütterchen-Dasein. Der wahllose Gebrauch von persönlichen Daten scheint für viele kein Problem zu sein. Durch das Internet bekommt aber der Datenschutzgedanke aufgrund der fast unbegrenzten Möglichkeit der Datensammlung und -verknüpfung einen neuen Aufgabenbereich. Auch die Einsicht in die Notwendigkeit einer Begrenzung setzt sich mehr und mehr durch. Q3
Österreich hat mit dem Datenschutzgesetz 2000 eine sehr aktuelle Rechtsnorm. Das DSG 2000 regelt nicht nur die Verwendung personenbezogener Daten, die Auskunftsrechte Betroffener, die Zulässigkeit der Weitergabe von Daten und den Umgang mit Daten in Netzwerken, sondern enthält auch Bestimmungen zur Datensicherheit und zu Kontroll- und Rechtsschutzmaßnahmen und sieht empfindlichen Strafen bei der missbräuchlichen Verwendung von Daten vor.
Geschützt sind personenbezogene Daten. Personenbezogene Daten sind Angaben über Betroffene, deren Identität bestimmt oder bestimmbar ist.
Hierfür wieder ein Video:
http://www.youtube.com/watch?v=wOiKI2bil_A
Spuren im Web
Jeder, der aktiv am Web teilnimmt, sei es als WebsitebetreiberIn, BloggerIN oder TeilnehmerIn eines Chat- oder Diskussionsforums oder einer Online_Community, hinterlässt dort digitale Spuren. Dies führt dazu, dass es mittlerweile Standard geworden ist, nach einem Namen zu "googeln", wenn man etwas über eine Person erfahren will. Besondere Brisanz kann das im Falle von Stellenbewerbungen haben. Dabei können viele Trefferergebnisse ein positives oder negatives Bild liefern. Das Problem ist, dass sich das zum Zeitpunkt der Auswertung nicht mehr beeinflussen lässt. Es ist daher wichtig, dass man bei Publikationen im Internet immer bedenkt, dass diese öffentlich erfolgen und auch ein Pseudonym und eine anonyme E-Mailadresse keinen Schutz davor bieten, dass im Zuge von diversen Verknüpfungen die Identität offengelegt werden kann. Q3
Neueste Bestimmungen im Bereich der Musikbranche:
Ergebnissen von Verhandlungen zwischen der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) und dem Verband Dehoga (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) zufolge, tritt ab dem 1.1. 2014 ein neues Gesetz zur Nutzung von Musik bei Veranstaltungen in Kraft. Beschlossen wurde nun eine umfassende Tarifreform, die nicht zu sprunghaften Gebührensteigerungen vor allem für kleine Veranstaltungen führen soll. Q4
Das nachstehende Video ist zwar mehr für die Erklärung für Kinder gedacht, gibt jedoch trotzdem einen guten Einblick in die Situation des Urheberrechts in der Musikbranche:
http://www.youtube.com/watch?v=JVJPH5axlgI
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Q1: http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht_(%C3%96sterreich)
Q2: http://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutzrecht
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